Kü-Schutzklage, danach Lohnklage nötig?

11. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Kü-Schutzklage, danach Lohnklage nötig?

Hallo,

X hat Kü-Schutzklage erhoben. Gütetermin ist ergebnislos verstrichen.
X hat bisher geglaubt, wenn es zum Prozess kommt und im Prozess wird geurteilt (nehmen wir das mal so hin für diesen Fall!) dass die Kündigung unrecht war und das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde, dann müsse der AG das Gehalt automatisch für die Zeit vom Kündigungszeitpunkt bis zum Urteil nachzahlen.

Jetzt, bei nochmaligem bemühen der Suchmaschine liest X plötzlich etwas davon, dass er um das Gehalt zu bekommen, zusätzlich noch Lohnklage erheben muss, sonst verfällt der Anspruch? Stimmt das?
Kann die Lohnklage an die Kü-Schutzklage irgendwie angehängt werden oder ist das ein gänzlich unabhängiger Vorgang. (Also 2 parallele Prozesse?). Ebenso liest X etwas von zweistufiger Klage (aber nur bei Vorliegen eines Tarifvertrages?). Was ist eine zweistufige Klage? X ist nicht nach Tarifvertrag angestellt, somit trifft die zweistufige Klage nicht zu? X versteht dies alles nicht - hatte noch nie mit Prozessen und Gerichten zu tun vorher. Seine Anwältin kann er nicht fragen, die ist gerade im Urlaub, aber es nagt an ihm, weshalb er hier um Meinungen bittet um schonmal beruhigter zu sein.

Danke.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

In der Regel beinhaltet die Kü-Schutzklage auch den Arbeitslohn.

Es kann aber durchaus sein, das es Ausnahmen gibt. Ob hier so eine solche vorliegt, müsste man prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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