Krankheit / Attest

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Klara83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheit / Attest

Hallo!

bei meinem AG muss man erst am dritten Tag einer Krankheit ein Attest vorlegen!

Wie werden die drei Tage gezählt?
Ich bin am Mittwoch früher von der Arbeit nach Hause gegangen weil ich Kopfschmerzen hatte, heute war gleich daheim geblieben. Aufgrund meiner Schwangerschaft darf ich ja nun auch keine Medikamente nehmen...was wenn es morgen noch nicht besser ist? Muss ich dann zum Arzt oder zählt das noch nicht als dritter Tag (ich war ja am Mittwoch den halben Tag auf Arbeit)

danke für antworten!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wenn es morgen immer noch nicht besser ist, würde ich als erstes auf der Arbeit anrufen und mich entschuldigen und dann zum Arzt gehen, zumal ja auch das Wochenende vor der Tür steht. Vielleicht steckt hinter den Kopfschmerzen ja auch etwas ganz anderes, das ärztlich abgeklärt werden sollte.

Gute Bssserung!

-----------------
"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@klara

halber tag? warte mal antworten anderer user ab, ich meine was in erinnerung zu haben, gibt es keine halben tage...
so wie man heiligabend/ silvester je einen ganzen urlaubstag nehmen muss, wenn der betrieb nichts anderweitiges extra geregelt hat, gilt ein halber krankheitstag als ganzer.
mal abgesehen davon, stimme ich @was weiß ich zu. geh zum arzt.

@venotis

schneller gruß zum neuen jahr, keine editierzeit mehr:)
sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 03.01.2008 21:35:28

-- Editiert von sunbee1 am 03.01.2008 21:48:09

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

Kommt drauf an, was wortwörtlich bei euch dazu geregelt ist. Wir kennen eure Regelung nicht.

MfG

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#4
 Von 
himbermond
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 30x hilfreich)

@sunbee: Wenn teilweise gearbeitet wurde, gilt der Tag nicht als krank.

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@himbermond

danke. ich erinnere nur, dass heiligabend u. silvester je ein ganzer urlaubstag berechnet wurde. deshalb dachte ich, es gibt keine halben kranktage.
heißt ja für d. threadsteller, dass er erst montag -sofern d. wochenende frei ist, ein attest vorlegen müßte, oder?

sunbee

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die frage ist, wann das attest vorliegen muss. da heute freitag ist, kommt klara83 mit dem wochenende auf jeden fall über die drei tage - der dritte tag wäre der samstag - , so dass sie heute und umgehend den arzt aufsuchen muss / müsste (falls noch erforderlich), oder morgen eine notfallpraxis.
im übrigen zweifle ich doch, dass die AU am dritten tag vorzuliegen hat (wäre jedenfalls ungewöhnlich) - nach dem entgfortzg ist es der vierte. - ändert aber nichts am ersten absatz -

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@blaubär

danke. jeden tag ein stück schlauer:) grüßt

sunbee

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#8
 Von 
zweims
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Bitte drauf achten, dass die Krankschreibung ab dem ersten Tag des Fehlens auf Arbeit gilt. Sonst ist es unentschuldigtes Fehlen, wobei mit Konsequenzen zu rechnen wäre. Es sei denn, es ist betriebsintern etwas anderes geregelt (3 Tage daheimbleiben ohne Krankschreibung, gibt es z. B. in Teilen des Öffentlichen Diensts).

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#9
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@zweims
vorsicht: ein arzt kann/darf die AU nicht rückwirkend ausstellen. wenn er es tut, liefert er den grund, sie anzuzweifeln. also muss die persönliche krankmeldung in den ersten tagen reichen ... allerdings kann der ag die krankmeldung ab dem ersten tag verlangen (entgfortzg)

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#10
 Von 
Klara83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten! war nun am freitag beim Doc und habe mir n attest geholt!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
ein arzt kann/darf die AU nicht rückwirkend ausstellen


Doch, darf er.
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunfaehigkeit-2006-09-19.pdf

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