Hallo,
ich möchte gerne wissen, wie es sich verhält, wenn man in der Probezeit krank wird.
Die Probezeit beträgt ja in der Regel bei gesetzl. Kündigungsfrist 2 Wochen.
Mal angenommen die Krankheit dauert 3 Wochen.
Kann der Arbeitgeber dann innerhalb der Krankheit - jedoch innerhalb von 14 Tagen kündigen?
Oder besteht ein gewisser Kündigungsschutz während der Krankheit, so dass der Arbeitnehmer erst gekündigt werden kann, wenn er wieder gesund ist.
Gruß Micha
Krankheit in der Probezeit - Kündigung?
19. April 2006
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Frage vom 19. April 2006 | 21:38
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheit in der Probezeit - Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 19. April 2006 | 21:46
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo Micha, eine Krankschreibung ist kein Kündigungsschutz. Das hält eine Kündigung weder auf noch lässt es sie unwirksam werden.
Wenn die Kündigungsfrist 2 Wochen beträgt und die Krankheit dauert 3 Wochen, dann bekommt man halt Krankengeld, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Sollte die Kündigung nachweislich
wegen der Krankschreibung erfolgen, dann muss der Arbeitgeber weiter Entgeltfortzahlung leisten, auch über das Arbeitsverhältnis hinaus.
MfG
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