Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem:
Seit einem Jahr habe ich an einer Tankstelle gearbeitet und wurde nun wegen vermeintlichem Diebstahl dort gekündigt. Nun ist es aber so, dass ich dort nichts gestohlen habe und sich diese Behauptung nur auf eine Vermutung stützt, die absolut nicht bewiesen werden kann. Es ist Geld verschwunden, es gibt aber keine einzige Kameraaufnahme, wie ich das geld nehmen würde oder sonstiges... da ich es auch nicht genommen habe, haben sie also rein gar nichts in der Hand. Fakt ist jedoch, dass es nur 2 leute hätten sein können && das bin ich und eine meiner kollegen. Diese wurde jedoch nicht gekündigt und arbeitet dort weiter. Beweisen kann allerdings keiner irgendwas da es eben weder von mir noch von ihr irgendwelche aufnahmen gibt.
Nun meine Frage, kann ich rechtlich gegen diesen Vorwurf vorgehen bzw macht eine verleumdungsklage in diesem Fall sinn? Und was genau bringt mir diese Verleumdungsklage?
Ich habe mitgekriegt, dass mittlerweile die ganze Belegschaft dieses Gerücht gehört hat und sogar die Kunden schon darüber reden, was ich für eine absolute Frechheit halte, denn - mal den jobverlust auser acht gelassen- wird hier mein ruf komplett zerstört, was ABSOLUT nicht geht.
Würde mich über jede Hilfe freuen!
Gruß
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Kündigung - macht eine Verleumdungsklage Sinn?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Üble Nachrede/Verleumdung wäre eine Frage für das Forum Strafrecht
zur Kündigung
wieviele Vollzeitarbeitnehmer gibt es bei euch ?
was steht in der Kündigung genau als Grund drin ?
fristlose oder fristgerechte Kündigung ?
etwas mehr Infos braucht man schon............
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
Im Arbeitsrecht gibt es tatsächlich die merkwürdige Konstruktion der Verdachtskündigung: Es muss keine Beweise geben, aber nach sorgfältiger Abwägung und nach menschlichem Ermessen kommt niemand anderes infrage ...
Gegen die Kündigung könntest du vorgehen, wenn Willkür in Betracht kommt.
Verleumdung ist Strafrecht; arbeitsrechtlich wäre noch Bruch der Verschwiegenheitspflicht zu konstatieren - ob daraus Ansprüche z.B. auf Entschädigung eines immateriellen Schadens erwachsen, sollte ein Anwalt wissen.
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quote:
Es muss keine Beweise geben, aber nach sorgfältiger Abwägung und nach menschlichem Ermessen kommt niemand anderes infrage ...
Richtig, aber hier scheint - nach Aussage des Threaderstellers - noch ein anderer in Frage zu kommen. Dann wäre das natürlich nicht mehr gegeben.
Sollte hier die Mitarbeiterzahl mehr als 10 MA (in Vollzeit) betragen, sollte man auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage erheben. Selbst wenn der AG beiden gekündigt hätte, wäre die Kdg. dann höchstwahrscheinlich nicht rechtens, denn eine 50%ige Wahrscheinlichkeit ist für einen begründeten Verdacht nicht ausreichend. Siehe auch hier: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=13427.
Auch in einem Kleinbetrieb (nicht mehr als 10 MA) wäre das vermutlich zu empfehlen, da man eine verhaltensbedingte Kündigung auf Grund von Diebstahl nicht so stehen lassen darf. Das reduziert die Chancen erheblich wieder eine Stellung zu finden.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kdg. erfolgt sein, andernfalls ist auche eine fehlerhafte Kdg. rechtlich wirksam.
Wesentlich sind hier aber auch die Fragen, welche bisher noch nicht beantwortet wurden, welche Jennerwein gestellt hat.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert MitEtwasErfahrung am 12.01.2013 10:09
Also ich hab gar keine schriftliche Kündigung bekommen und eine wirkliche Begründung gab es auch nicht... Für meinen Chef steht fest, ich habe geklaut und aus diesem grund hat er mich dann rausgeschmissen.. Fristen wurden auch keine eingehalten, sofern ich eine hatte, denn ich wurde am selben Tag gekündigt und durfte 2 TAge später meine Klamotten abgeben, um mein Geld zu bekommen. Einer meiner kollegen hat die Szene die Tage nachgestellt und gezeigt, dass es durchaus möglich wäre dass meine andere kollegin es gewesen ist. jedoch interessiert meinen chef diese tatsache nicht mehr, er hat seinen sündenbock gefunden und verbreitet mittlerweile sogar schon neue diebstahlgerüchte unter meinen kollegen.. Getränke, Zigaretten, etc. ebenfalls vollkommen beweislos.
Der Betrieb hat 4 Vollzeitangestellte, 2 Teilzeit && um die 15 Aushilfen auf 400 Euro Basis.
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Was ich vielleicht noch dazu sagen sollte ist, dass ich zwar keinen Wert mehr darauf lege, dort zu arbeiten, aber meinen Ruf - vor allem bei meinen Kollegen - nicht so stehen lassen möchte.
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quote:<hr size=1 noshade>Also ich hab gar keine schriftliche Kündigung bekommen <hr size=1 noshade>
Dann sind Sie auch nicht wirksam gekündigt. Kündigungen unterliegen zwingend der Schriftformerfordernis des § 623 BGB . Wie lange ist das her mit "Rausschmiss"?
26. Dezember
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tja, was will man jetzt machen ?
eine Kündigung hat zwingend schriftlich zu erfolgen, sonst wäre sie nicht wirksam,
allerdings gibt es auch einige LAG-Urteile, die unter bestimmten Umständen auch mündliche Kündigungen als wirksam erachtet haben,
deshalb ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man die vorgeschriebene 3 Wochen-Frist einhält, um gegen eine Kündigung gerichtlich vorzugehen
also erstmal dagegen klagen, daß diese mündliche Kündigung unwirksam wäre
das geht mündlich und kostenlos bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts, Anwalt ist nicht vorgeschrieben,
endet das Ganze durch einen Vergleich bleibt es für dich kostenlos
ein Vergleich scheint wahrscheinlich, da der AG vermutlich keine Weiterbeschäftigung mehr eingehen will (was aber aufgrund der unwirksamen Kündigung erstmal die Folge wäre) und sicherlich nicht abgeneigt, sich dies durch entsprechende Abfindung "abkaufen" zu lassen
zudem liegt auch kein Kleinbetrieb vor (man wird in der Summe auf mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer kommen - siehe § 23 KSchG
:"Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach den Sätzen 2 und 3 sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen")
so daß ein unproblematisches Nachschieben einer Kündigung ohne Angabe von Gründen ebenfalls flachfällt
eine wie auch immer geartete andere Kündigung (z.b. Verdachtskündigung) könnte man wiederum per Kündigungsschutzklage angreifen
es ist also nicht so einfach für den AG, dich problemlos rauszuwerfen, was sich in einer höheren Summe bei einer evtl. Einigung in Form einer Abfindung ausdrücken könnte
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
Ehm, das kann ich so genau gar nicht sagen, da ich da ja nicht mehr arbeite...
Laut einem guten Freund und Kollegen sieht er mich nun als Sündenbock für alles, was dort seit meinem Einstieg verschwunden ist und macht MICH dafür auch verantwortlich... Also ganz klar mich und niemand anderen... und soweit ich darüber informiert bin, ist jetzt Ruhe eingekehrt, aber naja... wen wunderts auch. Das war ja dann der perfekte Abgang für denjenogen quasi.
Aussagen wie "Sie hat uns alle verarscht und Zigaretten und Red Bull geklaut und auch sonst nur gestohlen" wurden einer Kollegin gegenüber geäußert...
Die 3 Wochen Frist ist nunmal jetzt vorbei...
Jetzt die Frage, auch wenn sie nicht ganz in DIESES Forum Arbeitsrecht passt, habe ich irgendeine Chance meine Legitimation wiederherzustellen z.b. verleumdung, etc?
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quote:
Die 3 Wochen Frist ist nunmal jetzt vorbei...
Die Frist ist nicht vorbei, wenn es keine schriftliche Kündigung gab.
quote:
Jetzt die Frage, auch wenn sie nicht ganz in DIESES Forum Arbeitsrecht passt, habe ich irgendeine Chance meine Legitimation wiederherzustellen z.b. verleumdung, etc?
Dann stellen Sie die Frage im passenden Forum.
Passend zur möglichen Verleumdung wäre das Strafforum.
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