Kündigung Kündigungsschutzklage

1. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung Kündigungsschutzklage

Hallo,

ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin seit über 5Jahren in der Firma mit ca. 75 Mitarbeitern angestellt. Seit ca. 3 Jahren erhalten neue Mitarbeiter nur noch befristete Verträge. Außerdem müssen die neuen auch Nacht und Wochenendschichten und english gut beherrschen. Nacht und Wochenendschichten habe ich übrigens nie abgelehnt, ich wurde nie gefragt!
Ich wurde nun betriebsbedingt fristgerecht gekündigt, sowie ca. 12 weitere Personen.
Angeblich wurde ein Sozialplan erstellt. Sozial war der wohl nur für die Firma. Es sind nun keine Frauen mehr mit Kindern in der Firma...
Gekündigt wurden nur Leute, welche noch unbefristete Verträge hatten und nicht an Wochenenden und Nachts arbeiten. Außerdem alle Frauen mit Kindern(in allen Fällen verheiratet und mit 2-3 Kindern).
Ich selber bin aber ledig und unverheiratet und relativ jung(30J.)
Es sind aber Mitarbeiter geblieben,also nicht gekündigt wurden, welche noch jünger,ebenfalls unverheirat und auch erst seit ca. 1,5 Jahren dabei sind. Eigentlich sind alle Mitarbeiter weniger lange beschäftigt, da ich einer der ersten war. Die meisten sind keine 2 Jahre dabei.
Nach meiner Auffassung stehe ich da rechtlich gesehen mit 5Jahren Betriebsangehörigkeit(seit Standarteröffnung), nach Sozialplan unter besonderen Schutz.
Außerdem wurden vor ca. 14 Tagen befristete Verträge von Mitarbeitern verlängert. Müßten da nicht erstmal die unbefristen Verträge erhalten werden bevor unbefristete gekündigt werden?
Zusätzlich sucht die Firma über Arbeitsamt.de Mitarbeiter mit genau meinem Profil!!! Allerdings für weniger Geld ;-) Wie kann mir betriebsbedingt gekündigt werden, wenn befristete Verträge verlängert werden und neue Mitarbeiter gesucht werden? Die Arbeitsamt Annonce habe ich jedenfalls ausgedruckt.
Ich habe also sofort am nächsten Tag per Einschreiben mit Rückantwort Widerspruch eingelegt und die Rücknahme der Kündigung binnen einer Frist von einer Woche gefordert!
So nun meine eigentliche Frage....
1.Habt Ihr eine Ahnung wielange sich ein Prozess beim Arbeitsgericht hinziehen kann und welche Kosten grob auf mich zukommen?
2. Es soll ja so sein, dass ich die Kosten(Anwaltskosten) auch bei Prozessgewinn tragen muss. Warum eigentlich, wenn sich rausstellt, dass die Kündigung unrechtmäßig war? Was kann der Arbeitnehmer dafür?
Was sind die Vorraussetzungen für eine Prozeßkostenbeihilfe? Wie hoch würde diese ausfallen?
3. Kann man selber Klage einreichen und sich selber vertreten oder sollte man davon die Finger lassen? Habe Angst, dass mir das Paragraphen an den Kopf geworfen werden und ich keinen Plan habe. Beim Arbeitsgericht habe ich angerufen, die machen keine Beratung.
4. Wie schätzt ihr anhand der Schilderungen(da ist nichts übertrieben) meine chancen ein? Ich habe ehrlich gesagt keine Lust Monatelang nur für die Anwaltskosten zu arbeiten, falls ich dann den Prozess gewinne und weiter beschäftigt werden muß. Wenn ich dann wirklich arbeitslos bin, wären die Kosten natürlich noch härter!

Ist ne ganze Menge Text, aber weitere Schritte müssen nun gut überlegt sein. Aber ich habe keine lust mich nun in den A....treten zu lassen, nachdem ich die Projekte mit aufgebaut habe und einige Mitarbeiter eingearbeitet habe(welche nun bleiben dürfen).

Vielen Dank für eure Hilfe!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Es soll ja so sein, dass ich die Kosten(Anwaltskosten) auch bei Prozessgewinn tragen muss.


Hallo coral,
Tja, das ist nun mal im Arbeitsgerichtsgesetz so festgelegt.

quote:
Was sind die Vorraussetzungen für eine Prozeßkostenbeihilfe?


-> http://www.ra-kassing.de/pkh/allg.htm

quote:
Kann man selber Klage einreichen und sich selber vertreten oder sollte man davon die Finger lassen?


Selber Klage einreichen kann man, ob man sich selber vertritt, dürfte darauf ankommen, wie fit man sich in arbeitsrechtlichen Dingen fühlt und sicher auch aufs eigene Durchsetzungsvermögen und Auftreten. Chancen kann man aus der Ferne nie so richtig einschätzen, aber bei dir sieht es scheinbar ganz gut aus, nach dem was du schilderst.

MfG

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Vor dem Gerichtsprozeß findet meines Wissens eine Güteverhandlung statt, in der eine Einigung erreicht werden soll ohne Prozeß. Dabei tragen Sie nur die Kosten Ihres eigenen Anwalts. Das Risiko würde ich eingehen. Diese Verhandlungen finden normalerweise sehr kurzfristig statt.

Die Regelung, dass jede Partei ihre Prozeßkosten trägt, hat eigentlich einen durchaus sinnvollen Hintergrund, es sollte vermieden werden, dass Arbeitnehmer nicht klagen, weil sie befürchten, bei Ablehnung der Klage zu hohe Prozeßkosten des Arbeitgebers tragen zu müssen.

Zum Thema Kosten vor Gericht:

bewerbungsmappen.de
Wie hoch sind die Prozeßkosten?
Die eigentlichen Prozeßgebühren sind im arbeitsgerichtlichen Verfahren geringer als bei den meisten anderen Gerichten. Die Gerichtsgebühr beträgt zwischen 10 Euro und maximal 500 Euro bei einem Streitwert von mehr als 12.000 Euro.
Die Gerichtsgebühren und die baren Auslagen des Gerichts (Zustellungskosten, Sachverständigenkosten, Zeugenkosten) muß derjenige zahlen, der den Prozeß verliert.
Vergleichen sich die Parteien, so fallen in der Regel keine gerichtlichen Kosten, insbesondere keine Gerichtsgebühren an.
Ausnahme: Kosten durch Sachverständige oder auch Zeugen. Bevor diese Kosten entstehen, kann jedoch der Kläger auch seine Klage zurücknehmen, wenn ihm das Kostenrisiko zu hoch ist.




-- Editiert von hamburgerin01 am 02.02.2006 01:08:50

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#3
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

ich danke euch beiden!
Ich werde die Klage durchziehen, da ich denke, dass die Sachlage hier relativ eindeutig ist. Aber wie heißt es so schön, Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge.
Ich hatte in meinem Leben noch nie etwas mit Gerichten zu tun. Deshalb meine Frage....Wenn ich selber Klage einreichen würde(ohne Anwalt), wie müßte das aussehen?
Gibt es einen Antrag oder muß das ein in Form eines Schreibens sein? Einfach beim Arbeitsgericht abgeben?
Ich möchte mich nur erstmal informieren. Das heißt noch nicht, dass ich ohne Anwalt klagen werde.

Viele Grüße

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wenn ich selber Klage einreichen würde(ohne Anwalt), wie müßte das aussehen?


Du gehst zum zuständigen Arbeitsgericht<font color=red>*</font> und dort gibts Rechtspfleger, die dir dann beim Aufsetzen der Klage helfen. (und bevor du den Gang 2 mal machst, rufst du vorher am besten mal dort an, was du alles mitbringen sollst ;) )

<font color=red>*</font> Nur zur Info: Das ist das Arbeitsgericht, was für die Firma zuständig ist und kann also - wenn die Firma z.B. ihren Hauptsitz in ner anderen Stadt hat - schon paar km von dir weg sein.

MfG

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#5
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

och nee oder? Ich habe hier am Arbeitsplatz direkt um die Ecke ein Riesenarbeitsgericht und ich muß ins knapp 300km entfernte Arbeitsgricht? Ich muß oder darf ja nun noch knapp 2 Monate arbeiten. Ich habe also keine Chance innerhalb der mir noch verbleibenden 2,5 Wochen mal eben nach Feierabend dorthin zu kommen.
Da muss es doch die Möglichkeit per Post etc. geben?
Steht mir für solche Sachen ein freier Tag zu, falls ich doch persönlich hin muss.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Keine Ahnung. Frag einfach mal bei denen um die Ecke, ob man wenigstens das Einreichen der Klage vor Ort machen kann.

Freier Tag dafür? Nicht das ich wüsste.

Für Stellensuche: Ja. -> http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE064502377.html

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#7
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

was steht denn im AV, welches Gericht zuständig ist?

Ich hatte damals einen Antrag gestellt, dass das an "meinem" Gericht durchgeführt wird. Ging ohne Probleme

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#8
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Weiß ich jetzt leider nicht was im Vertrag steht. Schaue ich nachher aber nach.
Den Antrag hast du wo gestellt? Direkt beim Arbeitsgericht nehme ich an, oder?

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#9
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

das lief zwar alles über Anwalt, aber sie hatte das gleich bei der Klageeinreichung beantragt

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#10
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

wielange hat das verfahren gedauert?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Noch zum Sozialplan:

Diese sind meist so aufgebaut, dass bewertet wird nach:

Alter
Betriebszugehörigkeit
besondere Härten, z.B. Partner arbeitslos
Kinder
Krankheiten etc. pp.

