Hallo, ich hab folgendes Problem: ich arbeite in einer öffentlichen Kurstätte auf Honorarbasis. Pro Monat stehen vier Termine fest, die aber nur bei ausreichender Teilnehmeranzahl stattfinden. Bei Ausfall gibt es eine Absage und keinen Ausgleich. Weitere Termine können aber noch vereinbart werden. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Bezahlung is allerdings sehr mies (max. 10 Euro die Stunde, war selten dämlich, den Vertrag zu unterschreiben) und das was ich leisten soll, für den Preis echt der Hammer. Deswegen will ich gerne den Vertrag kündigen (mehr Geld gibt es nicht, weil die Einrichtung Pleite ist). Im Vertrag steht: "Die Kündigung des Vertrages kann jeweils zum Ende eines Quartals erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich, bis zum 10. des Quartalbeginns eingegangen sein." Ist diese lange Kündigungsfrist bei nem Honorarvertrag rechtens? Oder kann ich eher kündigen? Schnief, sonst muß ich da noch bis Ende des Jahres aushalten.
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Kündigung Honorarvertrag
10. August 2010
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Frage vom 10. August 2010 | 12:40
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung Honorarvertrag
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#1
Antwort vom 11. August 2010 | 00:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Bist du selbständig oder Angestellter?
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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#2
Antwort vom 11. August 2010 | 09:39
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo, ich bin Selbstständig/freiberuflich.
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#3
Antwort vom 11. August 2010 | 10:21
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... ich sehe keinen grund, weswegen die k-frist nicht rechtens sein sollte, weil sie beide seiten bindet. zudem gibt es die option eines auflösungsvertrages.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
#4
Antwort vom 11. August 2010 | 19:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
quote:
Ist diese lange Kündigungsfrist bei nem Honorarvertrag rechtens?
JA.
Denn als Selbständiger bis du Unternehmer. Du darfst auch für dich wirtschaftlich ungünstige Verträge abschliesen. Und du geniest nicht den Schutz den Angestellte per Gesetz bekommen ...
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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