Hallo,
ich stehe vor einem Problem, wo ich nicht weis an wem ich mich überhaupt wenden muß!
Folgendes: Ich habe ein Herzkranke Tocher, fast drei, die ab März in den Kindergarten kommen sollte. Im November verschlechterte sich aber Ihr zustand, so sehr das sie jetzt nach der Ausage des Profressors in Leipzig, wo sie im Dezember Operiert wurde, vorerst nicht in den Kindergarten darf, wegen der Infektionsgefahr( nächteste entscheidung wird im April getroffen)! Nun hatte ich mit meinem Arbeitgeber bereits im Oktober vereinbart, das ich ab März, wenn meine Elternzeit um ist halbtags wieder arbeiten komme.
Nun meine Frage, was kann ich tun, damit mein Arbeitgeber mich nicht kündigt? Gibt es in sollchen fällen Sonderrechte oder wie geht man damit um?
Noch vorweg, ich glaube nicht das sich mein Arbeitgeber auf eine weitere Freistellung einlassen würde, auf Grund dessen, das er mich schon in der Schwangerschaft versucht hat zu Kündigen.
Währe wirklich für jeden Rat Dankbar!
Krasnkes Kind und Ende der Elternzeit, was kann ich tun?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, nö Sonderrechte gibts da nicht.
Wie sieht es finanziell bei dir aus? Könntest du unbezahlten Urlaub nehmen insofern der AG damit einverstanden wäre?
Wie viele Mitarbeiter hat die Firma denn?
Hallo venotis,
finanziell sieht es nicht sehr gut aus, lebe seit April 2005 vom Amt, da ich mich getrennt habe, deswegen wollte ich ja auch wieder Arbeiten gehen wenigstens Halbtags.
Wie viele Mitarbeiter weiß ich nicht genau aber über 15 auf jedenfall.
das mein Arbeitgeber sich auf unbezahlten Urlaub ein lässt glaub ich nicht, den er müßte dann doch die Beiträge für mich weiter Zahlen oder?
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Das ist wirklich eine schwierige Situation. Du solltest mal mit dem AG reden. Vielleicht findet sich eine Lösung.
Mir fällt nichts dazu ein.
Ich denke du solltest auf jeden Fall bis April zu Hause bleiben, bis du weiß wie es weiter geht. Hast Du die Möglichkeit (Kinderbetreuung) vielleicht 1-2 Tage/Wo halbtags anzufangen? Du bist hier 100% auf den AG angewiesen, also rede mit ihm ob du unbezahlten/bezahlten Urlaub oder teils/teils bis April bekommen könntest. Der AG muß nicht Zustimmen, aber eine Überbrückung benötigst du.
wenn man in einer solchen Situation nicht auf Verständnis stoßen darf, dann wann noch.
Bleib doch positiv .... vielleicht gelingt es Dir deine Arbeit nach der ärztl. Entscheidung im April wie geplant doch wieder aufzunehmen! Viel Glück!
Hallo, setze Dich umgehend mit Deiner Krankenkasse in Verbindung. Du hast als AN das Recht auf eine Haushaltshilfe. In diesem Falle wärst Du die Haushaltshilfe, und bekämst Deinen Lohn von der Krankenkasse. Der AG muß Dich dann in dieser Zeit freistellen. Hatte ich auch schon zweimal. Gab keinerlei Probleme.
gruß
avalon 2006
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