Kündigung / Einschreiben / Frist

9. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
die-cindy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung / Einschreiben / Frist

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Guten Morgen,
ich habe gestern, 08.06.11 eine Benachrichtung für ein Einschreiben mit Unterschrift von der Deutschen Post im Briefkasten gehabt.
Dieses habe ich eben abgeholt, es ist die Kündigung.

Nun die Frage:

In der Kündigung steht die fristgerechte Kündigung zum 20.06.11 drin, datiert ist das Schreiben auf den 06.06.11.
Wenn man 14 Tage vom 06.06. an zählt, passt das ja.

Aber wird die Frist gezählt ab dem Datum was in dem Schreiben steht oder ab dem Datum wo ich die Kündigung mit meiner Unterschrift entgegen genommen habe?

Bin da ein wenig überfragt und ich hoffe man kann mir hier eine Information geben.

Danke schon einmal.

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


welches datum auf dem schreiben steht, spielt keine rolle

wann du das einschreiben abgeholt hast, auch nicht

hier wäre der 8.6. als zugang maßgeblich, die frist müsste man daher ab 9.6. rechnen, wären dann bis 20.06. genau 14 tage

ist eine kündigungsfrist von 14 tagen vereinbart, passt das....

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#2
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
welches datum auf dem schreiben steht, spielt keine rolle

wann du das einschreiben abgeholt hast, auch nicht


Wieso sollte das Abholdatum keine Rolle spielen? Die Kündigung gilt m.W. als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist. Das ist hier m.M.n. erst mit Übergabe des Schreibens in der Post geschehen.

Eine treuwidrige Zugangsvereitelung muss man hier wohl auch nicht annehmen, da zwischen Benachrichtigung und Abholung nur ein Tag lag und die TE noch dazu gar nicht wusste, was in dem Schreiben steht.

Gruß
AZ

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


richtig, AZ, du hast vollkommen recht

es lag ja lediglich eine benachrichtung im briefkasten,
das ein einschreiben abzuholen wäre
nicht das einschreiben selbst (einwurfeinschreiben)

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

hast du denn mit der kündigung gerechnet / rechnen müssen?
mir scheint die kündigung verfristet, zumal du ja nicht mutwillig die entgegennahme hintertrieben hast.

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#5
 Von 
die-cindy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo noch mal..

Es hat sich alles geklärt. Die Kündigung wurde geändert und die Frist endet am 23.06.11.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße.

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