Das Sie 5 Jahre in der Fa sind, ledig, sichert Ihnen bei einem Alter von 30J. keinen besonderen Schutz.

Wenn ein anderer Mitarbeiter
z.B. 3 Jahre in der Firma, verheiratet, 30 J. alt noch einen Ehepartner zu ernähren hat, da dieser arbeitslos ist.

Wenn tatsächlich ALLE MA mit Kindern gekündigt wurden, ist dies tatsächlich ein Fall für´s Arbeitsgericht, da dass jedem Sozialplan widersprechen würde.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#12
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

@murgab

ja da haben Sie Recht. Aber es sind Mitarbeiter gekündigt worden, welche erst 1 1/2 in der Firma tätig sind, jünger sind als ich, ebenfalls Kinderlos und unverheiratet. Außerdem haben diese befristete Verträge, während meiner unbefristet ist.
Meiner Auffassung nach müßten diese doch zuerst gehen(nicht, dass ich denen das wünsche, aber rein rechtlich doch schon, oder?)
Dagegen stehen im noch krasseren Verhältniss die verheirateten Frauen mit teilweise 3 Kindern!
Ich bin der Auffassung, dass dies nichts mit einem Sozialplan zu tun hat.

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#13
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Achso, korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege. Ich möchte mehrere Meinungen hören.
Ich hatte inzwischen ein Beratungsgespräch beim Anwalt. Dieser sagte mir, dass die Betriebsangehörigkeit vorrangig zu prüfen ist und ich nicht wegen Kollegen mit einem Kind der später gekommen ist gekündigt werden kann. Ok, die Frauen mit den 3 Kindern sehe ich selber als Härtefall. Diese sollten auf jedenfall bleiben und auch über mir stehen.
Aber immerhin sind von ca. 75 Mitarbeitern noch 60 geblieben, welche alle! kürzer oder deutlich kürzer als ich dabei sind. Von den 60 verbliebenen sind ca. 55 mit befristeten Verträgen. Davon wiederum viele Kinderlos und unverheiratet, teilweise sogar jünger als ich.
Achso spielen nur verheiratete Partner eine Rolle oder auch nicht verheiratete. Lebe selber seit 8 Jahren in einer festen Partnerschaft. Davon weiß die Firma aber nichts genaues, nur was vieleicht mal beiläufig aufgeschnappt wurde. Gefragt wurde man ja nie danach.
Danke für eure Meinungen.

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#14
 Von 
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 9x hilfreich)

Ganz schön viel aufeinmal:

1. Die Klage kann bei jedem Arbeitsgericht eingereicht werden, ob sie dann dort auch verhandet wird ist eine andere Frage. Es ist nicht immer das Gericht am Firmensitz zuständig. Ausserdem scheint die Firma ja auch bei Ihnen einen Sitz zu haben.

2. Die Betriebszugehörigkeit ist nicht vorrangig zu prüfen, dass BAG sagt mittlerweile, dass die im KSchG genannten Kriterien gleichwertig sind.

3. Ich komme trotzdem zu keiner anderen Einschätzung, als dass die Sozialauswahl fehlerhaft ist.

Wenn es einen Sozialplan gibt, muss es auch einen Betriebsrat geben, hat der auch eine Meinung z uden Kündigungen, hat er ihr vielleicht sogar widersprochen ?

Resultat: Sie sollten auf jeden Fall einen Kollegen Ihres Vertrauens mit der Klage beauftragen oder diese selber über die Rechtsantragsstelle im Arbeitsgericht einreichen (die helfen auch bei der Formulierung).
Hat der Kollege die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe geprüft ?

Als letzten Punkt, wenn mich nicht alles täuscht, sind die Gerichtsgebühren im Arbeitsrecht nicht mehr nach oben gedeckelt.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Herr Kranz,

