Hallo Forum,
wenn ich als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündige und er noch Resturlaub zu bekommen hat, kann ich ihn dann zwingen, diesen abzufeiern oder hat er Anspruch darauf, weiter zu arbeiten und sich so den Urlaub auszahlen zu lassen?
(bitte mit Fundstelle)
Danke sehr!
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
Kündigung, Urlaubsabgeltung
22. Januar 2007
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Frage vom 22. Januar 2007 | 11:05
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 72x hilfreich)
Kündigung, Urlaubsabgeltung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2007 | 11:12
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Nö, der AN kann sichs eben nicht aussuchen, wie es ihm besser gefällt.
<font color=red>'(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.'</font>
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html
Und das gewähren geht ja vom Arbeitgeber aus. Nur wenn der nicht gewähren kann, ist abzugelten. Was ja hier nicht der Fall zu sein scheint.
#2
Antwort vom 22. Januar 2007 | 11:40
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 72x hilfreich)
Ja, das scheint plausibel zu sein, Vielen Dank!
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
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