Bei meinem Zweitjob habe ich aktuell seit Montag Urlaub. Heute ging es mir dann aber so schlecht das ich zum Arzt musste. Dieser hat mich nun krank geschrieben. Das ich den nun bei meinem Hauptarbeitgeber abgeben muss ist mir klar. Bin ich dadurch aber auch verpflichtet diesen bei meinem Zweitjob abzugeben? Würde mir das gerne ersparen und dort einfach meinen Urlaub opfern.
Krank im Urlaub bei Haupt- & Nebenjob
4. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 4. Juli 2017 | 12:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank im Urlaub bei Haupt- & Nebenjob
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Juli 2017 | 13:00
Von
Status: Weiser (17353 Beiträge, 6462x hilfreich)
Kein Mensch muss eine AU abgeben - es sei denn, er will, dass er nicht seiner Arbeitsverpflichtung nachkommen will.
Oder - in deinem Fall - den Urlaub aufsparen für andere Gelegenheit.
#2
Antwort vom 4. Juli 2017 | 13:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKein Mensch muss eine AU abgeben - es sei denn, er will, dass er nicht seiner Arbeitsverpflichtung nachkommen will. :
Oder - in deinem Fall - den Urlaub aufsparen für andere Gelegenheit.
Also gebe ich die AU nun bei meinem Hauptarbeitgeber ab.
Und bei meinem Zweitjob, gebe ich nicht bescheid das ich Krank bin ja? Ohne irgendwelche folgenden Konsequenzen?
Sorry stell mich gerade damit sehr dumm an
Und jetzt?
Schon
266.531
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
13 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten