Kündigung,höhe der Abfindung???ß

6. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
andreunity
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 22x hilfreich)
Kündigung,höhe der Abfindung???ß

Hallo zusammen,hier kurz mein Fall.

Ich wurde gestern Abend aus "betrieblichen Gründen" gekündigt,also am 5.September zum 15.10.2010.Bin seid 26 Monaten in dem Betrieb angestellt und es gibt weniger als 5 Mitarbeiter.Mein netto lohn lag bei 1100 Euro.Mein letzter Arbeitstag ist der 24.09.2010 wegen noch vorhandenem Urlaub.Als Abfindung soll ich zwei Monatslöhne bekommen,allerdings wären das dann nur 916 Euro.Ist das Korrekt??Und wenn ja, wieso??Außerdem interessiert mich, ob es zeitlich und vertraglich festghalten werden muss, wann die Abfindung gezahlt wird, oder reicht dort eine Zeuge aus, der bei der Aussprache der kündigung und der zusage der Abfindung dabei war. Vielen Dank für sinnvolle Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo,
zum einen - es gibt kein Recht auf eine Abfindung. Bei großen Unternehmen gibt es oft bei Kündigungsmaßnahmen einen Sozialplan, der regelt, wer was wann wieviel erhält.
Alle anderen sind auf den Goodwill des AG angewiesen oder auf ein Urteil in einem Kündigungsschutzprozess.
Bei Unternehmen wie deinem hat das aber auch keinen Sinn, da ihr so wenig Mitarbeiter seid.

Was aber schriftlich erfolgen muss: Die Kündigung an dich, eine rein mündliche ist nicht ausreichend. In dieser Kündigung sollte dann die Höhe der Abfindung und der Zeitpunkt der Zahlung stehen - muss aber nicht.

Im Normalfall wird eine Abfindung immer vom Brutto-Gehalt gerechnet (Netto ist ja je nach Steuerklasse unterschiedlich). Wenn dein AG dir freiwillig etwas zahlt, zeigt es, dass er dich - trotz Kündigung - schätzt (oder das er sich falsch informiert hat, denn es gibt so einen Maßstab - je Mitarbeiterjahr 1 Gehalt - aber wie gesagt, gesetzlich nicht geregelt).

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#2
 Von 
andreunity
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für deine Antwort, aber wie ist es, wenn der AG mich so zu sagen auf die Strasse stellt, und jemanden aus nem anderen festen Arbeitsverhältniss einstellt! stimmt es wie ich gehört habe, das sie dann 6 Monate mind. eine Abfindung zahlen muss???Ich habe schon ein sehr sehr gutes zeugniss von Ihr erhalten und die kündigung schon schriftlich.

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Nein, ein AG ist nach deutschem Recht nicht verpflichtet eine Abfindung zu zahlen, erst recht nicht in einem Kleinbetrieb.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#4
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

seltsam, seltsam

in kleinbetrieben kann der AG jederzeit ohne angabe von gründen fristgerecht kündigen
gibt er jedoch eine "begründung" an, muß er sich evtl. daran messen lassen,
falls klage erhoben wird

warum begründet er dann die kündigung ?

ein "anspruch" auf abfindung findet man z.b. im kündigungsschutzgesetz § 1a,
würde auch auf deinen fall zutreffen

aber der 1a gilt in kleinbetrieben ebenfalls nicht

warum zahlt er dann freiwillig eine abfindung ?

entweder ist der AG ein "menschenfreund", oder unwissend,
oder
es gehören doch mehr als 10 AN zu eurem betrieb,
gibts noch andere zweigstellen, filialen etc. ?


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andreunity
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 22x hilfreich)

also wir haben definitiv weniger als 10 mitarbeiter und zweigstellen etc gibt es definitiv nicht,da es ein restaurant ist.

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