Kündigung durch Arbeitgeber - Kündigungschutzklage sinnvoll?

2. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
migezo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Arbeitgeber - Kündigungschutzklage sinnvoll?

Hallo,

ich habe letzten Dienstag meine Kündigung erhalten. schriftlich ohne Grunde. Die Gründe wurden mir mündlich mitgeteilt. einerseits betriebsbedingt (wobei noch aushilfen beschäftigt sind und dieses Jahr schon jemand in meinem bereich eingestellt wurde) andererseits weil ich wohl mit dem lagerleiter nicht so gut auskomme (arbeite aber dort schon länger als er), dann weil ich dieses jahr schon oft krank war (nichts chronisches), weil ich wohl für meinen posten nicht so gut geeignet bin (wurde als lagerarbeiter eingestellt und vor einem guten jahr, habe ich die gruppenleitung bekommen, ohne neuen arbeitsvertrag). hab dort seit januar 2006 gearbeitet. und dieses jahr auf externem weg meine ausbildung nachgeholt, für nächstes jahr habe ich mich zur weiterbildung angemeldet.
ist eine kündigungschutzklage sinnvoll?

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9 Antworten
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#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... deine frage ist so einfach nicht zu beantworten - ob sich etwas 'lohnt', ist eine einschätzungssache.
aber für dich geht die kündigung offenbar nicht in ordnung: richtig ist sicherlich, dass ein paar tage krankheit keine kündigung rechtfertigen. 'betriebsbedingt' müsste der AG nachweisen. und dass du mit dem vorgesetzen oder er mit dir nicht .... jedenfalls nichts sonderlich markantes.
summa summarum: wenn du kündigungsschutzklage einreichst, zwingst du auf jeden fall die firma, 'butter bei die fische zu tun', d.h. deutlich die kündigungsgründe darzulegen - da die offenbar dünn sind, könnte jedenfalls eine abfindung herausschauen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
migezo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

soll ich mir einen anwalt nehmen? (hab nicht allzu viel geld)
oder soll ich die kündigungsschutzklage selbst einreichen?

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

vor dem arbeitsgericht kann man sich selber vertreten. d.h. du musst nich tunbedingt einen anwalt haben, jedenfalls nicht in der ersten instanz. bei gericht hilft dir ein rechgtspfleger, die klage aufzusetzen.
im grunde braucht es nicht viel:
1. ich war dort beschäftigt von - bis und bin am datum zum datum gekündigt worden.
2. mir ist dadurch unrecht geschehen, weil ....
3. ich bitte das gericht, .....(festzustellen, dass das av durch die kündigung nicht beendet ist und dass mir der lohn weiterhin zusteht / dass die kündigung aus sozialen gründen ungerechtfertigt ist / ...

... ein jurist formuliert so etwas natürlich anders

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#4
 Von 
migezo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe bereits mit einem Anwalt telefoniert, der das Telefonat wohl gleich als Erstbesprechung abrechnen wird ohne mich am anfang des Telefonats darüber zu informieren.
Auf jeden Fall meint er dass ich da gute Chancen habe etwas rauszuholen.
Ich werde diese Woche auf jeden Fall noch mit meinem Arbeitgeber ein Gespräch suchen, wo ich die Gründe der Kündigung erfahren möchte, und werde da gleich mal durchklingen lassen, dass ich das nicht so hinnehme und einen anwalt beauftragen werde.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Und den Anwalt beauftragen Sie jetzt, weil Sie sowieso schon das Erstgespräch bezahlen werden, obwohl Sie das gar nicht müssten?

Viele Anwälte werden Ihnen antworten, dass die Chancen gut stehen, da Sie den Anwalt ja selber bezahlen müssen und dem Anwalt der Erfolg der Klage egal sein kann.
Wenn die Chancen tatsächlich gut stehen, brauchen Sie keinen, wie Blaubär49 ja schon erläutert hat.

Hat Ihnen der Anwalt denn auch gesagt, dass Sie sich sinnvollerweise die Gründe vom Arbeitgeber schriftlich geben lassen sollten? Hinterher weiß der AG nichts mehr vom Gespräch und dann steht Aussage gegen Aussage.




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#6
 Von 
migezo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

was heisst ich müsste das gar nicht bezahlen?

okay, dannwerde ich das ohne anwalt machen.

nein hat er mir nicht, ich werde auf jeden fall nochmals mit dem arbeitgber sprechen und lasse mir die begründung schriftlich geben.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zur Frage der Bezahlung des Telefonats:
Ich nehme mal an, Sie haben einen Anwalt angerufen, weil Sie wissen wollten, ob es hilfreich wäre, ihn zu beauftragen. Sie haben nicht angerufen, um eine kostenpflichtige Auskunft zu erhalten. Sie wurden auch nicht darauf hingewiesen, dass Sie dieses Gespräch bezahlen müssen.
Mit der Begründung würde ich die Forderung der Bezahlung ablehnen.
Sollte der Anwalt da weiterfordern, Sie wissen ja, wo Sie dann kostenlos nachfragen können, was zu tun ist.

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#8
 Von 
migezo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich habe heute nochmals mit meinem Arbetigeber gesprochen und er bietet mir noch eine Abfindung von 2 Monatsgehältern an.
Das wären 3700 €.
Wie werden die besteuert? Wieviel habe ich davon? bekomme ich dann trotzdem ab 01.10 Arbeitslosengeld?

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

http://www.steuertipps.de/templates/ssb_content/extras/interactive/SBEO-04-AbfindEuro.htm

Ob Sie ab 01.10. Arbeitslosengeld erhalten, hängt davon ab, wie der Aufhebungsvertrag formuliert wird. Ich gehe von einem Aufhebungsvertrag aus, da der Arbeitgeber wohl kaum eine Abfindung zahlt und gleichzeitig riskiert, dass Sie noch gegen die Kündigung klagen können.

Zum Aufhebungsvertrag ausführlich:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag.html

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