Hallo, hätte da eine Frage zum Krankenschein...
Mein Mann bekommt demnächst eine notwendige Nasen-OP. Dafür würde man ihn zwei Wochen krank schreiben, wovon er eine Woche im Krankenhaus verbringen müsste. Mein Mann will sich dafür zwei Wochen frei nehmen. Ich sagte ihm das er das nicht bräuchte immerhin wird er ja krank geschrieben. Daraufhin meinte er, dass dies ein Kündigungsgrund wäre, weil der Krankenschein dann ja angekündigt wäre. Ich sagte ihm das müsse er auf der Arbeit nur abklären dann geht das schon in Ordnung. Er meinte jedoch das würde dort niemanden interessieren auch wenn die OP dringend notwendig ist.
Bei mir auf der Arbeit wäre das kein Problem. Im Gegenteil: Der Chef fände das sogar gut immerhin weiß er dann vorher bescheid und kann dann für die Zeit in der ich ausfalle schon mal Pläne erstellen damit andere Kollegen für mich einspringen.
Meine Frage also: Wäre dieser Krankenschein wirklich ein Kündigungsgrund?
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Krankenschein als Kündigungsgrund?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dein Mann irrt sich total: Mit dem ´´angekündigten Krankenschein´´ im negativen Sinn ist gemeint, dass ein AN z. b. angekündigt am Freitag krank zu machen, wenn man ihm den Urlaub nicht genehmigt.
Die OP ist eine notwendige Behandlung, die eine Krankschreibung erfordert, also muss der AG diese akzeptieren, es ist auf gar keinen Fall ein Kündigungsgrund.
Wg. dieses Krankenscheins kann ihm nicht gekündigt werden!
Sollte es sich aber um ein Kleingewerbe mit nicht mehr als 5 (?) Mitarbeitern handeln, dann hat der AG besondere Kündigungsmöglichkeiten, wenn ihm der Krankenschein nicht passt. Wieviele Beschäftigte hat die Firma?
-- Editiert am 04.11.2010 12:38
Nein, das wäre kein Kündigungsgrund.
Allerdings besteht Kündigungsschutz nicht in allen Fällen - z.B. nicht in Betrieben unter 10 (früher 5) Mitarbeitern sowie in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses. In solcher Konstellation braucht der AG keinen Kündigungsgrund.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert am 04.11.2010 12:42
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Sorry Leute, aber man wird doch nicht gleich gekündigt, weil man sich korrekt krankmeldet aufgrund einer notwendigen Operation
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Genau das befürchtet aber scheinbar der Mann der TE, oder, dedoo82?
Wenn man einfach die Antwort gibt, dass ihm aufgrund der Krankschreibung nichts passieren kann, dann fehlt der Hinweis auf die Gefahr anderer Möglichkeiten ihn loszuwerden, wenn sein AG das denn wollte.
-- Editiert am 04.11.2010 12:47
quote:
Sorry Leute, aber man wird doch nicht gleich gekündigt, weil man sich korrekt krankmeldet aufgrund einer notwendigen Operation
Sollte so sein. Leider sind wir hier im Forum täglich mit anderslautenden Geschichten konfrontiert.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
im Betrieb meines Mannes arbeiten mehr als 100 Mitarbeiter.
Probezeit besteht nicht.
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Dann kann er beruhigt seine OP und den Krankenschein ankündigen!
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Und zur Überzeugung für den Mann: Gleichzeitig krank sein und Urlaub haben (wie er vorhat) geht gar nicht (siehe BUrlG)
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
@schnuckelchen:
"Leider sind wir hier im Forum täglich mit anderslautenden Geschichten konfrontiert."
Ja, ich lese das auch ständig in den Antworten.
In den Fragen aber erheblich seltener. Die meisten fragen einfach, was sie tun können und in der Antwort wird gleich nach der Anzahl der Beschäftigten gefragt.....
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vielen dank euch allen. hab das mal an meinen mann weitergeleitet. konnte mir nämlich auch nicht vorstellen das man dafür einfach mal so gekündigt werden kann.
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