Kündigung Aushilfzeit - Kann mich der Chef Kündigen???

6. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
corrado577
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Aushilfzeit - Kann mich der Chef Kündigen???

Hallo,

ich habe momentan einen Arbeitsvertrag, der von einer 6 Monatigen aushilfzeit in einen Festvertrag übergeht mit einer täglichen Kündigungsfrist.
Die Aushilfzeit läuft zum 17.03.2010 aus.

Leider hatte ich einen Arbeitsunfall am 15.02.2010 durch sturtz auf einer vereisten Treppe auf der Arbeit. Ich habe mir zwei Wirbel dabei gebrochen.

Ich werde vorruassichtlich weiterhin Krankgeschreiben über dem 17.03.2010.
Kann mich der Chef Kündigen???

Wie sieht das aus wenn mich der Artzt gesundschreiben sollte am 15.03,2010,
kann ich gekündigt werden???

Danke für alle Antworten im vorraus!!!

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-- Editiert am 06.03.2010 10:15

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Dein Chef kann dich innerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen kündigen. Krank bedeutet nicht "unkündbar"

quote:
6 Monatigen aushilfzeit

Du meist wohl "Probezeit"

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
corrado577
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Vertrag steht es als Aushilfszeit!

Gibt es das überhaupt täglich Kündbar???

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es das überhaupt täglich Kündbar??? <hr size=1 noshade>


Das ist nur für einen "Aushilfszeit" bis zu 3 Monate vertraglich möglich, alles zu finden im BGB § 622 .

Aber das muss erst nur im Falle des Falles festgestellt werden. Bloß nie vorher den Chef auf diesen Mangel im Vertrag hinweisen.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

>Aber das muss erst nur im Falle des Falles festgestellt werden. Bloß nie vorher >den Chef auf diesen Mangel im Vertrag hinweisen.

Gemeint ist damit auch, dass bei Zugang einer Kündigung oder Ende einer fragwürdigen Befristung maximal drei Wochen vorhanden sind, um Klage dagegen einzureichen. Ansonsten werden auch illegale Kündigungen automatisch legal. Entsprechend frühere sollte man sich rechtlich beraten lassen.

Im Bereich der Zeitarbeit, Gebäudereinigern und einigen anderen Niedriglohnbranchen gibt es gerade zu Beginn recht kurze Kündigungsfristen. Dafür muss es dann zwingend einen entsprechenden Tarifvertrag geben.


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