Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Zollamt anzeigen?

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Zollamt anzeigen?

Guten Abend, Ich habe folgendes Problem und zwar gibt es massive probleme zwischen dem Arbeitgeber und Mir (arbeitnehmer) es geht da um nicht erhebliche dinge wie zumbeispiel das ausführen von nicht erlaubten arbeiten unteranderen Maler und Lackier arbeiten wozu meines Wissens nach auch ein meister im betrieb beschäftig sein müsste um diese aufgaben zu erfüllen. Wir selber sind ein 3 Man Bertrieb Arbeitgeber und 2 arbeitnehmer Hausmeisterservice.
Zu dem kommt aber auch noch das ich im september letzten jahres eine änderung meines Arbeitsvertrages mit ihm vereinbart habe von 40std. pro Woche auf 20std. pro woche und somit nur noch teilzeit beschäftigt war.
Soweit so gut das hat im September auch noch so funktioniert das ich auf meine 80-84stunden kam im monat und meine freizeit so hatte aber von Oktober bis Dezember hatte ich sogut die null Frei mehr und meine Stunden beliefen sich auf run 113-130stunden pro monat.
Habe bis Heute noch keine Schriftliche änderung des Vertrages.
Nun wenn das nicht schon dreist genug wäre das ich den gleichen Lohn bekommen habe die im september auch nein ich musste mir auch immer wieder mit ansehen wie einer bei uns Schwarz arbeitet so hin und wieder mal und er ihm das geld immer sofort bar auszahlt und wir stehen da wie die dummen und mussten stunden/lohn ein büssen weil wir sonst gekündigt worden wären "wegen der auftragslage angeblich"

Das Große Problem ist nun das ich ihm im in einer herben diskosion über das thema schwarzarbeit ihm dazu meine meinung gesagt habe und er es mit ich zitire " Das geht dich einen ****** an was ich in meinem Betrieb machen ich kann machen was ich will" antwortet sofern ich das beurteilen kann geht mich das sehr wohl was an wenn ich dadurch nicht mehr meine Vollzeitbeschäftigung nachgehen kann.
Man konnte auch desöfteren auch raushören das hier und da die baustellen wohl schwarzarbeits baustellen waren

Aber zurück zum eigenlichen ;) Darauf hin sagte ich ihm dann das ich dieses unmenschliche Spiel nicht weiter mit machen würde und wies ihn darauf hin ihm beim Zollamt anzuzeigen.

Meine frage ist nun wie sieht es eigentlich in so einen schweren fall aus laut vertrag habe ich zwar eine schweigepflicht aber es kann doch nicht sein das sowas immer weiter betrieben wird und dann auf kosten der arbeitnehmer.

1. Kann ich dass so ohne rechtliche Konsiquenzen dem Zollamt melden?

und 2. Wie siehts mit meinem Arbeitsverhältniss aus, da ich da ungerne weiter arbeiten möchte und zudem auch noch um anderes befürchten muss da ich ihm ja das schon angekündigt habe ihn anzuschwärzen.
Muss ich mit einer Sperre beim AAmt Rechnen oder kann man diese irgendwie umgehen.

Würde mich Freuen wenn ihr mir Helfen könntet.

Mfg. Raezor


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-- Editiert Raezor am 03.01.2013 18:44

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12 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du hast soweit Recht, was den nicht vorhandenen Malermeister angeht. Siehe beispielsweise http://www.frankfurt-main.ihk.de/branchen/immobilien/bauwirtschaft/abgrenzung/hausmeisterdienste/index.html

Insofern wäre auch eine Anzeige bei der zuständigen IHK ratsam.

Wenn du sowieso nicht mehr dort arbeiten willst, halte es aus soweit es geht. Informiere dich bzgl. Ausschlussfristen was die Zahlugn der geleisteten aber nicht vergüteten Arbeitsstunden angeht, also bis wann du vor dem Arbeitsgericht auf die Zahlung geklagt haben musst. Evtl. gibt es auch eine Chance auf die Nichtigkeit der Vertragsänderung in einen Teilzeitvertrag zu klagen, da das ja nur gemacht wurde (so scheint es) um dir weniger Lohn zu zahlen und dann jemanden schwarz zu beschäftigen, teilweise das gleiche Arbeitsvolumen nun in unbezahlten Überstunden geleistet werden soll. Das ist natürlich grober Unfug.

