Kündigung, Kündigungsfrist nicht eingehalten...

7. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
samy2006
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung, Kündigungsfrist nicht eingehalten...

Guten Tag

Ich bin seid dem 30.05.11 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.Nun bin ich krank geworden und wurde eine Woche vom Artz krank geschrieben. Bin dann nach dieser Woche wieder zur Arbeit und habe 3 Tage gearbeitet. Anfang der neuen Woche ging es mir doch nicht gut und bin dann zum Arzt und der hat mich wieder krank geschrieben, für ne Woche.

Jetzt habe ich die Kündigung bekommen und zwar letzte Woche Freitag, den 04.05.12.

Die Kündigung wurde nicht begründet aber sachlich war sie nicht richtig,denn:

Zitat:Hiermit kündigen wir Sie fristgerecht "innerhalb der Probezeit" zum 31.05.12. In meinen Arbeitsvertrag steht da eine Probezeit von 6 Monaten die ich ja schon bereits überschritten habe.Und die ganzen Fristen sind mir nicht geheuer.

Von Hören und Sagen hab ich mitbekommen man soll in solchen Angelegenheiten sofort innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Als Geringverdiener soll ich auch so eine Prozesskostenbeihilfe stellen.

Nun weiß ich nicht was ich genau machen soll, bin durcheinander. Könnt Ihr mir da helfen?

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-- Editiert samy2006 am 07.05.2012 14:00

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Avenda
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Deine Probezeit ist laut Deinen Schilderungen schon vorbei, also müsste eine ordentliche Kündigung begründet werden.
Ich würde deshalb auch eine Kündigungsschutzklage einreichen. Die Frist von 3 Wochen läuft seit dem 04.05.2012 bei Dir.

Bevor Du das machst würde ich aber mal zu deinem Chef gehen und ihm sagen, dass die Kündigung unwirksam ist, da du keine Probezeit mehr hast.

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#2
 Von 
samy2006
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab versucht mit Ihm zu sprechen er hat mich beleidigt und einfach aufgelegt!

Ich muss Ihn doch nicht drauf hinweisen das die Kündigung nicht wirksam ist?Er versucht halt das ganze zu hintergehen und hält mich für nicht wissend.

Also muss ich zuerst eine Kündigungsschutzklage einreichen...wann muss man denn die Geschichte mit den Prozesskostenbeihilfe machen? Wenn ich vor Gericht gewinne, muss ich die Hilfe nicht zurück zahlen oder?

Ihr sieht ich hab so einige fragen...

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-- Editiert samy2006 am 07.05.2012 16:26

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

... auf zum Arbeitsgericht. Die werden dir schon helfen. Nur musst du unbedingt die Frist von 3 Wochen einhalten.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Erkundigen Sie sich beim Arbeitsgericht nach den Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle und fragen Sie dort vorher nach, was Sie mitbringen müssen. Die Klage wird dann vor Ort für Sie formuliert. Da dann sowieso regelhaft eine Vergleichsverhandlung erfolgt, und gerade bei so einfachen Dingen wie Nichteinhaltung der Kündigungsfrist höchstwahrscheinlich mit einer Einigung, kommen auf Sie erstmal keine Kosten zu. Kosten würde dann erst das Gerichtsverfahren, für das Sie dann bei Bedarf PKH beantragen können.

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@sammy2006

quote:
.wann muss man denn die Geschichte mit den Prozesskostenbeihilfe machen?


Wenn Sie sich von einem Anwalt beraten und gegebenenfalls auch vor Gericht vertreten lassen wollen, dann müssten Sie zuerst Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen.

quote:
Wenn ich vor Gericht gewinne, muss ich die Hilfe nicht zurück zahlen oder?


Doch, dass kann und wird wahrscheinlich passieren. Daher muss man abwägen, ob man die Klage lieber alleine durchzieht oder im bereits im Vorfeld bereits für entsprechenden Rechtsschutz (Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung) sorgen.

Als was sind Sie bei der Leihfirma beschäftigt?

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#6
 Von 
samy2006
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Bin als Helfer eingestellt.

