Krank an freiem Tag

29. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)
Krank an freiem Tag

Hi an alle Interessierten,
ich arbeite im Handel mit 5 Tage Woche und bekomme nach Ermessen der Firma unter der Woche meinen freien Tag.
Ich hatte nun in der 1. Juniwoche 3 mal gearbeitet, also Montag bis Mittwoch. Am Donnerstag war dann Feiertag. Am Freitag war mein planmäßiger freier Tag. Samstag war ich 8-15.30 Uhr eingeteilt.
Am freien Tag lag ich mit hohem Fieber flach und wurde an meinem planmäßig "freien Tag" 5.6.15 ja mit AU krankgeschrieben und dem Samstag, dem 6.6.15, da hätte ich ja Frühschicht ebenfalls. Somit kommen nun aber 6 Tage zusammen.
Mein AG hat deshalb den Samstag, den 6.6.15 trotz gültigem Attest einfach gestrichen, damit ich nur 5 Tage Woche habe.
Für mich ist das unlogisch, eine Krankmeldung ist ja eine Urkunde...da kann der AG nicht einfach den Samstag weglassen, damit ich auf die 5 Tage Woche komme??
Bisher gab es das auch nicht, man bekam den 6. Tag anstandslos gutgeschrieben?? Weil so etwas passiert ja oft! Wenn ein Feiertag dazwischen wäre, gäbe es so etwas eben nicht basta! ?? Ist das nicht Blödsinn?? Was hat das mit dem Feiertag zu tun, eine AU ist eine AU und 6 Tage sind einer zu viel??
Was ist nun richtig?
Danke sehr für Antworten, wer kennt sich aus??
Allen Verärgerten einen schönen katastrophenfreien Arbeitstag
Martha

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wie wird denn das Gehalt abgerechnet? Letztendlich muss genau dasselbe herauskommen als wenn keine Krankheit vorgelegen hätte.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich bekomme wohl normal Lohn, kein Krankengeld, aber darum geht es ja nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn es nicht um das Entgelt geht, worum geht es denn dann?

Die korrekte Abrechnung des Entgelts wäre nämlich das einzige was noch zur Diskussion steht, wobei ich davon ausgehe, dass der AG auch wirklich 5 Tage Arbeit für die Woche angerechnet hat und dabei dann sozusagen von Mo - Fr ausgegangen ist. Die Berücksichtigung von 5 Tagen wäre nämlich korrekt, nur nicht der Zeitraum Mo - Fr. Das hätte vielmehr Mo - Do und Sa sein müssen. Denn Freitag wäre ja regulär frei gewesen und damit müssen für diesen Tag auch trotz Krankheit keine Zeiten berücksichtigt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Du hast an 4 Tagen gearbeitet. An einem Arbeitstag warst du krank. Kranksein an freien Tagen ist dein Privatvergnügen. Wenn der Arbeitgeber bei einer 5-Tage Woche die 5 Tage berechnet, dann ist alles in bester Ordnung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Okay, das leuchtet ein! Aber, ich war vor Monaten von Montag bis Mittwoch krankgeschrieben, ab Donnerstag, Freitag, Samstag ging ich wieder in den Job, also auch wieder 6 x (3 krank plus 3 x Job), planmäßig hätte ich den Montag, den " krankgeschriebenen" Montag!!! meinen freien Tag....da stimmt doch etwas nicht in Eurer Erklärung über das Privatvergnügen???
Gibt's dafür auch eine Erklärung??
6 Tage sind 6 Tage, wo ist da der Unterschied? Irgendwie unlogisch? Oder
Danke für Statements
Martha

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Nein, das waren auch nur 5 Tage. Der Montag war dein freier Tag. Das ist immer noch dein Privatvergnügen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Am Freitag war mein planmäßiger freier Tag. Samstag war ich 8-15.30 Uhr eingeteilt.

Das ist das Entscheidende: du warst eingeteilt und so wäre der Samstag für dich ein regulärer Arbeitstag gewesen.. Wenn also die AU dem AG eingereicht hast und dich auch frühzeitig krank gemeldet hast, kann der AG nicht den Tag streichen, sondern hat die Stunden zu zahlen, als ob du gearbeitet hättest. Die 5- oder 6-Tage-Diskussion erscheint mir irreführend bzw. irrelevant.
Also leg' Protest ein und besteh' auf deinem Lohn.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, dann hat dein AG dich an deinem freien Tag als krank eingetragen? Dann war das quasi der Fehler. Für deinen freien Tag brauchst du kein Attest. Wenn du eins dafür abgibst und somit auf eine 6 Tage Woche kommst, dann müßten deine Wochenarbeitsstunden auf eine 6 Tage Woche umgerechnet werden. Ein AN der am Samstag frei hat braucht für den Samstag ja auch kein Attest.

