Kündigung 31.08.2012 - Resturlaub 3 Tage

3. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
TorMyhren
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung 31.08.2012 - Resturlaub 3 Tage

Hallo,

ich wurde nach 8 Wochen ordentlich zum 31.08.2012. Heute war ich beim arbeitsamt und habe meine ALO-Melung machen müssen.

Ich konnte jedoch meinen anteiligen Urlaub nicht wahrnehmen. Mein ehemaliger AG meinte nun, dass der Urlaub verfällt.

Stimmt da ???

Welche Schritte sollte ich einleiten ?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
siehe http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.


Also Firma per Einschreiben anschreiben und auf o.g. § verweisen. Frist von 2 Wochen setzen (mit Datum)

Wenn nichts passiert Geld über Arbeitsgericht einklagen. Dafür braucht es keinen Anwalt, die Klage nehmen die netten Rechtspfleger beim Arbeitsgericht auf.


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#2
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


die Frage wäre halt, ob es sich lohnt, wegen der drei Tage so einen Aufwand zu betreiben,
denn das ALG würde ja für diesen Zeitraum, der nachträglich abgegolten werden müsste, ruhen

so daß unter dem Strich nicht viel rauskommt....

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