Kündigung/ Versetzung

17. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Krake83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung/ Versetzung

Hallo,

ich habe zum 30.06. gekündigt und meinen Resturlaub ab edm 17.06. bestätigt bekommen.

Bis zum 31.05. bin ich bei einem Kunden meiner Firma tätig, hier endet das Auftragsverhältnis (Meine Firma - Kunde) Ende Mai.
Es verbleiben also 2 Wochen, in denen ich kein zugewiesenes Aufgabengebiet habe.

Ich habe in meiner Firma bereits angefragt, was ich nach dem 31.05. für eine Tätigkeit zugewiesen bekomme. Mir wurde mitgeteilt, das mann sich mit mir Ende MAi in Verbindung setzt.
Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass ich nach dem 31.05. weder über einen Computer noch ein Handy verfüge, da diese Gerätschaften vom Kunden gestellt wurden und ich sie am 31.05. zurückgeben muss. Diese Mitteilung wurde nicht kommentiert.

Mein Arbeitsvertrag beeinhaltet die Aussage, das mein primärer Arbeitsort Xy ist, ich aber deutschlandweit eingesetzt werden kann. Zudem kann mir gemäß AV eine andere Tätigkeit zugewiesen werden, welche meinen Fähigkeiten entspricht und nicht zu einer Gehalteinbuße führt.

Da ich weiß, dass es in meiner Stadt keine Einsatzmöglichkeiten mehr für mich gibt, frage ich mich was nun passiert.

- kann ich einfach versetzt werden?
- Wer muß in diesem Fall die Kosten für Unterkunft/ Anreise tragen? Muss ich ggf. in Vorkasse treten?
- droht mir bei Verweigerung eine fristlose Kündigung?
- welchen Vorlauf muss mann mir gewähren?

Ich bin sehr in Sorge, dass ich mich unbeabichtigt falsch verhalte, und dies sich entweder auf mein Arbeitszeugnis auswirkt oder aber zu einer Kündigung (fristlos) führt.

Ich spiele auch ernsthaft mit dem Gedanken, mich vorsorglich ab dem 30.05. krankzumelden. Eigentlich finde ich das nicht richtig, aber ich bin wirklich ratlos.

Für jeden Hinweis bin ich dankbar.

Viele Grüße
KL



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass ich nach dem 31.05. weder über einen Computer noch ein Handy verfüge, da diese Gerätschaften vom Kunden gestellt wurden und ich sie am 31.05. zurückgeben muss. Diese Mitteilung wurde nicht kommentiert.

Da Du offenbar über keinerlei moderne Kommunikationsmittel verfügst, wird man dir einen Brief senden.
Sofern auch diese analoge Kommunikationsmöglichkeit ausscheidet, findet sich der Arbeitnehmer am 01.06. am primären Arbeitsort XY ein und stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung.



quote:
- kann ich einfach versetzt werden?

Ja, wenn es so im Vertrag steht selbstverständlich



quote:
- Wer muß in diesem Fall die Kosten für Unterkunft/ Anreise tragen? Muss ich ggf. in Vorkasse treten?

Steht im Vertrag. In der Regel trägt der Arbeitgeber die Kosten.
Das man in Vorleistung geht ist nicht unüblich. Oft bekommt man auch einen Vorschuss und rechnet dann ab.



quote:
- droht mir bei Verweigerung eine fristlose Kündigung?

Arbeitsverweigerung führt selbstverständlich zur fristlosen Kündigung. Mit entsprechenden Konsequenzen.



quote:
- welchen Vorlauf muss mann mir gewähren?

0-24h, das hängt vom neuen Einsatzort ab.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 17.05.2013 22:48

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Krake83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Harry...

nur zum präziseren Verständnis:

Es geht nicht um meine Erreichbarkeit - ich habe selbstverständlich meine AG meine privaten Kontaktdaten mitgeteilt.

Ich bin Controller - ich kann schlicht nicht ohne PC arbeiten. Ich habe damit kein Arbeitsgerät wenn ich meinen Arbeitsplatz beim Kunden verlasse, da der PC an den Kunden zurückgegeben wird.

Mein primärer Arbeitsort ist mit Xy (Stadt) angegeben. Ich kann mich dort nach dem 31.05. nicht mehr melden, da meine Firma keinen Auftrag dort mehr hat und auch keine anderen Angestellten meiner Firma dort arbeiten.Es gibt auch keine Niederlassung meiner Firma in Xy.

Mein AV enthät keine Aussagen zur Kostenübernahme bei Umzug + Anreise.

Bei der Frage nach der Verweigerung ging es mir eher um eine Abschätzung zur Zumutbarkeit und möglichen Widerspruchsrechten, nicht darum, dass ich grundsätzlich nicht einverstanden bin.

Ich hoffe, das trägt etwas zur Klarheit bei.

VG
KL



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Es geht nicht um meine Erreichbarkeit - ich habe selbstverständlich meine AG meine privaten Kontaktdaten mitgeteilt.

Nun, dann wäre es das Problem des Arbeitgebers wenn er nicht rechtzeitig Mitteilung macht.

Sicherheitshalber sollte man jedoch am/zum 31.05 dem AG nochmals die aktuellen Kontaktdaten mitteilen bzw. mitteilen das die bekannten Kontaktdaten sich nicht geändert haben und seine Arbeitskraft ab dem 01.06. anbieten. Das ganze mit Zugangsnachweis.



quote:
Ich bin Controller - ich kann schlicht nicht ohne PC arbeiten. Ich habe damit kein Arbeitsgerät wenn ich meinen Arbeitsplatz beim Kunden verlasse, da der PC an den Kunden zurückgegeben wird.

Die Stellung von Arbeitsmitteln ist - sofern nich tvertraglich anders vereinbart - das Problem des Arbeitgebers.



quote:
Mein AV enthät keine Aussagen zur Kostenübernahme bei Umzug + Anreise.

Also eine Umzug für 2 Wochen könnte man ablehnen, da dies absolut sinnlos wäre.
Eine Dienstreise wäre zumutbar und dem Gesetz nach vom Arbeitgeber zu zahlen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
0-24h, das hängt vom neuen Einsatzort ab.

Wobei die Reisezeit dann zwingend Arbeitszeit ist, wenn der AG das mit 0h Vorlauf ankündigt, sich bei XYZ einzufinden. Zudem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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