Hallo,
habe am Montag meine Kündigung (Betriebsbedingt) zum 31.05. bekommen - Frist wurde eingehalten.
Im Schreiben heisst es das die Sozailauswahl eingehalten wurde, es gibt aber u. a. zwei Mitarbeiterinnen, die kürzer im Unternehmen sind als ich, beide sind jünger, eine hat Kinder, die ist aber erst im Februar diesen Jahres eingestellt worden und somit noch in Probezeit. Ich selbst bin seit 16 Monaten dabei. Beide machen keine Arbeit, die ich nicht auch übernehmen könnte und mir explizit angetragen worden wäre. Hatte allerdings vor einigen Wochen ein Gespräch mit Chef in dem er mich fragte, wo ich meine Zukunft sähe - in der Beratung (mach ich jetzt) oder im Vertrieb (hab ich früher mal gemacht und ist u. a. Teil der Aufgaben, die die Kolleginnen inne haben), wo ich sagte in der Beratung.
Hätte der mich (überspitzt) gefragt - entweder Vertrieb oder dein Job ist weg, hätte ich das vermutlich gemacht ... muss sowas ggf schriftlich festgehalten werden?!
M. E. ist hier die Sozialauswahl nicht beachtet worden, oder?!
Was wäre die Frist, um der Kündigung zu widersprechen?
Bzw was wäre an Abfindung möglich (ich weiss pro Jahr ca halbes Monatsgehalt) wenn a) die Sozialwahl nicht gegeben wäre, ich aber dennoch gehen würde (wer will schon in einem Unternehmen arbeiten, das einen nicht haben will?!), wenn wir uns vernünftig einigen, bzw wenn es ganz hart käme und man vor Gericht ziehen müsste?!
Vermutlich würde Chef noch anführen, das diese beiden Kolleginnen in einer Niederlassung im Osten der Republik ansässig sind, wobei eine davon i. d. R. Homeoffice macht (was sowieso der größte Teil der Mitarbeiter macht)
Das Unternehmen hat im Übrigen noch 15 Mitabrieter insgesamt...
freue mich auf Antworten im Voraus!
und besten Dank!
-- Editiert je_manth am 02.05.2012 13:21
Kündigung - Sozialauswahl rechtens? - Abfindung?
2. Mai 2012
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Frage vom 2. Mai 2012 | 13:20
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Sozialauswahl rechtens? - Abfindung?
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#1
Antwort vom 2. Mai 2012 | 19:59
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
du hast genau drei wochen ab zugang der kündigung, um eine kündigungsschutzklage einzureichen. das arbeitsgericht wird die sozialaquswahl überprüfen. aussicht auf eine abfindung hast du insbesondere, wenn die kündigun für den ag auf wackeligen beinen steht. dann ist auch mehr drin als der übliche halbe monatslohn.
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#2
Antwort vom 3. Mai 2012 | 09:02
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Wo steht denn das mit der Abfindung? Im AV oder im TV? Wenn nicht - gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung. DAs wäre dann Verhandlungssache!
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#3
Antwort vom 3. Mai 2012 | 09:12
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Das kann auch ein Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess festlegen.
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