Das Ganze hängt auch ein bisschen vom Vertrag und dem wie es gewöhnlich bei euch läuft ab. Hast du eine vertragliche 5 Tage Woche? Oder wird der Dienstplan einfach nach Möglichkeit so hingedreht, dass jeder seinen freien Tag hat?
Wenn du eine vertragliche 5 Tage Woche hast, dann hätte dein Chef den kranken freien Freitag einfach ignorieren müssen und den Samstag als krank eintragen müssen.

Bei deiner vorherigen Krankheit von Montag bis Mittwoch ist es das Gleiche. Montag freier Trag, Montag krank, interessiert erst mal nicht. Faktisch warst du da zwei Arbeitstage krank.
Sagst du bei deinem Arzt, dass du frei hast an den Tagen wo er dich krank schreibt?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo micbu,
das stimmt so nicht, ich den freien Tag Montag damals wegen AUB eine Woche später frei nehmen, eben weil ich keine 6 Tage Woche habe....3x krank 3x Job ist eben einer zu viel....wie nun auch wieder..... ist das selbe in grün..was stimmt denn nun?
Darf ich meinen freien Tag vom 5.6.2015, für den ich AU hatte nachfordern oder nicht??
Gruß und danke an alle Schreiber...sehr freundlich, dass Ihr Euch Gedanken mit mir macht!!
Gruß Martha

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Calimero,
er hat den Samstag aber nicht als krank eingetragen, sondern den freien Tag als krank! Den Samstag, an dem ich von 8-15 Uhr eingetragen war, hat er einfach gestrichen, als wäre er nicht im Plan und ein Plan ist ja wohl auch eine Urkunde, den wohl kein AG einfach zu seiner Bequemlichkeit nach Lust und Laune ohne mein Wissen ändern kann, oder??
So könnte man mir unentschuldigtes Fehlen unterstellen und könnte jeder jeden nach Gutdünken feuern...
Die Firma gibt nicht feste freie Tage, sondern trägt diese nach Erfordernis ein, ist auch okay, ich hab eben frei wie man mich einteilt. 5 Tage Wechselschicht!
Gruß Martha

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat:
Darf ich meinen freien Tag vom 5.6.2015, für den ich AU hatte nachfordern oder nicht??


Nein. Sie bekommen keinen Ersatzfreitag. Dass Sie am geplanten freien Tag in der Woche krank waren, ist halt Pech. Der Tag stand ja bereits im vorhinein fest. Für diesen Tag werden Sie auch kein Entgelt erhalten. Für den 6.6. müssten Sie hingegen Entgelt erhalten.

Zitat:
Den Samstag, an dem ich von 8-15 Uhr eingetragen war, hat er einfach gestrichen, als wäre er nicht im Plan und ein Plan ist ja wohl auch eine Urkunde, den wohl kein AG einfach zu seiner Bequemlichkeit nach Lust und Laune ohne mein Wissen ändern kann, oder??


Urkundenfälschung ist es dann aber wohl nicht. Eher eine Unfähigkeit des AG, die Krankzeiten richtig zu berücksichtigen.

Zitat:
So könnte man mir unentschuldigtes Fehlen unterstellen und könnte jeder jeden nach Gutdünken feuern...


Nö, Sie waren ja krank und dadurch AU und damit berechtigt nicht zur Arbeit erschienen.

Wie gesagt, so lange die Bezahlung stimmt, ist die ganze Diskussion unnötig.

-- Editiert von Eidechse am 29.06.2015 14:18

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

Ehrlich gesagt versteh ich nicht wo das Problem ist. Die AU lag für Freitag und Samstag vor. Ein Tag davon krank, einer der freie Tag. Ob der AG das eine nun für Freitag oder für Samstag einträgt ist erst mal egal. Es war ein Arbeitstag krank einzutragen und einer als frei. Das ist passiert. Unglücklich ist, dass die Tage verdreht wurden. Grundsätzlich ist das Ergebnis aber das gleiche.