vielen Dank für Ihre Einschätzung. Muß denn der Sozialplan offengelegt werden? Also habe ich ein Recht diesen einzusehen? Das mit dem Betriebsrat ist so eine Sache. Ein Betriebsrat hat nur die Muttergesellschaft. Die Tochtergesellschaft in der ich arbeite hat ca. 150 Mitarbeiter und keinen eigenen Betriebsrat. ICh weiß ehrlich gesagt nichtmal die Namen des Betriebsrates. Ein Kontakt wurde seit Jahren immer erfolgreich verhindert. Der Betriebsrat hat mal versucht zu uns Kontakt aufzunehmen. Das wurde durch die Firma unterbunden.
Unsere Firma ist dadurch negativ bekannt. Auf der Homepage von Verdi stehen dazu ein paar schöne Dinge ,z.B. mit welchen linken Tricks versucht wurde den Betriebsratmitgliedern zu kündigen etc.
Mich ärgert halt, dass die Mitarbeiter, welche noch jünger(keine Kinder, Frau) sind als ich und von mir eingearbeitet wurden, dass diese nun bleiben und ich gehen muß.
Außerdem laufen in 2-4 Monaten etliche Verträge von Mitarbeitern aus, die aber wie nun angekündigt verlängert werden. Und mein unbefrister Vertrag wird Betriebsbedingt gekündigt.
Dann die Sache mit der Stellenanzeige bei Arbeitsamt.de. Da werden seit dieser Woche vor meinen Augen Bewerbungen gelesen und mir wird betriebsbedingt gekündigt.
Mein Gehalt setzt sich aus einem Grundgehalt+Provision zusammen(laut Arbeitsvertrag). Seit 2 Jahren gibt es nichteinmal eine Provisionsplan. Provision ist auch seit 2 Jahren nicht mehr gezahlt worden.
Ich habe bei einem Anwalt nur ein kurzes Beratungsgespräch genommen. Zur Prozesskostenerstattung hat er mir was erzählt, jedoch nicht direkt geprüft, ob sie mir zusteht.
Er meinte aber, dass die Betriebszugehörigkeit eindeutig vorrangig geprüft werden muss :-(
Mir machen nur die Kosten Angst. Was nützt es mir, wenn ich die nächsten Monate nur arbeite, um die Gerichts- und Anwaltkosten zu zahlen und mir dann vieleicht ein paar Monate wieder kündigt, weil man dann gezielt nach Fehlern sucht!?
Momentan hab ich es momentan nicht so dicke. Ich habe seit einiger Zeit nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet und alles da rein investiert. Momentan mache ich damit noch Verluste, bin also auf mein Einkommen angewiesen. Davon leben kann ich noch lange nicht. Mit dem Arbeitslosengeld habe ich Schwierigkeiten das Gewerbe überhaupt weiterzuführen. Das heißt Gewerbe abmelden(falls ich nicht relativ kurzfristig eine andere Stelle finde) und meinen ganzen aufgebauten Lagerbestand wieder mit Verlust verkaufen. Dabei lief alles so gut. Der Kundenstamm wuchs jeden Monat und in ein paar Jahren hätte ich davon leben können und ich wäre freiwillig gegangen. Aber jetzt passt es mir garnicht. Vorallem war es total unerwartet. Mitten während der Arbeit wurde ich zum Chef gerufen und gekündigt....
Sorry, war nun wieder ganz schön viel :-)

Einen schönen Abend noch!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Achso....Gerüchten in der Firma zufolge, wurde der Sozialplan nicht mit dem Betriebsrat der Mutterfirma abgestimmt. Ob es stimmt weiß ich nicht. Man erfährt ja überhaupt nichts zur Sozialauswahl. Außer dass angeblich eine getroffen wurde. Und die Tochtergesellschafft hat ja keinen Betriebsrat ;-).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn es einen Sozialplan für Sie gibt, gibt es auch einen Betriebsrat für Ihren Betrieb. Der Sozialplan ist natürlich offen zu legen, da sich daraus ja Ihre Ansprüche auf Abfindungszahlung ergeben.

Sie sollten nach der geschilderten Lage unbedingt die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe überprüfen lassen, bzw. sich ausrechnen lassen, welches Kostenrisiko für Sie besteht, hierzu sind jedoch einige vertrauliche Angaben erforderlich. Wenn Sie möchten können Sie mich direkt kontaktieren, dann kann ich Ihnen hierüber genauere Auskünfte erteilen. In diesem Forum ist es mir leider untersagt Rechtsberatung zu betreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Herr Kranz,

nun die Einsicht in den Sozialplan habe ich bereits mündlich verlangt. Dies wurde abgelehnt. Ebenso eine Abfindung. Unser Unternehmen hat definitiv keinen Betriebsrat(habe ich inzwischen rausgefunden). Ich habe also versucht telefonisch den Betriebsrat der Mutterfirma(ca. 300km entfernt) zu sprechen. Schon an der Telefonvermittlung wurde mir mitgeiteilt, dass ich nicht weiterverbunden werden kann.
Ich habe bereits vor knapp einer Woche per Einschreiben mit Rückantwort die Rücknahme der Kündigung gefordert. Bislang habe ich keine Antwort erhalten. Komischerweise habe ich nichteinmal den Rückantwortschein von der Post erhalten. Montag rufe ich bei der Post an um mich danach zu erkundigen. So wie ich die Firma kenne und einschätze wird nicht einmal eine Antwort kommen.
Bitte kontaktieren Sie mich wegen der Daten unter daytrader1784805@aol.com.

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