Das, was da abläuft ist natürlich geeignet, den Betrieb lahm zu legen. Das muss dir bewusst sein. So oder so: Schaue dich jetzt schon nach was Neuem um. Das würde ich dir raten.

Die Verschwiegenheit betrifft in erster Linie Betriebsgeheimnisse und dergleichen. Die Tatsache, dass er Schwarzarbeiter beschäftigt, sollte davon nicht betroffen sein. Ich wüsste auch keinen Grund, wieso es überhaupt möglich sein kann, dass man vertraglich jemanden zwingen kann, sowas nicht anzuzeigen. Du solltest es niemandem erzählen, also nicht irgendwo in Bars rumerzählen und dergleichen. Aber dem Zoll anzeigen, dass kann er dir nur schwer verbieten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.01.2013 19:15

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#2
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Schnelle Antwort.
Meine frage ist nur das meinst du mir halte es soweit es geht?

Werde Morgenfrüh (morgen noch urlaub) erstmal zum AAmt fahren und mich da weiterhin erkundigen wie ich weiter verfahren kann bezüglich kündigung ect.

Soweit wie ich das auch verstehen konnte kann er gegen mich keine Rechtlichen schritte einleiten wenn ich die Schwarzarbeit beim Zollamt anzeige.
Möchte nur irgendwie Sichergehen da er mir heute ja massiv auch mit einem anwalt die bezüglich gedroht hat.
Was vielleicht auch noch zu erwähnen wäre ist das als er mir mit dem anwalt drohte er als schlusssatz noch sagte Montag kommst du eh nicht mehr und tschüss. für mich klingt das irgendwie nach einer kündigung seinerseits aber ich bezweifel das ich im laufe der tage was schriftliches von ihm bekommen würde.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich meine mit dem "halt es aus", dass du weiter arbeiten gehst, die Anzeigen tätigst, evtl. halt wegen der Nichtigkeit des Teilzeitarbeitsvertrages oder wegen der unbezahlten Überstunden klagst und solange weiterarbeitest bis er dich rauswirft oder bis du was neues hast.
Die Arbeitsleistung zu verweigern ist immer eine schlechte Idee.

Davon ab ist das AA auch nicht scharf auf Schwarzarbeit. Mich würde wundern, wenn es dir Leistungen versagt, nur weil du deinen Chef wegen Beschäftigung von Schwarzarbeitern anzeigst und er dich dann rauswirft.

quote:
Soweit wie ich das auch verstehen konnte kann er gegen mich keine Rechtlichen schritte einleiten wenn ich die Schwarzarbeit beim Zollamt anzeige.

Nein. Er kann dir das nicht verbieten und meines Erachtens auch keinen Kündigungsgrund ableiten. Dass er evtl. trotzdem kündigen wird und es unzumutbar sein wird, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, ist eine andere Geschichte.
Da du es ihm schon gesagt hast, wird er auch sofort wissen, von wem die Anzeige kommt.
Der Anwalt wird genug zu tun haben, die Anzeige und die Auswirkungen seiner Aktionen und Tätigkeiten, die er nicht hätte ausüben dürfen, in Ordnung zu bringen. Ansonsten einfach abwarten. Erst schauen, was er tut und was der Anwalt, mit dem er gedroht hat, tut. Und dann schauen wie man reagiert.

Kündigungen bedürfen schonmal der Schriftform. Ich würde empfehlen, Montag zur Arbeit zu erscheinen. Ich würde ihn nicht provozieren, aber einen möglichst unabhängigen Zeugen mitnehmen. Wenn er dich vom Hof jagd, verweigert er die Annahme deiner Arbeit. Dazu bräuchtest du einen unabhängigen Zeugen. Einfach sagen "Ich bin da, möchtest du, dass ich heute für dich arbeite oder nicht?"
Wenn er was von Kündigung redet, dann bitte ihn höflich, die Kündigung per Brief und Einschreiben zu verschicken. Macht er das nicht, ist die Kündigung eh nicht wirksam. Macht er das, gibt es eine Kündigungsschutzklage. Zahlt er keinen Lohn eine Lohnklage. Das alles macht das zuständige Arbeitsgericht, da geht man hin. Kostet bis einschließlich Güteverhandlung erst mal nichts.

