Kündigung-Urlaubsperre-Resturlaub

26. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Medea75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung-Urlaubsperre-Resturlaub

Hallo!

Mein Mann möchte gerne seine Arbeitstelle wechseln und kündigen.
Auf Grund einer wahrscheinlichen Firmeninsolvenz wurde vom Arbeitgeber eine Urlaubssperre bis zum 31.Mai 2006 verhängt.
Mein Mann hat noch 20 Tage Resturlaub aus 2005 (die am 31.3.06 verfallen)und den ganzen Urlaub 2006, die ihm nicht bewilligt werden. Er möchte gerne seinen Resturlaub nutzen um Bewerbungsgrespräche führen zu können. Darf aber auf Grund der Urlaubssperre nicht der Arbeit fern bleiben. Zudem weigert sich sein Arbeitgeber ein Schriftstück zu unterschreiben, woraus hervorgeht, dass die Urlaubsansprüche aus 2005 mit ins Jahr 2006 übernommen werden dürfen, da aus betrieblichen Gründen es bisher nicht möglich war seinen Urlaub nachzugehen.
Welche Möglichkeiten hat er überhaupt?

Es wäre nett wenn jemand Informationen hätte, die uns weiterhelfen würden.

Mfg
Medea

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Medea, hat er schon gekündigt?

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Medea75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, er will vorher Klarheit, welche Schritte er gehen kann! Das weitere Arbeiten im Betrieb ist aber in keiner Weise mehr tragbar.Er will schnellstmöglich da raus.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hat er denn den Urlaub von 2005 jemals beantragt und dieser ist abgelehnt worden oder hat er ihn gar nicht beantragt?

Wenn man gekündigt hat oder gekündigt wurde besteht ein Anspruch auf Freistellung für die Stellensuche (BGB § 629 ), der mit Urlaub nichts zu tun hat. Allerdings eben nur bei Kündigung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Medea75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zwei mal beantragt und abgelehnt.Er muß zudem für 3 weitere Personen die Urlaubsvertretung übernehmen, und somit kam er nie zum Zug. Welche Möglichkeit hat er denn jetzt überhaupt noch seinen Urlaubsanspruch geltend zu machen? Es steht auch dadurch noch einiges an Urlaubsgeld aus.Gilt für ihn im Falle seiner Kündigung überhaupt noch die Urlaubssperre?

-- Editiert von Medea75 am 26.03.2006 19:49:26

-- Editiert von Medea75 am 26.03.2006 19:54:37

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeit hat er denn jetzt überhaupt noch seinen Urlaubsanspruch geltend zu machen?


Wenn er die Ablehnungen (schriftlich?) aufgehoben hat - vielleicht - lässt sich dann noch ein Anspruch für das Vorjahr erreichen. Sicher bin ich mir da allerdings nicht. Insofern der Urlaub nicht eingeklagt wird (aber wer macht das schon bei laufendem Arbeitsverhältnis) könnte auch davon ausgegangen werden, dass das halt so akzeptiert wurde. Genaueres weiß da ein Anwalt.

quote:
Es steht auch dadurch noch einiges an Urlaubsgeld aus.


Urlaubsgeld auf welcher Grundlage? Tarifvertrag? Arbeitsvertrag?

quote:
Gilt für ihn im Falle seiner Kündigung überhaupt noch die Urlaubssperre?


Ich schätze schon.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Medea75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Im Anstellungsvertrag seht leider nichts von Urlaubsgeld, nur das er laut Tarif kaufm. Angestellter Lohngruppe 1 angestellt ist.Der Vertrag resultiert aus 2001.
Gibt es denn eine Möglichkeit vorzeitig aus dem Job zu kommen, wenn das Arbeiten nicht mehr tragbar ist, weil er sich in diesem Betrieb selbst Schaden für die Zukunft in anderen Betrieben zufügen würde, nur um dem jetzigen Arbeitgeber gerecht zu werden?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Gilt denn definitiv ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis oder ist nur die Bezahlung nach Tarif? Wenn ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis gilt, dann müsste man dort nach der Regelung zum Urlaubsgeld nachsehen.

quote:
Gibt es denn eine Möglichkeit vorzeitig aus dem Job zu kommen, wenn das Arbeiten nicht mehr tragbar ist...


Wenn der Arbeitgeber darauf eingeht: Per Aufhebungsvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Grundsätzlich darf ein AG die Urlaubswünsche eines AN nicht ablehen, egal ob ein Tarifvertrag gilt oder nicht. Ggf. kann man es mit einem Eilantrag vor dem ArbG noch versuchen, den Urlaub vor der "Ablauffrist" 31.03. genehmigt zu bekommen. Könnte allerdings bereits etwas kanpp sein. Vielleicht sollte tatsächlicn mal ein Anwalt zu Rate gezogen werden.

Auf keinen Fall sich selbst beurlauben, d. h. Urlaubsgesuch einreichen und trotz Ablehnung eigenmächtig nicht zur ARbeit erscheienen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.935 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen