Kündigung - Zahlung von Prämie + Weihnachtsgeld

22. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
sunny01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Zahlung von Prämie + Weihnachtsgeld

Hallo,

ich bin neu hier und habe zwei Fragen:

Ich werde am Montag mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2006 kündigen. Das mit dem Weihnachtsgeld ist mir einigermaßen klar. In meinem Vertrag steht, dass es möglch ist, dass ich das Weihnachtsgeld zurückerstatten muss, sofern ich nicht bis mindestens 31.03. beschäftigt bin. Allerdings steht weiter in dem Vertrag, dass gegenseitige Ansprüche 1 Monat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verfallen. Heißt das dann, dass wenn der AG die Rückzahlung nicht bis 31.01. gefordert hat, dass ich das Geld dann behalten kann ?

Dann habe nich noch ein 2. Problem.

und zwar ist es bei uns in der Firma so, dass am Jahresanfrang Ziele festgelegt werden, welche bei entsprechendem Erreichen mit einer Prämie entlohnt werden. Die Auszahlung dieser Prämie erfolgt meistens im März des darauffolgenden Jahres.

Wie ist das jetzt in meinem Fall? Ich habe ja das ganze Jahr für diese Ziele voll mitgearbeitet. Ist mein AG dann verpflichtet, mir diese Prämie auszuzahlen? In meinem Vertrag steht zu diesem Thema leider nichts.

Hat vielleicht schon jemant Erfahrungen mit so einem Thema? Wäre nett, wenn ihr einen Tipp geben könntet. :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo sunny, bezüglich Weihnachtsgeld kommt es drauf an wie der genaue Wortlaut im Vertrag (= Vertragstext) dazu ist. Ohne den zu kennen kann man nichts sicheres dazu sagen.

Und was die Prämie betrifft, solltest du rausfinden, ob das für die Firma irgendwo schriftlich geregelt ist und nachsehen, was da genau steht.

Mit Erfahrungen anderer ist dir da nicht so geholfen, weil es auf die genauen (wortwörtlichen) Vereinbarungen ankommt.

MfG

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#2
 Von 
sunny01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

also der genaue Wortlauf:
Weihnachtsgeld:

Soweit die Angestellte am 30.11. eines Jahres in einer ungekündigten und nicht ruhenden Anstellung bei der Gesellschaft beschäftigt ist, erhält sie im November ein Weihnachtsgeld in Höhe von 50% eines Bruttogehaltes des Monats November. Sollte die Angestellte bis zum 31.03. des auf die Zahlung folgenden Kalenderjäahres ausscheiden, kann das Weihnachtsgeld von ihrem Gehalt wieder einbahlten werden. Im ersten Jahr wird das Weihnachtsgeld anteilig bezahlt.

Dann steht unter einem anderen § im Vertrag. (Ansprüche, Fristen)

Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verfallen drei Monate nach Ihrer Fälligkeit, spätestens innerhalb von einem Monat nach Vertragsbeendigung (ausgenommen Ansprüche aus § 823 BGB )---> bei diesem § geht es um Schadenersatz.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Soweit die Angestellte am 30.11. eines Jahres in einer ungekündigten und nicht ruhenden Anstellung bei der Gesellschaft beschäftigt ist...


Da du am Montag kündigen willst und dich danach nicht mehr in ungekündigter Anstellung befindest, wäre schon mal eine Bedingung erfüllt, das Weihnachtsgeld nicht zu zahlen. Also würde sich die Rückzahlungsfrage so gar nicht erst stellen.

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