Was ist wenn ich mich jetzt einer Gewerkschaft anschließe.Kann ich dann den Rechtsschutz von denen nutzen obwohl ich bereits ne Kündigung habe?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Nein, da sind Gewerkschaften wie Versicherungen, wenn der Schadensfall vor Vertragsabschluss eingetreten ist , wird die rechtliche Vertretung nicht übernommen.


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#8
 Von 
samy2006
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie sieht es eigendlich aus wenn man nicht zum Einsatz kommt bzw. die Firma keine Arbeit für einen hat.Darf der Arbeitgeber diese einsatzfreie Tage mit meinem Zeitkonto das im Plus steht, ausgleichen?Bis jetzt hat sich der Chef so dazu geäussert das er keine Stehzeiten bezahlt!

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#11
 Von 
samy2006
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie sieht es eigendlich aus wenn man nicht zum Einsatz kommt bzw. die Firma keine Arbeit für einen hat.Darf der Arbeitgeber diese einsatzfreie Tage mit meinem Zeitkonto das im Plus steht, ausgleichen?Bis jetzt hat sich der Chef so dazu geäussert das er keine Stehzeiten bezahlt!

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0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
samy2006
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Unfassbar, jetzt hat mir der Arbeitgeber eine Abmahnung geschickt, die ich Gestern erhalten habe, mit dem Inhalt das ich am 07.05 nicht beim Kunden erschienen bin und somit keine Lohnfortzahlung geleistet werden kann.
Der gemeinte Kunde beschäftigt seit 2 Wochen niemanden mehr von unserer Zeitarbeitsfirma, demnach kann es nicht sein das ich für den 7.5 vorgesehen bzw. bestellt wurden bin. Kündigung am 04.05.12 erhalten, ohne Begründung und gestern dann die Abmahnung im Bezug auf dem 07.05.Seit dem Kündigungsschreiben hat sich der Arbeitgeber nicht mehr bei mir gemeldet und jetzt versucht er mich reinzulegen...

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#14
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Nimm Dir bitte einen Anwalt für Arbeitsrecht. Ich bezweifle, dass Dir die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht hier gute Dienste leisten wird.

Eine Kündigung am 04.05. mit einer Frist innerhalb der Probezeit - die bereits abgelaufen ist - zum 31.05.2012 und am 16.05. eine Abmahnung weil Du nicht beim Kunden erschienen bist, das läuft ja schon ...

Die Kündigungsfristen für die Zeitarbeitsfirmen die im BZA oder IGZ sind, lauten nach der Probezeit ebenso wie im Gesetz festgelegt, und dies würde lt. § 622 BGB lauten:

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

Wann ist eine Kündigung erklärt?

Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist die Frage, wann die Frist beginnt. Die Antwort: Mit Erklärung der Kündigung. Somit ist im Einezlfall immer zu klären, wann eine Kündigung "erklärt" ist. Da die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses immer nur schriftlich erklärt werden kann, d.h. mti Hilfe eines vom Kündigenden unterschriebenen Schriftstücks, muss dieses Schriftstück dem gekündigten Vertragspartner persönlich ausgehändigt werden oder es muss ihm "zugehen".

BEISPIEL:
Wenn der Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung in den Briefkasten des Arbeitnehmers einwerfen läßt (z.B. durch ein Briefzusteller oder durch einen Boten), ist es für die Wirksamkeit der Erklärung erforderlich, daß die Erklärung zugeht (§ 130 Abs.1 Satz 1 BGB ). Unter "Zugang" ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem der Arbeitnehmer als Besitzer des Briefkastens unter normalen Umständen von einem Schreiben, das in seinen Briefkasten eingeworfen wurde, Kenntnis nehmen kann.

Wegen der Zustellfrage könnte es bei Dir auf eine unwirksame Kündigung hinauslaufen, da 4 Wochen nach dem 4.5 der 1.6 wäre.

Inwieweit Dich die Zeitarbeitsfirma zur täglichen Meldung verpflichtet hat, entzieht sich meiner Kenntnis.



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