Guten Morgen,
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Seit dem 31.01. bin ich krank geschrieben. Am 09.02. habe ich eine Kündigung durch meinen alten Arbeitgeber erhalten. (Kündigung in der Probezeit) Seither erhalte ich Krankgeld durch die Krankenkasse. Da sich die Gelegenheit ergab am 01.03. einen neuen Job zu beginnen und ich in der Hoffnung war wieder voll genesen zu sein, bin ich einen neuen Vertrag eingegangen. Bereits einen Tag vor Arbeitsantritt musste ich feststellen, weiterhin nicht arbeiten zu können. Nun erhalte ich weiter Krankengeld.
Zum Problem: Da ich inzwischen mit meiner neuen Arbeitgeberwahl wegen immer wieder auftauchender Schwierigkeiten überhaupt nicht mehr glücklich bin, möchte ich gerne im April woanders durchstarten. Die Chance ist auf jeden Fall gegeben. Trotz dass mein neuer Arbeitgeber einen starken Groll gegen mich hat, veranlasst er keine Kündigung. Nach einem Telefonat mit meiner Krankenkasse hat diese mich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung meinerseits einen vollständigen Krankengeldverlust bedeuten kann. Wie komme ich denn jetzt aus dem Vertrag raus? Ich muss dazu sagen, dass ich meinen neuen Arbeitgeber vor Vertragsabschluss nicht über meine Krankheit informiert habe. Kennt sich hier jemand aus? Ist der neue Arbeitsvertrag überhaupt wirksam, trotz dass ich die Arbeit wegen Krankheit am 01.03. gar nicht erst antreten konnte.
Vielen lieben Dank! Liebe Grüße und einen schönen Tag!
-- Editiert von 00phangl am 18.03.2018 08:16
Krankengeld bei Kündigung
18. März 2018
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Frage vom 18. März 2018 | 07:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld bei Kündigung
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#1
Antwort vom 18. März 2018 | 08:21
Von
Status: Weiser (17430 Beiträge, 6486x hilfreich)
Dein AG vermasselt dir also die Tour, indem er dir nicht kündigt.. Ob dein AV gilt, kann kein Außenstehender wissen. Richtig ist jedenfalls, dass AV mitunter den Passus enthalten, dass die Arbeit aufgenommen sein muss, ansonsten der AV erlischt.
#2
Antwort vom 18. März 2018 | 09:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
@blaubär+
Vielen Dank für Ihre Antwort. Im AV steht diesbezüglich rein gar nichts. Hier sind lediglich Regelungen in der Probezeit beschrieben.
Einen schönen Tag für Sie :-)
Und jetzt?
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