Kündigung-Resturlaub-Zeitkonto

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
terryterry
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung-Resturlaub-Zeitkonto

Hallo,

ich habe vor, mein Arbeitsverhältnis ab 1.November 2018 zu kündigen.
Mir stehen allerdings noch 9 Tage Resturlaub zu, da ich zu der Zeit als ich Urlaub hatte, krankgeschrieben war. Darüber hinaus wird ein Zeitkonto für alle Mitarbeiter geführt.

Nun ist es so, dass ich zahlreiche Minusstunden angehäuft habe (Grund: falsches Personalmanagement).
Wie werden diese bei Kündigung verrechnet? Muss ich dann den ausstehenden Betrag aufgrund Minderleistung an meinen Chef zurückzahlen oder kann das vermieden werden? Es ist ja kein Eigenverschulden gewesen? Und kann es passieren, dass der Resturlaub mit meinen Minusstunden verrechnet wird?

Ich möchte, dass mir der Resturlaub gewährt wird und ich meinem Arbeitgeber nichts zahlen muss. Gibt es dafür eine realistische Chance? Wenn ja, in welcher Form?

Freundliche Grüße
TT

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Bitte etwas genauer. Was heißt "falsches Personalmanagement" ? Denn hier kommt es schon darauf an, wie die Minusstunden zusammengekommen sind. Durch Verschulden des Arbeitgebers oder auf eigene Kappe.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Eine sehr wichtige Frage: Wo ist das Zeitkonto geregelt? Was steht da zu Minusstunden? Wenn es keine Regelung dazu gibt (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag), dann gibt es auch keine Minusstunden. EInfach weil man ja nun vertraglich vereinbart hat, wie lang man arbeitet, und das ist auch verbindlich für beide Seiten. Da darf nicht einfach nicht beschäftigt werden vom Arbeitgeber. Arbeitgeber muss beschäftigen und Arbeitnehmer muss arbeiten.

Vom Arbeitnehmer verursachte Minusstunden gehen auf seine Kappe, aber auch nur die.


-- Editiert von altona01 am 11.07.2018 20:16

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.952 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen