Kündigung einen Tag nach Vertragsänderung

1. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alicemadness
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung einen Tag nach Vertragsänderung

Schönen guten Abend

Nach fast zehn Jahren im Betrieb habe ich pünktlich einen Tag vor Silvester plötzlich und unerwartet die Kündigung bekommen, wegen "betrieblichen Gründen"

Nun habe ich folgende Probleme

Im Januar 2015 habe ich eine Tochter bekommen. Seit Mitte 2016 habe ich teilweise auf 440 Euro Basis, dann auf 300 Euro Basis im Monat wieder angefangen. Alles, ohne einen neuen Vertrag oder so erhalten zu haben. Seit November 2016 arbeite ich wöchentlich wieder 28 Stunden. Auch ohne neuen Vertrag oder Vertagsänderung, auch auf meine Nachfrage hin nicht.

Nun habe ich Anfang des Monats gefragt, ob es möglich wäre, meinen einen Dienst von nachmittags auf vormittags zu legen, da mir dies etwas besser passen würde. Das wurde rundherum abgelehnt und meine Arbeitszeit ab dem 1.1.18. Auf 'meinen Wunsch' von 28 auf 24 Stunden verringert.

Nun hat mir mein Arbeitgeber am Freitag, den 29.12. einen Änderungsvertrag mitgebracht für die 24 Stunden, (auf einmal?) datiert allerdings mit dem 30.12. merkwürdigerweise also der Tag, an dem ich die Kündigung mit dem gleichen Datum bekam.

Die Begründung lautet, dass eine weitere Vollzeitkraft, oder 34 Stunden Kraft eingestellt werden soll, und ich daher nicht mehr benötigt werde. Unsere eine Kollegin, die 18 Stunden arbeitet, geht Mitte 2018 in Rente. Der Bereich ist ein anderer, (mehr oder weniger) inwieweit die Berufsbezeichnung nachher eine andere ist, weiß ich nicht.

Nun wurde aber im August eine andere Vollzeitkraft eingestellt, die quasi meinen alten Job bekommen hat.

Wir sind nun zur Zeit also zwei Vollzeitkräfte, und zwei Teilzeitkräfte.

Hier nun meine Fragen

Erstmal war ich der Meinung, hätte man vor Einstellung der neuen nicht erst mich fragen müssen, ob ich meinen alten Job wieder haben will? Ich bin mir da halt nicht sicher.

Darf mein Chef wirklich einen Tag vor der Kündigung einen Änderungsvertrag mitbringen? Zumal das Schriftstück und die Kündigung das gleiche Datum tragen, was für mich den Rückschluss zulässt , dass die Kündigung bereits fest stand.

Ich weiß leider nicht, wie viel ich die drei Monate nun noch verdiene, da ich nichts schriftliches bekommen habe. Wann muss er mir das schriftlich geben?

Leider war ich sehr aufgelöst bei der Kündigung (sofortige Schlüsselabnahme, vorherige Änderung des Vertrages, kein triftigen Grund für die Kündigung aus meiner Sicht, Zeitpunkt der Kündigung) und habe nun Angst, dass das Einfluss auf mein Zeugnis haben wird. Darf er das erwähnen, bzw das Zeugnis nun negativ ausfallen lassen?

Darf er mich durch mein emotionales Auftreten nun fristlos kündigen?

Vielen Dank fürs lesen und einen schönen Abend

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Darf er mich durch mein emotionales Auftreten nun fristlos kündigen? Keine Ahnung - wie Sie sich vielleicht denken können, macht es einen Unterschied, ob "emotionales Auftreten" bedeutet, daß Sie "Ich finde das ungerecht" gesagt haben oder Ihren Chef geohrfeigt haben. Dazu schreiben Sie nur leider nichts.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Alicemadness
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Darf er mich durch mein emotionales Auftreten nun fristlos kündigen? Keine Ahnung - wie Sie sich vielleicht denken können, macht es einen Unterschied, ob "emotionales Auftreten" bedeutet, daß Sie "Ich finde das ungerecht" gesagt haben oder Ihren Chef geohrfeigt haben. Dazu schreiben Sie nur leider nichts.



