Kündigen trotz Kündigungsfrist

21. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rainer50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigen trotz Kündigungsfrist

Hallo zusammen,

da liegt jetzt auf meinem Schreibtisch mein Traumjob. Leider bin ich noch in einem anderem Angestelltenverhältnis, welches befristet ist auf zwei Jahre und ich habe natürlich jetzt einen "Kündigungsschutz" von 6 Wochen zum Quartel also: 1.4.09 dann ist der Traumjob weg.

Wie komme ich da frührer raus? Kündigen lassen?
Rainer

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, den Arbeitgeber nach einem Aufhebungsvertrag fragen.

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

In der Regel lässt man Reisende ziehen. Keiner kann dich in die Arbeit prügeln...

-----------------
"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Man sollte den alten Arbeitgeber aber erst um eine Aufhebung bitten, wenn man einen neuen Vertrag vorliegen hat.
Normalerweise haben neue Arbeitgeber, die einen unbedingt haben wollen Verständnis dafür, dass man ein paar Tage verhandelt.


Dann sollte auch schriftlich geregelt sein, dass der AN im Falle einer "Nichtfreigabe" den Vertrag sofort wieder auflösen kann.

Sollte der alte AG nicht ziehen lassen wollen, einem das Arbeitszeugnis sch....egal ist und der neue AN das mitmacht kann man auch einen versierten Fachanwalt fragen, mit welchen Kostenrisiken man aus dem Vertrag früher rauskommt. Firmen brechen reihenweise Arbeitsverträge, warum soll es nicht auch mal ein AN tun ?
Wobei freilich auch ein großes Risiko besteht dass der neue AG einen nicht mehr haben will.
Im Prinzip können Schadensersatzforderungen des alten AGs kommen, obwohl die in der Praxis schwer eher zu beweisen sind.
Da muss aber ein Profi ran.




-- Editiert von Maestro1000 am 22.11.2008 00:46

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Keiner kann dich in die Arbeit prügeln... "
Nö, das nicht, aber ggf. auf Schadensersatz verklagen, wenn die vertraglich zugesicherte Leistung (hier die Arbeitsleistung) nicht erbracht wird.

2x Hilfreiche Antwort

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