Kündigung Schadensersatz

7. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Spinne222
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Schadensersatz

Hallo, ein Arbeitnehmer ist in einem Kurierdienst quasi als "Mädchen für alles" eingestellt, hauptsächlich aber für den Papierkram. Unter anderem überwacht er auch die Einhaltung der Inspektionstermine der Fahrzeuge. Nun hat er übersehen, dass bei einem Fahrzeug der Zahnriemen erneuert werden musste und dieser ist nun gerissen, wahrscheinlich Motorschaden.
Kann der Chef diesen Arbeitnehmer nun einfach vor die Tür setzen, oder für die (nun höheren Reparaturkosten) haftbar machen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... tja, da gibt es wohl keine einfache antwort. frage: wieviel fahrlässigkeit ist im spiel, in welchem ausmaß hat der AN den inspektionstermin übersehen, musste er wissen, dass der riemen fällig war usf.
offfenbar gehörte diese terminierung auch nicht gerade zu den hauptaufgaben usw. usw. - also eine durchaus undurchsichtige gemengelage.

... was der AG versucht, ist die eine sache, ich aber würde mich erst einmal auf den standpunkt stellen, dass das verschulden gering ist.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

zu dem Thema Haftung des Arbeitnehmers ausführlich:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

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