Die Arbeitnehmerin sollte zum 01.07.2018 wieder als Vollzeitkraft anfangen, was auch ok für uns war. Sie hat sich mit uns nicht in Verbindung gesetzt, wie es weitergeht nach der Elternzeit. Sie ist am 02. und am 03.07.2018 nicht erschienen und eben kommt die Krankmeldung für bis zum 31.07. 2018 ohne irgendeinen Brief / Info. Lt. Vertrag muss sie Krankheit unverzüglich anzeigen. Wie verhalte ich mich ? Wir sind unter 10 AN = Kleinbetrieb
Kündigung Arbeitnehmer nach Elternzeit für Kleinbetrieb
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wie verhalte ich mich ? Nun, die verspätete Krankmeldung reicht allenfalls für eine Abmahnung, aber nicht für eine fristlose Kündigung. Fristgerecht kündigen können Sie als Kleinbetrieb natürlich immer.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sehr geehrter Fragesteller,
sie können die Arbeitnehmerin abmahnen. Bei einem erneuten identischem Fehlverhalten können Sie dann auch fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung dürfte vorliegend noch nicht greifen. Um ein solche aussprechen zu können bedarf es zumeist einer zuvor ausgesprochenen Abmahnung.
Versuchen Sie sodann ggf. Kontakt aufzunehmen und den Grund zu erfahren, daraus können Sie dann vielleicht auch besser entscheiden wie es insgesamt weitergehen soll. Kündigung, Aufhebungsvertrag o.ä. sind dann die folgende Optionen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Gerne können Sie mich auch unter 0511/12356738 persönlich erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Gutzeit
Rechtsanwältin
Danke
Wie lange war die Dame denn bei euch beschäftigt?
seit 01.04.2016 und war leider ab November 2016 fast kaum noch da - weil immer neue Krankheit -. Hatte alle 6 Wochen eine neue Krankheit bis Beginn Mutterschutz. Vermute, dass sie nicht Vollzeit wiederkommen möchte bzw. auch nicht Teilzeit, obwohl wir ihren Arbeitsplatz erhalten haben. Es geht nur um Geld ohne Arbeit ! Leider !
So, jetzt wissen wir etwas mehr.
Bei der Vorgeschichte würde ich den MDK einschalten. Auch kannst Du natürlich die Gute anschreiben, sie auffordern (unter Fristsetzung), an einer Zukunftsprognose mitzuarbeiten. Das sind die beiden Komplexe, die ich gleichzeitig anleiern würde.
Nicht das da ein Mißverständnis aufkommt. Wer krank ist, der ist krank und kann nicht arbeiten, basta. Aber für Mitarbeiter, die das System so ausnutzen, für die habe ich wenig Verständnis.
wirdwerden
Bei nur 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, sind wir bei einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Ich würde gar nicht erst mit MDK oder sonstigem Firlefanz anfangen, sondern da sogar noch in Kauf nehmen einen Monatslohn drauf zu legen und der Dame fristgerecht kündigen.
Andere Leute freuen sich auf eine Vollzeitstelle.
Entschuldigung, ich hatte die Größe des Betriebes übersehen.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten