Kündigung alter Job nach mündl. Zusage/Vertrag

3. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
HoneyBunny123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung alter Job nach mündl. Zusage/Vertrag

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem.

Ich hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich war aber sehr unglücklich dort und habe mich bei anderen Stellen beworben. Lange Zeit hagelte es nur Absagen. Dann kam ganz schnell eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Es ging alles relativ schnell. 2 Tage später bekam ich die mündliche Zusage das ich den Job hätte und Sie sich freuen würden, dass ich ihn annehmen würde.

Ich solle zunächst alles bei meiner "alten" Stelle klären und mich dann bei Ihnen für die Vertragsangelegenheiten melden. (4 Wochen Kündigungfrist)

Naiv wie ich war, habe ich das auch so gemacht und frist gerecht gekündigt.

Nun habe ich vom Steuerberater den neuen Arbeitsvertag bekommen der hinten und vorne nicht stimmt.

- keine Adresse vom Arbeitgeber
- keine genauen Tätigkeitsbereich beschrieben (kann auch dies und das sein...)
- falsche Berufsbezeichnung
- 20 Urlaubstage (wurde beim Vorstellungsgespräch noch nicht drüber gesprochen)


Ich habe darauf eine nüchterne Mail an das Steuerbüro geschickt mit meinen Änderungswünschen und -bitten.

Heute bekomme ich einen Anruf von einer Mitarbeiterin des Betriebs, dass es kein Interesse mehr geben würde Ihrerseits, da meine nüchterne Mail ans Steuerbüro frech und fordernd sei. Und man bevor ein Vertag zustande gekommen wäre noch keine Forderungen stellen könnte.

Jetzt steh ich da. Hab meine alte unbefristete Stelle gekündigt und die vermeindlich neue Stelle möchte den "Knebel-Vertrag" nicht umändern.

Ist das rechtens? Nach Zusage und Vertragsübersendung noch einen Rückzieher zu machen?

Vielen Dank für eure Hilfe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Solange du dort noch nicht angefangen hast zu arbeiten, kann die Firma jederzeit einen Rückzieher machen.

Man bespricht im Vorstellungsgesräch alles, wenn man dann den Vertrag geändert haben will, ist das schon frech.

20 Urlaubstage sind übrigens bei einer 5-Tage-Woche gesetzlich.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Solange du dort noch nicht angefangen hast zu arbeiten, kann die Firma jederzeit einen Rückzieher machen."

Das stimmt nicht.
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.
Dies dürfte hier auch der Fall sein.

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#3
 Von 
HoneyBunny123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Violetta76,

leider war mein Vorstellungsgespräch eher kurz und knapp. Es wurde nur gefragt was ich derzeitig Verdiene und das Sie dies auch zahlen. Und es wurde besprochen was mein Aufgabengebiet sein würde. Das wiederum steht ganz anders im Vertag.
Warum ist es dann frech wenn ich dies geändert haben möchte?


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#4
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


zum Einen weiß man ja nicht, wie diese Mail formuliert war, daß sie der Empfänger vielleicht in den falschen Hals bekommen hätte

zum Anderen wäre es vielleicht in Anbetracht der Tatsache, daß man bereits alle Zelte beim alten AG abgebrochen hat, besser gewesen, man hätte den Vertrag so wie geschickt erstmal angenommen, um auch zu sehen, wie dieses Vertragsverhältnis schließlich "gelebt" wird, bevor man großartige Änderungen fordert

Zum Dritten, selbst wenn man sich jetzt auf den Standpunkt stellt, es wäre bereits ein Vertrag zustandegekommen, was ich allerdings bezweifeln würde, würde man es gegen den Willen des neuen AG dort höchstens noch bis zum Ende einer Probezeitkündigungsfrist überleben, wobei auch nicht viel gewonnen wäre

ich würde sagen, blöd gelaufen...........

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


ein Vertrag wurde zugesandt, per Mail wurden vom Empfänger Änderungen gefordert
selbst wenn man dies als Annahme des Arbeitsvertrages im Grundsätzlichen sehen würde...

der § 150 BGB sagt :

Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

und dieser neue Antrag wurde wiederum vom potentiellen AG abgelehnt

somit wars das............

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HoneyBunny123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Danke für die schnellen Antworten.

Haben mir alle sehr geholfen.
:pc:

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