Kündigung - Kein Lohn

31. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Derrel2016
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Kein Lohn

Hallo Leute,

folgendes Szenario:

Ich war für insgesamt 6 Wochen erkrankt. 3 Wochen vor Kündigung (fristgerechte Kündigung habe ich eingereicht) und 3 Wochen während der Kündigungsfrist.

3 Wochen wegen Rücken & 3 Wochen wegen Mobbing (vorher schon Probleme bei AG damit gehabt, nach Kündigung wurde es aber zu extrem daher krankschreibung) Zwischen den krankschreibungen liegen mehrere Wochen

AG Schickt mich zum Medizinischen Dienst, der Medizinische Dienst bestätigte meine Erkrankung und entschloss das ich auch nicht mehr dort hin sollte also zu meinen Gunsten.

Wie ich leider schon erwartet habe erhielt ich keinen Lohn, was natürlich eine Katastrophe für mich ist.
Am letzen tag meiner Kündigungsfrist ging ich zur Arbeit um meine Arbeitsbekleidung abzugeben und fragte meinen AG wieso ich den kein Lohn erhalten habe. Der AG gab mir mehrere Briefe die ich unterschreiben sollte, laut seinen aussagen ist sowas Standard und nichts wildes.

Lohn erhalte ich laut seiner Aussage sobald das geklärt / geprüft wurde
Ich habe die Briefe Fotografiert und hochgeladen da ich schlecht erklären kann was das überhaupt darstellen soll.

https://ibb.co/gZqm8J
https://ibb.co/b3peTJ
https://ibb.co/ke5Way


Meine Lohnabrechnung sieht so aus das ich der Firma 400 Euro schulde, dazu sagte mein AG mir ich bekomme kein Geld weil ich der Firma Theoretisch Geld schulde da ALLE tage wo ich krank wurde mir nicht nur abgezogen wurden sondern auch in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung sollte ich ebenfalls unterschreiben.

Selbstverständlich habe ich nichts davon unterschrieben und ich sagte ich lasse dies erstmal von meinen Anwalt überprüfen lasse. Davon war mein AG überhaupt nicht begeistert und sagte nur "ich dachte wir können das Ohne Anwalt/Gericht klären" allerdings bestand ich darauf und das Gespräch wurde schnell meinerseits beendet.

Mein Problem ist jetzt, ich habe keine Rechtsschutzversicherung geschweige den gerade Finanzielle Mittel um mir einen Anwalt zu leisten da mir ja mein Lohn komplett fehlt und ich auf allen kosten sitze.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich denke schon es war richtig nichts zu unterschreiben, ich weiß nur nicht wie ich mich jetzt wehren soll, muss ich das evtl. sogar Unterschreiben?

Meine einzige Idee wäre es meinen "ex" AG eine Frist zu setzen von 7-10 tagen und auf mein Lohn zu bestehen. Sollte dies nicht überwiesen werden zum Arbeitsgericht und eine Lohn klage einreichen.

Würde das funktionieren oder hat mein AG ein recht darauf meine Krankheiten nochmal zu überprüfen? Ich dachte mein Facharzt & der Medizinische Dienst die meine Krankheit bestätigt haben würden genügen.

Ich hoffe wirklich sehr das mir jemand von euch hierbei helfen kann und mir sagen kann wie ich mich verhalten soll... Bin echt verzweifelt da ich meinen neuen Job den ich morgen beginne damit starte das ich schauen muss wie ich mein Lohn erhalte...

Vielen vielen dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen...

-- Editiert von Derrel2016 am 31.05.2018 19:13

-- Editiert von Derrel2016 am 31.05.2018 19:16

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Wozu wohl, denkst du, gibt es Arbeitsgerichte? Auf zum Arbeitsgericht und den Lohn einklagen. Braucht keinen Rechtsanwalt und kostet nicht viel. Beim Arbeitsgericht hilft dir ein Rechtspfleger, den Antrag zu formulieren. Dieses Rumgeeiere führt doch zu nichts
Und wieso machst du einen neuen Threat auf in derselben Angelegenheit?

-- Editiert von blaubär+ am 31.05.2018 20:06

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Er versucht es halt. Der Arbeitgeber. Er versucht Sie einzuschüchtern und glücklicherweise sind Sie nicht so der Typ, um sich das gefallen zu lassen :devil:
Vergessen SIe mal die lächerlichen Versuche dieses "Chefs", und besinnen sich auf Ihr Anliegen:
Wenn Ihr Gehalt nicht wie üblich auf dem Gehalt ist, dann ist der Arbeitgeber im Verzug und muss deshalb nicht per Mahnung daran erinnert werden. Er hat das Zahlungsdatum vertraglich festgelegt. Sie können direkt klagen auf die Gehaltszahlung.
Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage für Sie kostenlos. Dann findet in Kürze eine 15-minütige Vergleichsverhandlung statt und der Richter erklärt da gerne dem Arbeitgeber, weshalb nach Arbeit Gehalt zu zahlen ist.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Derrel2016
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank euch 3!

Entschuldigt erstmal das ich ein neuen Thread geöffnet habe, ich dachte wenn ich die aktuelle Situation hier neu schildere wäre das besser um ein überblick zu erhalten da das Problem aus den ersten Thread sich erledigt hatte mit der Forderung.

Ich bin schon mal beruhigt das ich nichts falsch gemacht habe und wahrscheinlich mein Geld wieder bekommen werde.

Durch meinen neuen Job kann ich erst ende nächste Woche zum Arbeitsgericht fahren, bis dahin werde ich meinen ex AG eine Mahnung schreiben mit der Ankündigung des Arbeitsgerichtes bei nicht Zahlung.
Eventuell kommt er ja zur Besinnung, er sollte ja wissen das ich mir nichts zu schulden kommen lassen habe.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// Eventuell kommt er ja zur Besinnung, ---
Die Hoffnung stirbt bekanntlich ja zuletzt. Wenn ich etwas gelernt habe, dann das, dass Menschen nicht aufgrund von Argumenten handeln, sondern Mustern folgen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.226 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen