Hallo,
arbeite seit fast 10 Jahre in der Firma. Diese zahlt immer Weihnachts und Urlaubsgeld.
Am 1.12 werde ich eine neue Arbeit anfangen und werde zum 30.11 kündigen.
Andren Arbeitgebern die in den letzten Jahren zufällig auch zum 30.11 gekündigt haben, hat die Firma kein Weihnachtsgeld mehr bezahlt.
Ist das rechtens?
Steht mir Weihnachtsgeld zu (mind anteilmäßig) (also für die 11 Monate)?
Danke
Kündigung bis zum 30.11 - Weihnachtsgeld?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das wird im Vertrag kaum erwähnt... Das steht nur sinngemäß, das diese Zahlungen freiwillig sind... allerdings gibt es die Zahlungen schon seit 10 jahren ohne Unterbrechungen, von daher sind diese dann auch nicht mehr freiwillig...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatallerdings gibt es die Zahlungen schon seit 10 jahren ohne Unterbrechungen, von daher sind diese dann auch nicht mehr freiwillig :
Diese Theorie ist falsch. Damit eine betriebliche Übung entsteht, sind ein paar Faktoren notwendig. bzw. dürfen nicht erfolgt sein.
Es wäre z.B. zu prüfen, ob die Zahlung stets vorbehaltslos erfolgt wäre.
ZitatDas steht nur sinngemäß, das diese Zahlungen freiwillig sind :
Das wäre dann Pech, denn wenn ein Arbeitnehmer vor Jahresende kündigt, so verliert er seinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld.
Wenn das Weihnachtsgeld eine freiwillige Zahlung des AG ist, dann hat man sowieso keinen Anspruch darauf.ZitatDas wäre dann Pech, denn wenn ein Arbeitnehmer vor Jahresende kündigt, so verliert er seinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. :
Die Frage ist unübersichtlich, weil zu eruieren ist, welcher Art diese Zuwendung ist: Da wird unterschieden nach Treueprämie, Leistungsprämie und Prämie mit Mischcharakter. Wenn ich mich recht erinnere, ist anteilige Zahlung angesagt bei den letzten beiden Typen.
Ansonsten die Frage nach der Freiwilligkeit: Der Vorbehalt muss bei jeder Zahlung wiederholt worden sein.
Folglich kann die Frage tatsächlich nur mit Einsicht in sämtliche Unterlagen beantwortet werden.
Danke Euch allen...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten