Kündigung 21 nach Schichtende Bewachungsgewerbe

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
02012013
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung 21 nach Schichtende Bewachungsgewerbe

Hi,

ich AN, will meiner Firma kündigen.

Im Vertrag also im Mantelrahmentarifvertrag steht, das 21 Tage zum Schichtende gekündigt werden kann.

Im Arbeitsvertrag steht 1 Monat.

An was muss ich mich jetzt halten?

Außerdem wie ist das mit den 21 Tagen genau gemeint?
Wenn ich um 6 Uhr Feierabend habe, kann ich ja schlecht meine Kündigung um 6 Uhr meinem Chef geben. Ich will nächste Woche kündigen, da ich eine bessere Arbeit habe.

Ich arbeite im Sicherheitsgewerbe !

Vielen Dank für Eure Antworten.

Lieben Gruß

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

was steht denn wörtlich zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ?
und wie lange bist du dort schon beschäftigt ?

längere Kündigungsfristen als in einem geltenden Tarifvertrag kann man per Einzelvertrag wirksam vereinbaren, da sie üblicherweise als "günstiger" gelten,
allerdings müssen sie dann auch für beide Seiten gelten

zudem ist der MRTV (noch) nicht allgemeinverbindlich
und käme folglich nur zur Anwendung, falls es vertraglich vereinbart wäre oder beide Partner Mitglieder der Tarifparteien wären (Gewerkschaft/Arbeitgeberverband)


die Kündigung muß dem AG "zugehen", d.h. es reicht auch, sie in den Briefkasten zu werfen
der Tag des Zugangs wird nicht zur Frist hinzugerechnet

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
02012013
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann muss ich daheim nochmal nachschauen was genau im Arbeitsvertrag steht wegen der Frist.

Sprich ich lege die ins Fach und dann zählen am nächsten Tag die 21 Tage oder?

Muss ich die Kündigung dem Chef geben oder muss ich die dem Personalplaner geben.
Weil wenn ich sie dem Chef geben muss nur dann kann ich das rückwirkend schreiben.


Also ich war von August 2011 bis Juni 2012 in der Ausbildung, bin danach ins Angestellten Verhältnis bis heute.

Es wurde im Juli ein neuer Vertrag gemacht

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... man muss ja nicht unbedingt auf den letzten Drücker kündigen, wenn man zu einem bestimmten Termin raus will.

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#4
 Von 
02012013
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe in einer neuen Firma schon die Zusage, dort will ich so schnell es geht anfangen!

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Wenn man schneller weg will, als vertraglich vereinbart, muss man sich mit dem Arbeitgeber gütlich einigen.

Wenn man einfach wegbleibt, hat das schnell negative Einflüsse auf das Zeugnis. Das braucht man, weil man sich ja irgend wann mal wieder bewerben will.

Vermutlich wird aber auch der neue AG noch ein paar Wochen warten können.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#6
 Von 
02012013
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei der neuen Firma habe ich eine Ausbildung am Beginn die nur im Februar ist immer. Deswegen muss es schnell gehen.

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#7
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

was steht denn nun genau im Arbeitsvertrag ?

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#8
 Von 
02012013
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Also habe gerade nachgeschaut:

Es steht drinnen wortwörtlich:

Die Kündigungsfristen für das Arbeitsverhältnis bestimmen sich nach dem jeweils geltenden Manteltarifvertrag.

Vertrag wurde am 02.07.2012 unterschrieben.

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#9
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

also muß man erstmal in den für dein Bundesland gültigen Manteltarifvertrag schauen, was da geregelt ist

bevor man eine Frist aus dem bundesweiten Mantelrahmentarifvertrag als einschlägig ansieht

bezieht sich der MTV auf den MRTV, dann passts..........
regelt der MTV etwas anders als der MRTV, passts nicht......

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#10
 Von 
02012013
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja also ich habe nur den Mantelrahmentarifvertrag und da sind es eben diese 21 Tage nach schichtende seit 1.1.13

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#11
 Von 
heinzchristian
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

wenn ich das richtig raus lese hast du den Vertrag bei deiner jetzigen Firma am 02.07.12 unterzeichnet? Also so viel ich weis, gibt es bei bestimmten Firmen sogar 6 Monate Probezeit. Wenn das bei dir auch der Fall sein sollte, dann könntest du ohne Probleme aus dem Vertrag austreten. Während der Probezeit kannst du jederzeit die Firma verlassen ohne Angabe von bestimmten Gründen. Da kann dann selbst der Arbeitgeber nichts mehr machen.

grüße!

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#12
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

eine Probezeit (unabhängig davon, ob sie überhaupt im Sinne einer verkürzten Kündigungsfrist wirksam wäre, siehe Vorbeschäftigung) ware spätestens am 02.01.2013 abgelaufen,

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#13
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@heinzchristian

Ein Arbeitnehmer kann immer ohne Angabe von Gründen und ohne das der AG etwas dagegen machen kann, fristgerecht kündigen und die Firma verlassen.
Und während einer Probezeit muss selbstverständlich die vereinbarte vertragliche, tarifvertragliche bzw. gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

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