Ob du morgen schonmal hingehst um auf deinen Anspruch wegen den unbezahlten Überstunden zu klagen oder den Anspruch auf Fortbestehen des alten Beschäftigungsverhältnisses, kannst du entscheiden. Hier würde sich vielleicht gut machen, wenn sich andere nochmal äußern, Jennerwein vielleicht :)



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-- Editiert mepeisen am 03.01.2013 19:45

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#4
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Recht Herzlichen dank für die umfangreiche Antwort.
Nur habe ich leider keine ahnung wo sich mein Kollege und mein Chef sich treffen oder wie sie das halten er antwortet weder auf emails, sms oder telefonate bezüglich das ich Montag zu Arbeit antretten wolle.
Nun ja morgen Erstmal zum AAmt und mir da nochmal nen Rat einholen.

Vielen Dank nochmal.

Mfg. Raezor

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Und vielleicht direkt eine Anwaltshotline anrufen bzw. hier oben "Befrage einen Anwalt". Kurze Sachdarstellung und die Frage, wie das wegen der ausleibenden Reaktionen, wo du Montag erscheinen ist mit der Annahmeverweigerung des Arbeitgebers ist. Ob du dich drauf berufen kannst und wie das ist mit der Möglichkeit, wegen Nichtigkeit der Änderung des Arbeitsvertrages zu klagen. Wird halt ein paar Euro kosten. Oder halt die anderen erfahrenen User abwarten um zu entscheiden ob man morgen direkt zum Arbeitsgericht geht und den Weg mit erledigt.

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#6
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

wenn der AG verhindert, daß du deine angebotene Arbeitskraft auch ableisten kannst, indem er nicht die nach § 315 BGB nötige "Erklärung" abgibt, wo ihr euch am Montag "trefft",
ist er im Annahmeverzug nach 615 BGB, und er müsste dich trotzdem bezahlen,
was ihn jedoch der Schilderung nach nicht "jucken" dürfte, und man vermutlich sein Geld einklagen müsste

eine wirksame Kündigung seitens des AG liegt jedenfalls nicht vor (mangelnde Schriftform)

ob der , wie du selbst schreibst, "vereinbarte" geänderte Vertrag über die Stundenreduzierung unwirksam wäre, bezweifel ich mal,
er wurde zwar bisher nur mündlich abgeschlossen, aber das ist ja lediglich für die Beweisbarkeit dieser Vertragsänderung relevant, nicht wirklich für ihre Wirksamkeit,
zudem wurde ja diese "vereinbarte" Stundenreduzierung auch wie beschrieben "gelebt", so daß es nicht strittig sein dürfte, daß es einvernehmlich zu einer Änderung kam, lediglich der Inhalt dieser "Änderung" wäre unklar, falls hierzu unterschiedlcihe Aussagen getätigt werden würden

natürlich müssten Überstunden nach §§ 611,612 BGB bezahlt werden, wenn sie angeordnet waren , die Beweisbarkeit dafür liegt aber beim AN

man muß sich überlegen, wie man sich positioniert
bestreiten man den Inhalt dieser mündlichen Vertragsänderung und klagt auf Auszahlung der Stunden, die der AG aufgrund der ursprünglich vereinbarten 40Std-Woche anbieten und bezahlen müsste,
oder geht man von einer wirksamen Reduzierung auf eine 20Std-Woche aus und klagt auf Auszahlung der darüber abgeleisteten Stunden

ich schätze mal, falls man es auf eine Güteverhandlung ankommen lässt, könnte eine Einigung durchaus drin sein,
wenn sich der AG unter Beratung eines Anwalts der Tragweite seiner Verfehlungen bewusst wird und die Einsicht gewinnt, möglichst schnell SChadensbegrenzung zu betreiben

würde mich außerdem sehr wundern, wenn die Arbeitsagentur in deinem Fall bei Eigenkündigung von einer Sperre absehen würde,




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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde es gar nicht zur Eigenkündigung kommen lassen. Das nur am Rande. Wie du ja auch sagst, denke ich auch, dass hier schonmal eindeutig keine wirksame Kündigung vorliegt. Zudem liegt ein Annahmeverzug der angebotenen Arbeit vor. Der Autor fragt ja nach, wo er am Montag auftauchen soll.
Insofern würde ich was neues suchen (das sowieso) und ansonsten still halten. Brav die Arbeit anbieten, aber nicht provozieren und aufdringlich werden.

Alles andere dann die Behörden machen lassen. Sobald man was neues hat, muss man immer noch sehen.

So wie du es beschreibst, wäre vermutlich besser, einfach auf die angeordneten und nicht bezahlten Überstunden zu klagen.

Die Kündigung wird schon von ganz alleine in er Schriftform kommen, wenn der AG wirklich mal zu seinem Anwalt geht.

