moin !
mich interessieren meinungen/vorschläge/empfehlungen zu folgender situation:
komplette abteilung (2 mitarbeiter) wird betriebsbedingt gekündigt.die arbeit wird an einen dienstleister extern vergeben. die mitarbeiter werden nicht an den dienstleister "weitergegeben". kündigung erfolgte fristgerecht lt. arbeitsverträgen bzw. betriebszugehörigkeit. es wurden keine aufhebungsverträge mit abfindungen oder so angeboten. die betriebszugehörigheit ist einmal etwas mehr als 6 jahre und etwas mehr als 2 jahre.
welche rechte / möglichkeiten hat man da als arbeitnehmer ?
vielen dank schon mal...
Kündigung - Rechte
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. nun - wenn der betrieb mehr als 10 AN hat, könnstest du eine k-schutzklage in erwägung ziehen. deine darstellung liest sich aber so, als handele es sich um eine umorgangisation, bei der teile der arbeit nach außen vergeben werden. also eine betriebliche entscheidung - da werden eure chancen nicht allzu gut stehen.
warum sollte der AG aufhebungsverträge anbieten, wenn ordentliche kündigung möglich ist? abfindungen werden auch überschätzt, abgesehen davon, dass es einen anspruch darauf nicht gibt.
hi... mal angenommen die k-schutzklage hat schlechte aussichten, ich sie aber trotzdem einreiche.... für die zeit des vorgangs bis zur entscheidung muss mich die firma ja weiterbeschäftigen und vor allem bezahlen, oder ? wenn das dann negativ ausgeht muss ich das gezahlte geld zurückzahlen ?
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Hallo!
Nein, die Firma zahlt erstmal nur biss zum Ende der vom Arbeitgeber genannten Kündigungsgfrist. Im Anschluss daran kommt ALG1 solange es keine Anstellung gibt.
Erst wenn der AN vor Gericht gewinnt zahlt die Firma für die restliche Zeit und die AfA will das ALG zurückhaben.
Wie es jetzt allerdings genau aussieht, wenn der AG in die nächste Gerichsinstanz geht, weiß ich nicht.
Maestro hat recht, außer wenn einen BR in dem Unternehmen gibt. Widerspricht dieser der Kündigung, muß der Arbeitnehmer bis zum Ausgang der Klage zu den bisherigen Konditionen weiterbeschäftigt werden.
Und jetzt?
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