Guten Abend zusammen
mein Arbeitgeber hat vor kurzem Insolvenz angemeldet. Die Gehälter werden derzeit von einem insolvenzverwalter gezahlt. An 1.4. Will der AG wieder selbst in der Lage sein seine Mitarbeiter zu bezahlen.
Nun habe ich folgendes Problem:
Ich werde am 15.1.2018 operiert und 8 Wochen später noch einmal und werde voraussichtlich 6 Monate nicht in der Lage sein meinen Beruf auszuüben. Nun zahlt der AG ja bis zur 6. Woche mein Gehalt weiter und danach erhalte ich Krankengeld von meiner Krankenkasse.
Allerdings steht in meinem Arbeitsvertrag dass ich bis zur 12. Woche eine Bezuschussung bekomme. Die soll aber während der Insolvenz wegfallen.
Ich würde gerne wissen ob das Stimmt. Und wenn ja ob der AG ab dem 1. April dann die weiteren 6 Wochen die Bezuschussung zahlen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Geisha
Krankengeldzuschuss bei insolventen AG
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dazu müsste man den Wortlaut der beiden
ZitatAllerdings steht in meinem Arbeitsvertrag dass ich bis zur 12. Woche eine Bezuschussung bekomme. :
ZitatDie soll aber während der Insolvenz wegfallen. :
Texte kennen um das zu beurteilen.
Im Arbeitsvertrag steht:
Der beschäftige wird im Falle einer Krankheit oder Unfall verursachten AU Entgeldfortzahlung bis zum Ende der 6. Woche (42d) gezahlt. Darüber hinaus wird in ein und demselben Krankheitsfall ab der 7. Woche ein Zuschuss zu den Bar Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung oder einer privaten Krankenversicherung, zu der der AG einen Zuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils zu der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet hat, bis zur Höhe des Nettogehaltes bei einer Beschäftigungszeit von:
Mehr als 3 Jahren bis zum Ende der 12 Woche.
(2) die Beschäftigten, die bisher Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts nach Paragraph 71 BAT hatten, behalten diesen Anspruch.
Darunter stehen noch einige andere Punkte. Aber es ist nichts von Insolvenz zu finden.
Die Aussage das diese Fortzahlung entfällt kommt von unserem Betriebsrat der einen Anwalt gefragt hat. Was mich dabei aber irritiert ist die Aussage das die Inhalte der Arbeitsverträge weiter gültig sind. Und laut Vertrag steht mir dieses Geld zu.
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Evtl. hat der Betriebsrat nicht einen Anwalt gefragt sondern schlicht einen Vertreter des Insolvenzverwalters. Dann kann die Aussage im Übrigen rein praktisch gesehen, richtig sein. Um die Insolvenzmasse vor Ausgaben zu schützen, denen kein Gegenwert gegenüber steht, werden AN, die ihre Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum nicht wegen Erkrankung nicht erbringen können, im Prinzip regelmäßig von der Erbringung von der Arbeitsleistung freigestellt und in dem Fall dann auf Krankengeld verwiesen.
Danke für Ihre Antwort.
Kann ich denn mit einer Bezuschussung nach diesen 3 Monaten rechnen? Denn ab 1.4. wird mein AG sie Gehälter wieder bezahlen. Tritt dann auch wieder diese Klausel aus dem Arbeitsvertrag in Kraft? Oder entfällt diese weil nur die ersten 12 Wochen berücksichtigt werden und ich dann sozusagen Pech habe da diese 12 Wochen in den Monaten lag, in der ich mein gehalt vom Insolvenzverwalter bezogen habe ?
Mit freundlichen Grüßen
Wie will eigentlich der AG am 1.4. wieder selbst zahlen. Soll es einen Insolvenzplan geben?
Für den Zuschuss bleibt es bei der Regel aus dem Arbeitsvertrag. Es wird gerechnet ab Beginn der Krankheit.
Das ganze nennt sich wohl Insolvenz in Eigenregie. Bei meinem AG handelt es sich um Paracelsus. Wie einige schon gelesen haben, hat paracelsus ja im Dezember die Insolvenz angemeldet.
Soweit wir (die Mitarbeiter) wissen, will der Konzern so insgesamt 60millionen Euro einsparen und der Bank einen sanierungsplan vorlegen um wieder Gelder zu bekommen.
Wie das alles natürlich genau geplant ist, wissen wir auch nicht.
Ich habe mein OP jetzt erst einmal verlegt, weil mir das ganze zu riskant ist.
ZitatDas ganze nennt sich wohl Insolvenz in Eigenregie. :
Das nennt sich korrekt "Eigenverwaltung". Dann gibt es aber auch keinen Insolvenzverwalter. Wenn der Antrag erst im Dezember gestellt wurde, ist das Verfahren noch nicht eröffnet sondern es läuft das vorläufige Insolvenzverfahren. Momentan wird es da wohl Insolvenzgeldvorfinanzierung geben. Da haben Sie dann doch ganz gute Chancen, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wenigstens zeitig nach der Insolvenzeröffnung kommt. Evtl. werden Sie aber aus der Vorfinanzierung raus genommen. Dann gibt es das Insolvenzgeld hält nach Eröffnung in Höhe der Differenz zum Krankengeld.
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