Krankmeldung - mein bester Freund ist gestorben, mir ging es schlecht, ich war nicht beim Arzt...

26. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
shadowTHEpatriot
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung - mein bester Freund ist gestorben, mir ging es schlecht, ich war nicht beim Arzt...

Hallo,

am Monatg (nachts) habe ich erfahren das mein bester Freund gestorben ist den ich seid meiner Geburt kenne. Davor hat meine Freundin (auch am Montag) nach einem Jahr mit mir Schluss gemacht. Am Dienstag hat dann mein Vater in meiner Firma angerufen und meinte mir gehts schlecht ich kann nicht kommen. Nun bin ich Dienstag und mittwoch nicht bei der Arbeit gewesen. Da ich aber nicht beim Arzt deswegen war habe ich auch keine Krankmeldung. Mein Chef will jetzt aber eine haben sonst zahlt er mir zwei Tage nicht. Jetzt habe ich aber gehört das man für die ersten zwei Tage sowieso keine Krankmeldung vom Arzt braucht. Wie ist das nun ?? Bin ich im Unrecht oder mein Chef ??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Was steht in eurem Tarif oder in deinem Arbeitsvertrag?

Wenn generell nach 3 Tagen die Krankmeldung da sein muss, kann dein Chef nicht nachträglich eine verlangen.

Steht irgendwo bei euch geschrieben, dass die Krankmeldung ab dem ersten Tag vorhanden sein muss, hast du schlechte Karten.

Gruß
Marion

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#2
 Von 
shadowTHEpatriot
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

war bis ende juli auszubildener und nun wurde ich im august unbefristet ohne vertrag übernommen ...

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#3
 Von 
Andre2004
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

So weit wie weiß, darf dein AB von ersten Tag der Krankheit bzw. wo du wegen Krankheit nicht an dein Arbeitsplatz wars, eine AU verlangen.
Ausser es ist im Vertrag so festgehalten, das du erst am 3. Tag der Krankheit eine AU vorlegen muß.
Sollte es nicht so sein, kann er für die Zwei Krankheitstage die Entgeldzahlung einstellen.
Ich Denke das dein Chef, laut Gesetz im Recht ist...


-- Editiert von Andre2004 am 29.08.2004 10:35:44

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ich verwechselt immer die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) durch den Arzt und die Vorlage der AU-Bescheinigung.
Es gibt nur ganz wenige Branchen, bei denen tariflich eine Karenzzeit festgelegt ist, dass man z.B. ohne ärztliche AU sich 2 Tage krankmelden kann.
Im Normalfall muss man sich sofort krankmelden (tel., durch Boten, persönlich) und innerhalb dreier Tage die AU-Bescheinigung vorlegen. Der Arzt darf die Bescheinigung auch nicht rückwirkend ausstellen.

In deinem Fall ist dein Chef natürlich im Recht, vielleicht kannst du dafür 2 Tage Urlaub ausbezahlt bekommen. Es ist auch sinnvoll, ihm den Sachverhalt mitzuteilen, für solche Fälle hat jeder Verständnis. Ansonsten gerätst du leicht in den Ruf, krank zu feiern oder unzuverlässig zu sein.

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#5
 Von 
shadowTHEpatriot
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe in meinem alten Ausbildungsvertrag nachgeschautund da steht drin erst nach drei tagen. allerdings war das mein alter vertrag und jetzt habe ich keinen

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