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#8
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tah zusammen,
danke für die antworten ich war ja heute beim AA und da wurde mir zwar noch nix festes gesagt da sich ein sachbearbeitet bei mir melden wird, aber es sieht in meinem fall laut dem mitarbeiter beim AA recht gut für mich aus da ohne sperre rauszukommen da laut diesem und seinem kenntniss standes über das verhältnis zum Ag und mir ja repide verhärtet hat und somit ein weiteres arbeitsverhältnis wohl nicht mehr möglich sein wird.
Des weiteren kommt noch dazu das mein chef auf keine email, sms oder telefonate antwortet zum thema wo ich am montag zu sein habe ich schein ihm am allerwertesten vorbei zu gehen (mir recht).
Ich denke mal unter diesem umständen und um meine Vertragsverpflichtung nicht zu verletzten werde ich am montag ihm versuchen irgendwie bescheid zu geben und mich dann erstmal krankschreiben lassen und somit bin ich erstmal auf der sicheren seite.
Wurde mir auch schon von mehreren geraten weil in diesem falle kann ich meine vertragspflicht nicht verletzten.

Mal schauen wie sich die dinge entwickeln.

Vielen Dank euch für die reichlich informativen Antworten.

Mfg. Raezor

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
und mich dann erstmal krankschreiben lassen

Nein.
Sie bieten ihre Arbeitskraft an. Wenn er die nicht annimmt, wenn er Ihnen den Einsatzort nicht mitteilt, kommt er in Annahmeverzug. Um Gottes Willen nicht krank schreiben lassen. Das könnte er anzweifeln und damit Ärger auslösen.

Was besseres als dass Sie ihre Arbeitskraft nachweisbar anbieten, er sie aber nicht arebiten lässt, kann Ihnen gar nicht passieren. Bezahlen muss er sie trotzdem. Wichtig ist, dass sie ihre Arbeitskraft nachweisbar anbieten. SMS und eMails sind ein guter Weg. So es einen Hauptstandort gibt dort am Montag mit Zeugen auftauchen. Gibt es den nicht, ist ihre Schuldigkeit in meinen Augen getan. Das wird dann halt wiederholt für die nächsten Tage oder man schreibt einmal allgemein "Ich habe keine Info bekommen, wo ich hinkommen soll. Damit hast du die angebotee Arbeit nicht angenommen. Ich bin da, du kannst mich sofort, jeden Tag anrufen und ich arbeite. Teile mir mit wo ich hinkommen soll."

Ihre Vertragspflicht ist mit den zig Versuchen, den Einsatzort herauszufinden für Montag bereits erfüllt.

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-- Editiert mepeisen am 04.01.2013 14:07

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#10
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


Krankschreibung ist sicher immer die einfachste Möglichkeit,
in solchen Fällen,
Anspruch auf Lohnfortzahlung aufgrund Krankschreibung ist immer einfacher durchzusetzen als irgendein Annahmeverzugslohn

es ist zwar nicht legal, Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen
aber ich bin mittlerweile der Meinung,
in manchen Fällen die einzig wirksame Methode,
irgendwelchen Sauereien des AG - wie im vorliegenden Fall geschildert - wirksam entgegenzutreten,


insofern der einzige, der geschädigt würde, der AG ist, der aber wiederum selbst vertragswidrig den AN schädigen will

offiziell muß man aber ein derartiges Verhalten natürlich verurteilen
insbesondere in einem ArbeitsRECHT forum ;)




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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

*hust* hat doch niemand gehört. Hat irgendwer was gesagt? :)


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#12
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen zusammen
Ich weiß mit das eine AU nicht die feine art ist es ist aber nicht unbegründet ich bin seelig und teils körperlich im eimer seit gut 5 monaten muss ich mir sogut wie jedentag nur Kritik über meine arbeiten anhören und das massiv und lautstarkt und teils werde ich persönlich angegriffen und das macht mich mitlerweile auch so fertig.
Nicht nur das ich fast jedenmorgen mit einer dicken Birne aufwache und 2 tabletten nehmen muss ich bin dauer müde mir ist schlecht und angst morgends zu arbeit zu fahren es ist heftig die sachen die mit dem anwalt und so haben mir allgmein gesehen nur noch den Rest gegeben.

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht mehr weiter Dieser man manipuliert mit seiner art irgendwie die leute hätte echt angst da weiter zu arbeiten. -.-

mfg. Raezor

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