Kündigung einer Aushilfe

1. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nikita09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigung einer Aushilfe

Hallo,

ich bin seit April 2009 in einem Gastronomiebetrieb als Aushilfe angemeldet (über die Bundesknappschaft). Meine Arbeitszeiten waren immer sehr unregelmäßig, was für mich auch okay war. Mal arbeitete ich 16 Stunden im Monat, mal 36 Stunden. Das Geld bekam ich immer direkt im Anschluss für die entsprechenden Stunden. Im Arbeitsvertrag ist keine Mindeststundenzahl festgelegt. Dort steht sinngemäß nur "Aushilfe, Bezahlung je nach Bedarf".
Da der Arbeitgeber mit uns gut befreundet ist (bzw. war), habe ich die Lohnzettel immer "blind" unterschrieben. Mit der Zeit hat mich das geärgert, weil ich immer weniger bekam, als auf der Abrechnung stand, und immer weniger eingesetzt wurde und so habe ich Ende September beschlossen, diesen Zettel nicht zu unterschreiben, da ich den ganzen Monat nicht gearbeitet hatte und damit auch kein Geld bekommen hatte.
Natürlich hat sich der Chef sehr geärgert, da er schon eine fertige Gehaltsabrechnung für mich dabei hatte und ich nicht unterschrieb, dass ich das Geld bekommen hätte. Das Ganze hat nun zur Folge, dass ich den gesamten Oktober gar nicht eingesetzt wurde und nun habe ich von Freunden gehört, dass er mich abmelden will.

Nun meine Fragen:
1. Er muss mir doch eine schriftliche Kündigung aushändigen, oder? Ich habe den Verdacht, er meldet mich einfach ab und ich merke das gar nicht.
2. Wie lange ist die Kündigungsfrist?
3.Ich habe gelesen, es gäbe eine Mindeststundenzahl, die bezahlt werden müsse (10 Stunden in der Woche) - gilt diese Regelung in meinem Fall? Müsste ich dann auch für September und Oktober einen Mindestbeitrag bekommen?

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
Ich hoffe, ich habe alles Wichtige erwähnt :)

Nikita09

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... um hinten anzufangen: jawohl 10 stunden. du hast 'arbeit auf abruf' vereinbart, aber nix genaues. siehe dazu paragraf 12 teilzeit- und befristungsgesetz.
eine kündigung muss schriftlich erfolgen.
kündigungsfrist: googlen. - sind 6 monate voll oder noch nicht?

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nikita09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo blaubär49,

vielen Dank für deine Antwort.
Ich wurde zum 1.4. eingestellt, habe also gerade 6 Monate voll, falls er mich nicht schon Ende September abgemeldet hat. Ich erfuhr Mitte Oktober von Freunden, dass er "vorhabe", mich abzumelden. Ich gehe also von vollen 6 Monaten aus. Falls er mich aber schon Ende September abgemeldet hat und mir das nicht mitgeteilt hat, geht das aber ja so nicht, oder?
Wie wäre die Frist im Falle von gerade erreichten 6 Monaten?

Gegoogelt hab ich schon, ich finde es in solchen Dingen immer schwer zu beurteilen, ob gewisse Aussagen auch für meinen Fall gelten, drum hab ich mal hier reingeschrieben...

Viele Grüße
Nikita09

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

die frage der anmeldung deines minijobs ist unabhängig zu sehen von deinem beschäftigungsverhältnis - wenn dein boss dich nicht angemeldet hat, hat er dich schwarz beschäftigt. du kannst bei der minijobzentrale nachfragen, ob du ordentlich gemeldet bist.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nikita09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Ach, das ist interessant - gut zu wissen! Klingt ja auch logisch, sonst bräuchte man die schriftliche Kündigung nicht.
Er kann mich also im Prinzip gar nicht einfach abmelden, weil er dann einen Rechtsverstoß begeht und mich schwarz beschäftigt und ich könnte darauf bestehen, auch für November das Geld zu bekommen? Und auch für Dezember, wenn er mir nicht bis morgen die Kündigung in die Hand drückt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du wirst ihm erst einmal das tzbefrg präsentieren, denke ich. daraus errechnet sich dein anspruch auf lohn. eine schwierigkeit wird sein, dass du tatsächlich zu zeiten nicht gearbeitet gleichwohl aber hoffentlich deine arbeitskraft wiederholt angeboten hast. wenn es richtig schlecht läuft, wird die sache strittig enden. also vor gericht.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nikita09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo noch mal!

Ich habe am Sonntag die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung erhalten (Abmeldung). Ich wurde am 26.10. rückwirkend zum 31.08. abgemeldet.
Mal davon abgesehen, dass keine Kündigung vorliegt - diese Meldung hätte doch innerhalb von 6 Wochen nach dem 31.08. geschehen müssen, oder? Wo könnte ich sowas denn melden, ohne gerichtlich dagegen vorgehen zu müssen? Bei der Minijobzentrale?

Viele Grüße
Nikita09

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nikita09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo noch mal!

Ich habe am Sonntag die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung erhalten (Abmeldung). Ich wurde am 26.10. rückwirkend zum 31.08. abgemeldet.
Mal davon abgesehen, dass keine Kündigung vorliegt - diese Meldung hätte doch innerhalb von 6 Wochen nach dem 31.08. geschehen müssen, oder? Wo könnte ich sowas denn melden, ohne gerichtlich dagegen vorgehen zu müssen? Bei der Minijobzentrale?

Viele Grüße
Nikita09

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... frag doch bei der minijobzentrale nach, liefere denen die eckdaten deiner beschäftigung und schick denen eine kopie - die werden sich schon melden, wenn das nicht in ordnung ist.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen