Kündigung Arbeitnehmer nach Elternzeit für Kleinbetrieb

3. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz494460-55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Arbeitnehmer nach Elternzeit für Kleinbetrieb

Die Arbeitnehmerin sollte zum 01.07.2018 wieder als Vollzeitkraft anfangen, was auch ok für uns war. Sie hat sich mit uns nicht in Verbindung gesetzt, wie es weitergeht nach der Elternzeit. Sie ist am 02. und am 03.07.2018 nicht erschienen und eben kommt die Krankmeldung für bis zum 31.07. 2018 ohne irgendeinen Brief / Info. Lt. Vertrag muss sie Krankheit unverzüglich anzeigen. Wie verhalte ich mich ? Wir sind unter 10 AN = Kleinbetrieb

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10 Antworten
Sortierung:
amz494460-55 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wie verhalte ich mich ? Nun, die verspätete Krankmeldung reicht allenfalls für eine Abmahnung, aber nicht für eine fristlose Kündigung. Fristgerecht kündigen können Sie als Kleinbetrieb natürlich immer.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwältin Denise Gutzeit
dazugeholt von amz494460-55
#3

Sehr geehrter Fragesteller,

sie können die Arbeitnehmerin abmahnen. Bei einem erneuten identischem Fehlverhalten können Sie dann auch fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung dürfte vorliegend noch nicht greifen. Um ein solche aussprechen zu können bedarf es zumeist einer zuvor ausgesprochenen Abmahnung.

Versuchen Sie sodann ggf. Kontakt aufzunehmen und den Grund zu erfahren, daraus können Sie dann vielleicht auch besser entscheiden wie es insgesamt weitergehen soll. Kündigung, Aufhebungsvertrag o.ä. sind dann die folgende Optionen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Gerne können Sie mich auch unter 0511/12356738 persönlich erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Gutzeit
Rechtsanwältin

1x Hilfreiche Antwort
Bewertung des Fragestellers
3. Juli 2018 | 14:56
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
"sehr hilfreiche Antwort - vielen Dank !!!"

#4
 Von 
amz494460-55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Wie lange war die Dame denn bei euch beschäftigt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz494460-55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

seit 01.04.2016 und war leider ab November 2016 fast kaum noch da - weil immer neue Krankheit -. Hatte alle 6 Wochen eine neue Krankheit bis Beginn Mutterschutz. Vermute, dass sie nicht Vollzeit wiederkommen möchte bzw. auch nicht Teilzeit, obwohl wir ihren Arbeitsplatz erhalten haben. Es geht nur um Geld ohne Arbeit ! Leider !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

So, jetzt wissen wir etwas mehr.

Bei der Vorgeschichte würde ich den MDK einschalten. Auch kannst Du natürlich die Gute anschreiben, sie auffordern (unter Fristsetzung), an einer Zukunftsprognose mitzuarbeiten. Das sind die beiden Komplexe, die ich gleichzeitig anleiern würde.

Nicht das da ein Mißverständnis aufkommt. Wer krank ist, der ist krank und kann nicht arbeiten, basta. Aber für Mitarbeiter, die das System so ausnutzen, für die habe ich wenig Verständnis.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Bei nur 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, sind wir bei einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Ich würde gar nicht erst mit MDK oder sonstigem Firlefanz anfangen, sondern da sogar noch in Kauf nehmen einen Monatslohn drauf zu legen und der Dame fristgerecht kündigen.

Andere Leute freuen sich auf eine Vollzeitstelle.

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Entschuldigung, ich hatte die Größe des Betriebes übersehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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