Hallo alle zusammen,
habe gerade meine Kündigung von der Zeitarbeitsfirma erhalten.
War darauf vorbereitet, weil man mir dies schon am Freitag telefonisch mitgeteilt hat.
Was mich jetzt aber besonders ärgert ist, dass meine angesammelten Überstunden für die freien Tage benutzt werden. Das ist doch nicht zulässig, oder bin ich da falsch informiert?
Mein jetziger Einsatz endet am 31.12.17, habe momentan Urlaub.
Wie kann ich jetzt am besten vorgehen, damit die nicht an meine Überstunden rangehen. Hat jemand einen Rat für mich?
LG
susi2604
Hier das Kündigungsschreiben:
Sehr geehrte Frau...,
hiermit kündigen wir das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.01.2018.
Wir gewähren Ihnen Freizeit vom 02.01.18 bis 15.01.18 mit Buchung von Ihrem Freizeitkonto.
(Den Rest spare ich mir)
Ist das wirklich zulässig? Wer kennt sich damit aus?
Kündigung Zeitarbeitsfirma - Freizeitausgleich vom Arbeitszeitkonto
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// .. dass meine angesammelten Überstunden für die freien Tage benutzt werden
So ganz klar ist deine Anfrag nicht. Der AG kann dich freistellen unter Anrechnung von Überzeit und Urlaub, ja - aber wenn du schon Urlaub hast, kann er natürlich nicht die Überzeiten und deren Ausgleich in den Urlaub packen. Aber, wie gesagt, so ganz verstehe ich die Situation vielleicht nicht.
Zitat/// .. dass meine angesammelten Überstunden für die freien Tage benutzt werden :
So ganz klar ist deine Anfrag nicht. Der AG kann dich freistellen unter Anrechnung von Überzeit und Urlaub, ja - aber wenn du schon Urlaub hast, kann er natürlich nicht die Überzeiten und deren Ausgleich in den Urlaub packen. Aber, wie gesagt, so ganz verstehe ich die Situation vielleicht nicht.
Mein jetziger Einsatz endet am 31.12.17. Momentan habe ich Urlaub. Habe heute die Kündigung erhalten mit den Hinweis, dass vom 1.1.18 - 15.1.18 die Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto verwendet werden.
Meine Frage, ob dies rechtens ist?
-- Editiert von susi2604 am 18.12.2017 14:31
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Die Kündigung lautet auf den 15.1. - bis dahin bist du also noch dort beschäftigt und du bekommst die Zeit bis dahin bezahlt und die Pluszeit in Freizeit ausgeglichen.
Frage also, wie lange dein Urlaub geht - wenn bis 31. 12., ist alles in Ordnung.
ZitatDie Kündigung lautet auf den 15.1. - bis dahin bist du also noch dort beschäftigt und du bekommst die Zeit bis dahin bezahlt und die Pluszeit in Freizeit ausgeglichen. :
Frage also, wie lange dein Urlaub geht - wenn bis 31. 12., ist alles in Ordnung.
Ja, Urlaub bis 31.12.17.
Wer bestimmt aber, dass ich Freizeitausgleich möchte? Ich stehe ab dem 2.1.18 zum Arbeiten zur Verfügung. Soll es denn mein Problem sein, wenn es keinen Einsatz gibt? Ich soll mit den Plusstunden das unternehmerische Risiko übernehmen?
/// Ich soll mit den Plusstunden das unternehmerische Risiko übernehmen?
In welchem Sinne übernimmst du das unternehmerische Risiko?
Bei einer Kündigung schaut man zu, dass wechselseitige Ansprüche ausgeglichen werden. Ein Wahlrecht Geld vor Abfeiern gibt es nicht
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