Kündigung 450€ Job

1. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb440084-48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigung 450€ Job

Hallo. Ich arbeite auf 450€ Basis in einer Pizzeria. Heute hätte ich Arbeiten müssen habe mich allerdings heute morgen krank gemeldet und gesagt, dass ich schon bis Freitag krank geschrieben war und es mir noch nicht besser geht.
Nun möchte mein Arbeitgeber diese Krankmeldung gerne haben, allerdings war ich nicht krank geschrieben.

Außerdem möchte ich den Job in der Pizzeria sowieso aufgeben.

Kann ich fristlos Kündigen, da ich eigentlich gar keine Lust mehr habe auch nur noch einen Tag dort zu arbeiten.
Wie soll ich mich verhalten?

MFG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Kann ich fristlos Kündigen, da ich eigentlich gar keine Lust mehr habe auch nur noch einen Tag dort zu arbeiten.

Wenn das so im Arbeitsvertrag steht, dann ja.
Ansonsten geltendie vertraglich vereinbarten oder die gesetzlichen Fristen.

Mit etwas Glück erledigt das aber auch der Chef wenn er vom "Blaumachen" erfährt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb440084-48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Einen Arbeitsvertrag habe ich gar nicht bekommen.
Soll ich ihm also sagen, dass ich nicht mehr arbeiten möchte? Vllt wird er mich dann ja sowieso Kündigen so wie du gesagt hast

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13988x hilfreich)

Der Arbeitsvertrag kann zwar mündlich geschlossen werden, die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Also kündige schriftlich, damit nicht noch Schadensersatzansprüche auf Dich zukommen.

wirdwerden

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#4
 Von 
fb440084-48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Welche Frist muss ich einhalten?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Seit wann arbeiten Sie denn da? Davon hängt die Frist normalerweise ab.
Aber Sie schreiben:

Zitat:
Nun möchte mein Arbeitgeber diese Krankmeldung gerne haben, allerdings war ich nicht krank geschrieben.

Sie haben sich krank gemeldet ohne AU-Bescheinigung, aber behauptet, Sie hätten eine?
Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber selbstverständlich für die Zeit kein Gehalt zahlen und eine Abmahnung wäre wohl das MIndeste, womit der Arbeitgeber reagieren darf. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber wäre vielleicht auch berechtigt.


-- Editiert von altona01 am 01.05.2016 22:15

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Welche Frist muss ich einhalten?


4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Wenn die Kündigung spätestens am 03.05. dem AG zugeht, dann kannst Du also zum 31.05. kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb440084-48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe ja gesagt, dass ich bis Freitag krank geschrieben war und am Sonntag musste ich Arbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Nicht zu vergessen, dass der AG auch Schadenersatz geltend machen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb440084-48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie kann ich das ganze denn anstellen? Kündigen und freitags immer zum Arzt gehen und mich über das Wochenende krank schreiben lassen?
Muss immer Sonntags arbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb440084-48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von fb440084-48):
Wie kann ich das ganze denn anstellen? Kündigen und freitags immer zum Arzt gehen und mich über das Wochenende krank schreiben lassen?
Muss immer Sonntags arbeiten.


Ich habe grade gelesen, dass mir bei einem arbeitstag pro Woche, 4 Tage Urlaub im Jahr zustehen. Könnte ich damit nicht die 4 Wochen Kündigungsfrist überbrücken?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von fb440084-48):
Zitat (von fb440084-48):Wie kann ich das ganze denn anstellen? Kündigen und freitags immer zum Arzt gehen und mich über das Wochenende krank schreiben lassen?
Muss immer Sonntags arbeiten.
Ich habe grade gelesen, dass mir bei einem arbeitstag pro Woche, 4 Tage Urlaub
im Jahr zustehen. Könnte ich damit nicht die 4 Wochen Kündigungsfrist überbrücken?


Natürlich steht Dir bezahlter Urlaub zu, aber selbst wenn Du dieses Jahr noch keinen Urlaub genommen hast, wäre es aktuell nur 1,5 Tage, da bei einer Kündigung Dir der Urlaub nur anteilig zu steht. Urlaub aus dem Vorjahr dürfte verfallen sein, falls nicht genommen.

Krankschreiben ist zwar keine feine Lösung, könnte aber auch funktionieren.

Oder es eben auf die fristlose Kündigung ankommen lassen durch den AG.

Wichtig wäre das Du schriftlich kündigst und mit Deinem AG sprichst, damit der weis wo dran er ist.

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