Kündigung Zeitarbeitsfirma - Freizeitausgleich vom Arbeitszeitkonto

18. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
susi2604
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigung Zeitarbeitsfirma - Freizeitausgleich vom Arbeitszeitkonto

Hallo alle zusammen,

habe gerade meine Kündigung von der Zeitarbeitsfirma erhalten.

War darauf vorbereitet, weil man mir dies schon am Freitag telefonisch mitgeteilt hat.

Was mich jetzt aber besonders ärgert ist, dass meine angesammelten Überstunden für die freien Tage benutzt werden. Das ist doch nicht zulässig, oder bin ich da falsch informiert?

Mein jetziger Einsatz endet am 31.12.17, habe momentan Urlaub.

Wie kann ich jetzt am besten vorgehen, damit die nicht an meine Überstunden rangehen. Hat jemand einen Rat für mich?

LG

susi2604

Hier das Kündigungsschreiben:

Sehr geehrte Frau...,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.01.2018.

Wir gewähren Ihnen Freizeit vom 02.01.18 bis 15.01.18 mit Buchung von Ihrem Freizeitkonto.

(Den Rest spare ich mir)

Ist das wirklich zulässig? Wer kennt sich damit aus?



Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// .. dass meine angesammelten Überstunden für die freien Tage benutzt werden

So ganz klar ist deine Anfrag nicht. Der AG kann dich freistellen unter Anrechnung von Überzeit und Urlaub, ja - aber wenn du schon Urlaub hast, kann er natürlich nicht die Überzeiten und deren Ausgleich in den Urlaub packen. Aber, wie gesagt, so ganz verstehe ich die Situation vielleicht nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
susi2604
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// .. dass meine angesammelten Überstunden für die freien Tage benutzt werden

So ganz klar ist deine Anfrag nicht. Der AG kann dich freistellen unter Anrechnung von Überzeit und Urlaub, ja - aber wenn du schon Urlaub hast, kann er natürlich nicht die Überzeiten und deren Ausgleich in den Urlaub packen. Aber, wie gesagt, so ganz verstehe ich die Situation vielleicht nicht.


Mein jetziger Einsatz endet am 31.12.17. Momentan habe ich Urlaub. Habe heute die Kündigung erhalten mit den Hinweis, dass vom 1.1.18 - 15.1.18 die Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto verwendet werden.

Meine Frage, ob dies rechtens ist?

-- Editiert von susi2604 am 18.12.2017 14:31

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Die Kündigung lautet auf den 15.1. - bis dahin bist du also noch dort beschäftigt und du bekommst die Zeit bis dahin bezahlt und die Pluszeit in Freizeit ausgeglichen.
Frage also, wie lange dein Urlaub geht - wenn bis 31. 12., ist alles in Ordnung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
susi2604
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Kündigung lautet auf den 15.1. - bis dahin bist du also noch dort beschäftigt und du bekommst die Zeit bis dahin bezahlt und die Pluszeit in Freizeit ausgeglichen.
Frage also, wie lange dein Urlaub geht - wenn bis 31. 12., ist alles in Ordnung.


Ja, Urlaub bis 31.12.17.

Wer bestimmt aber, dass ich Freizeitausgleich möchte? Ich stehe ab dem 2.1.18 zum Arbeiten zur Verfügung. Soll es denn mein Problem sein, wenn es keinen Einsatz gibt? Ich soll mit den Plusstunden das unternehmerische Risiko übernehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Ich soll mit den Plusstunden das unternehmerische Risiko übernehmen?

In welchem Sinne übernimmst du das unternehmerische Risiko? :???:
Bei einer Kündigung schaut man zu, dass wechselseitige Ansprüche ausgeglichen werden. Ein Wahlrecht Geld vor Abfeiern gibt es nicht

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.952 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen