Kündigung - Rechte

28. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung - Rechte

moin !

mich interessieren meinungen/vorschläge/empfehlungen zu folgender situation:

komplette abteilung (2 mitarbeiter) wird betriebsbedingt gekündigt.die arbeit wird an einen dienstleister extern vergeben. die mitarbeiter werden nicht an den dienstleister "weitergegeben". kündigung erfolgte fristgerecht lt. arbeitsverträgen bzw. betriebszugehörigkeit. es wurden keine aufhebungsverträge mit abfindungen oder so angeboten. die betriebszugehörigheit ist einmal etwas mehr als 6 jahre und etwas mehr als 2 jahre.

welche rechte / möglichkeiten hat man da als arbeitnehmer ?

vielen dank schon mal...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nun - wenn der betrieb mehr als 10 AN hat, könnstest du eine k-schutzklage in erwägung ziehen. deine darstellung liest sich aber so, als handele es sich um eine umorgangisation, bei der teile der arbeit nach außen vergeben werden. also eine betriebliche entscheidung - da werden eure chancen nicht allzu gut stehen.
warum sollte der AG aufhebungsverträge anbieten, wenn ordentliche kündigung möglich ist? abfindungen werden auch überschätzt, abgesehen davon, dass es einen anspruch darauf nicht gibt.

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#2
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

hi... mal angenommen die k-schutzklage hat schlechte aussichten, ich sie aber trotzdem einreiche.... für die zeit des vorgangs bis zur entscheidung muss mich die firma ja weiterbeschäftigen und vor allem bezahlen, oder ? wenn das dann negativ ausgeht muss ich das gezahlte geld zurückzahlen ?

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo!

Nein, die Firma zahlt erstmal nur biss zum Ende der vom Arbeitgeber genannten Kündigungsgfrist. Im Anschluss daran kommt ALG1 solange es keine Anstellung gibt.
Erst wenn der AN vor Gericht gewinnt zahlt die Firma für die restliche Zeit und die AfA will das ALG zurückhaben.

Wie es jetzt allerdings genau aussieht, wenn der AG in die nächste Gerichsinstanz geht, weiß ich nicht.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Maestro hat recht, außer wenn einen BR in dem Unternehmen gibt. Widerspricht dieser der Kündigung, muß der Arbeitnehmer bis zum Ausgang der Klage zu den bisherigen Konditionen weiterbeschäftigt werden.

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