Kündigung aushebeln durch Antrag auf Elternzeit während der Probezeit

2. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.03.2017 17:06:02
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung aushebeln durch Antrag auf Elternzeit während der Probezeit

Hallo,
Ich möchte 8 Wochen vor Ablauf der Probezeit Antrag auf Elternzeit stellen ( Dauer: 1 Monat, Beginn: direkt nach der Probezeit). Die letzten 8 Wochen der Probezeit möchte ich ganz normal arbeiten. Damit wäre die Probezeit faktisch "durchgearbeitet".

Frage 1: Verlängert sich dadurch mein Probezeit nach Rückkehr aus dem Elternzeit?

Frage 2: Gilt dir Kündigungsschutz direkt am Tag der Antragstellung? Beispiel: um 9:00Uhr wird Antrag gestellt. Um 12Uhr reagiert AG mit kündigung.

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17434 Beiträge, 6488x hilfreich)

1. Wieso sollte sich die Probezeit verlängern, wenn du keine Lücke hast.
2. Der Kündigungsschutz beginnt mit Antragstellung.

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Und was soll damit bezweckt werden? Wenn der AG kündigen will, dann wird er es eben nach der Elternzeit tun.
Dann muss man aber noch eine Weile dort arbeiten und das Arbeitsklima dürfte nach so einer Aktion sicher nicht das Beste sein

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#3
 Von 
Baumbart87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, interessant wäre jetzt wie es weitergegangen ist für dich (Threadersteller).
Leider gibt es unterschiedliche Antworten dazu (auch von Rechtsanwälten) ob sich die Probezeit verlängert, bzw. ruht und sich nach der Elternzeit fortsetzt.

Im Elternzeitgesetz (BEEG) ist das leider nicht geregelt.

Beim Familien-Wegweiser vom Bundesministerium findet man folgende Antwort (http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=228112):
"Grundsätzlich kann auch während der Probezeit ganz normal Elternzeit in Anspruch genommen werden.

Ob sich die Probezeit um die Dauer der Elternzeit verlängert, ist gesetzlich nicht geregelt. Arbeits- und Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen können hierzu unterschiedliche Regelungen enthalten. Während einer Teilzeittätigkeit in der Elternzeit ist davon auszugehen, dass sich die Probezeit nicht verlängert."

Vermutlich muss erstmal jemand in die Situation kommen und es ausfechten bis wir eine belastbare Aussage erhalten.

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#4
 Von 
guest-12331.07.2019 15:18:54
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Problematik hinsichtlich einer (evtl.) Verlängerung der Probezeit ist tatsächlich unklar.

Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass zwei Bereiche hier Einfluss haben: 1. Der Antrag auf Elternzeit, der mindestens sieben Wochen vor dieser zu stellen ist (und möglichst maximal acht Wochen betragen sollte) sowie 2. die Elternzeit selbst.

Direkt nach Antragstellung auf Elternzeit habe ich Kündigungsschutz; allerdings bis maximal acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. In dieser Zeit arbeite ich "ganz normal". Wenn meine Probezeit nun am 31.01. endet und ich beispielsweise Mitte Dezember einen Antrag auf Elternzeit gestellt habe, bin ich ab Mitte Dezember bis zum Beginn (so ungefähr Anfang Februar) im Kündigungsschutz. Dennoch habe ich voll gearbeitet, sodass meine Probezeit sich natürlich nicht verlängert.

Etwas anderes ist es, wenn ich beispielsweise die Elternzeit Mitte November beantrage und ca. Anfang Januar - also innerhalb der Probezeit - in Elternzeit gehe. Hier kann (!) es sein, dass die Probezeit entsprechend verlängert wird. Daher ist solch ein Vorgehen nicht zu empfehlen.

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