Ich habe ziemlich geweint und als mein Chef mir Anekdoten seines eigenen Lebens erzählen wollte gesagt, dass mich dieser schei... Nicht interessiert. Da bekam ich die Antwort, dass man mir anhand meiner Reaktion anmerken würde, dass ich alles nur aus meiner eigenen Sicht sehen will und seine Sicht für die Situation ja nicht verstehen "kann".

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Doppelt wegen Serverfehler

-- Editiert von hiphappy am 02.01.2018 00:16

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Alicemadness ):
Wir sind nun zur Zeit also zwei Vollzeitkräfte, und zwei Teilzeitkräfte.


Also kein Kündigungsschutz.

Ein negatives Zeugnis ist eh nicht erlaubt.

Also arbeitslos melden und neuen Job suchen.

Es sollte auch klar sein, dass ein Kleinbetrieb nicht so gut Rücksicht auf individuelle Wünsche nehmen kann wie ein Großunternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Alicemadness ):
Ich habe ziemlich geweint und als mein Chef mir Anekdoten seines eigenen Lebens erzählen wollte gesagt, dass mich dieser schei...


Für eine fristlose Kündigung reicht dieses unangemessene Verhalten nicht aus. Aber Sie scheinen ja schon selbst erkannt zu haben, dass Sie sich dass besser hätten sparen können.
Auch auf das Zeugnis dürfte sich das nicht auswirken.

Ansonsten:
Zitat (von Alicemadness ):
Da bekam ich die Antwort, dass man mir anhand meiner Reaktion anmerken würde, dass ich alles nur aus meiner eigenen Sicht sehen will und seine Sicht für die Situation ja nicht verstehen "kann".


Scheint was dran zu sein, oder? Grade in Kleinbetrieben ist es doch oft so, dass auf individuelle Wünsche kaum Rücksicht genommen werden kann, weil der Geschäftsablauf (Einteilung) oder der Arbeitsanfall (Menge) das nicht zulassen.

Möglicherweise fehlte seit dem Wiedereinstieg der eigene Abgleich zwischen eigenen und betrieblichen Belangen.
Aber das ist nur eine Vermutung.

Berry

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#6
 Von 
Alicemadness
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun hab ich allerdings immernoch meine Fragen offen:

Darf er mich einen Tag nach dem ändern eines Arbeitsvertrages kündigen? Zumal wie gesagt BEIDES auf den Tag der Kündigung datiert gewesen ist.

Und hätte er mich nicht vorher fragen müssen, ob ich wieder bereit bin 40 Stunden zu arbeiten für ihn, bevor er meinen Vertrag ändert und jemand anders für meine Stelle besetzt?

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#7
 Von 
Alicemadness
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Frage erschien leider zweimal

-- Editiert von Alicemadness am 04.01.2018 09:46

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Alicemadness ):
Darf er mich einen Tag nach dem ändern eines Arbeitsvertrages kündigen?


Ja. Er darf dich sogar am Tag der Vertragsänderung kündigen.

Zitat (von Alicemadness ):
Und hätte er mich nicht vorher fragen müssen, ob ich wieder bereit bin 40 Stunden zu arbeiten für ihn, bevor er meinen Vertrag ändert und jemand anders für meine Stelle besetzt?


Nein. Im Kleinbetrieb kann er dich einfach kündigen und jemand anderes für die Stelle einstellen.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// Und hätte er mich nicht vorher fragen müssen ...
Eine Pflicht dazu ergibt sich aus keinem Gesetz und keinem Recht.
Der AG hätte fragen können - aber wozu hätte er sollen? Du hattest doch zuvor dargelegt, dass du zu anderen Zeiten arbeiten willst.

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