Kündigung,Probezeit oder nicht?

9. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Biggie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung,Probezeit oder nicht?

Hallo liebe Forenmitglieder,

jemand war bei einem kleinen Betrieb zuerst auf 400 Euro Basis angestellt,6 Monate lang,ohne Arbeitsvertrag,aber mit konkreter mündlicher Zusage bezüglich Urlaubsanspruch etc.Aus dem Mini Job wurde am 1.4.ein festes Angestelltenverhältnis.Nun wurde ihm gekündigt.

In seinem unbefristeten Vertrag der auf den 1.4.09 datiert ist,steht,dass er sich die ersten drei Monate in der Probezeit befindet und somit nur 2-wöchige Kündigungsfrist habe.
Ist das so korrekt obwohl er ja schon insgesamt 8 Monate in diesem Betrieb arbeitet?Hat er Urlaubsanspruch für die ganzen acht Monate oder gar keinen weil er ja laut Vertrag noch in der Probezeit? ist..

Vielen Dank im Vorraus!

Biggie

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamstergirl9
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo, ja leider ist das korrekt. Normalerweise gibt es in der Probezeit gar keine Kündigungsfristen. Wenn jedoch 2 Wochen drin steht, dann sind es 2 Wochen. Es ist egal ob er vorher schon dort gearbeitet hat auf 400 Basis. Sobald ein Vertrag sich ändert gelten auch neue Vereinbarungen. Er hat gar keinen Anspruch auf Urlaub, da man in der Regel Urlaubsgesperrt ist in der Probezeit.
Außer es steht was anderes im Vertrag, falls er von anfang an Anspruch hat, dann stehen ihm anteilsmäßig Urlaubstage zu. Je nach Gesamturlaubstage aufs Jahr gesehen.

Sorry ;-)

Er hätte allerdings für die Zeit des 400 Basis Job Urlaubsanspruch gehabt, der jetzt aber weg ist, da er einen neuen Vertrag hat. Das hätte man vor der Festanstellung in Anspruch nehmen müssen.

hamstergirl

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

die sache mit dem urlaubsanspruch sehe ich ander als hamstergirl: wenn die beschäftigungsverhältnisse nahtlos ineinander übergegegangen sind, kann der betreffende den u-anspruch aus dem 400-euro-job sehr wohl noch geltend machen, mindestens den aus 2009.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Biggie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)


Erst einmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Ja,das Beschäftigungsverhältnis ging nahtlos übereinander.
Also das mündliche Zugeständnis,dass er den Urlaub bekommt,gab es bei Arbeitsvertragsunterzeichnung,bzw.konnte er bereits eine Woche Urlaub nehmen in der Probezeit.

Gruss
Biggie

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... biggie: Urlaub ist kein 'Zugeständnis', sondern geltendes Recht > BUrlG

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
Hallo, ja leider ist das korrekt. Normalerweise gibt es in der Probezeit gar keine Kündigungsfristen.


Das ist Unsinn. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 2 Wochen.

quote:
Sobald ein Vertrag sich ändert gelten auch neue Vereinbarungen. Er hat gar keinen Anspruch auf Urlaub, da man in der Regel Urlaubsgesperrt ist in der Probezeit.


Auch das ist Unsinn.

Das Arbeitsverhältnis hat bereits mit dem Beginn des 400€-Jobs begonnen. Die Vereinbarung der Probezeit nach mehr als 6 Monaten hat daher keine rechtliche Wirkung.
Die Kündigungsfrist beträgt daher 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Der Urlaub 2008 ist verfallen, sofern er bislang nicht genommen wurde. Für 2009 besteht auch für den Zeitraum des 400€-Jobs ein Urlaubsanspruch.

2x Hilfreiche Antwort

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