Ein Dienstplan ist keine Urkunde.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Dienstpläne werden rechtlich wie Urkunden behandelt. Deshalb ist es ja auch verboten, darin rumzumalen oder diese mit Bleistift zu erstellen.
http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_21.htm

Zitat:
Urkunden i. S. des § 267 StGB sind (BGHSt 3, 82 , 85; BGHSt 4, 284 , 285)

verkörperte Gedankenerklärungen (Perpetuierungselement)
die geeignet und dazu bestimmt sind, im Rechtsverkehr bestimmte Tatsachen zu beweisen (Beweiselement)und
die ihren Aussteller erkennen lassen (Garantieelement)

Verkörperte Gedankenerklärungen sind zunächst alle in Schriftform formulierten Gedankenäußerungen. In Betracht kommen z.B. Schriftstücke, Ausweise, Fahrausweise, Dienstpläne, Berechtigungsscheine, Verträge, Quittungen, Schuldscheine, Rechnungen, Vernehmungsprotokolle u.a.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat:
Dienstpläne werden rechtlich wie Urkunden behandelt. Deshalb ist es ja auch verboten, darin rumzumalen oder diese mit Bleistift zu erstellen.


Da hätten Sie vielleicht mal Ihre eigene Fundstelle besser durchlesen sollen. Der AG darf natürlich in seinem Dienstplan im strafrechtlichen Sinne erlaubt Veränderungen vornehmen. Das ist keine Urkundenfälschung.

Würde hingegen der AN selbst Eintragungen vornehmen, obwohl er es nicht darf, dann wäre es hingegen eine Urkundenfälschung.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Die Fundstelle seid Ihr alle selbst, ein jeder schreibt etwas andres und der Fragende weiß am Ende nicht mehr, was nun Sache ist. Eigentlich schade und verlorene Zeit. Auch wird hier nicht richtig gelesen.
Dennoch danke an alle...
Gruß Martha

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Nö, eigentlich schreibt hier jeder das gleiche. 5 Tage pro Woche werden bezahlt, der Rest ist Privatvergnügen. Alle sind sich darin einig.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat:
Der AG darf natürlich in seinem Dienstplan im strafrechtlichen Sinne erlaubt Veränderungen vornehmen. Das ist keine Urkundenfälschung.

Richtig lesen hilft. Das hat ja niemand hier bestritten.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Die Fundstelle seid Ihr alle selbst, ein jeder schreibt etwas andres und der Fragende weiß am Ende nicht mehr, was nun Sache ist. Eigentlich schade und verlorene Zeit. Auch wird hier nicht richtig gelesen.
Dennoch danke an alle...
Gruß Martha

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich bezweifle, dass ein AG im Nachhinein einen Dienstplan zu seinem Vorteil und meinem Nachteil abändern kann/darf.
Wer hier so etwas zum Besten gibt, sollte auch mal überlegen. So etwas ist rechtlich mehr als wackelig!
Also besser gar keine Kommentare bitte!!
Gruß Martha

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Das hat er doch überhaupt nicht getan! Du verstehst es nur einfach nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Oh Mann, hier hat offenbar keiner verstanden, was ich eigentlich moniere, ich gebe es auf....

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ Martha1954

Sie sind ganz schön unfreundlich, nur weil Sie nicht die passenden Antworten erhalten und offensichtlich auch nicht in der Lage sind mit einem Forum umzugehen.

Auf meinen Beitrag # 14, in dem ich ein Zitat aus dem vorhergehenden Beitrag des Users altona01 eingefügt habe und konkret zu dem Zitat antworte und etwas zu der von altona01 genannten Fundstelle schreiben, zu antworten, dass wir die Fundstellen alle selbst sind, zeigt nur, dass Sie wirklich nicht verstehen, wie ein Forum funktioniert.

Hier findet nunmal Meinungsaustausch statt und es kann auch mal passieren, dass alle oder ein Großteil der antwortenden User eine Meinung vertreten, die nunmal nicht das beinhaltet, das man gerne hören möchte.

@ altona01

Zitat:
Zitat:Der AG darf natürlich in seinem Dienstplan im strafrechtlichen Sinne erlaubt Veränderungen vornehmen. Das ist keine Urkundenfälschung.

Richtig lesen hilft. Das hat ja niemand hier bestritten.


Sie waren es doch der im Beitrag # 13 die Behauptung aufgestellt, hat dass es verboten ist einen Dienstplan nachträglich zu ändern oder per Bleistift niederzulegen. Dann kam der link und ein Zitat aus dem Link, der sich nunmal mit § 267 StGB beschäftigt. Dass Sie dann behaupten, ich hätte nicht richtig gelesen und keiner hätte dies hier behauptet, passt meines Erachtens dann auch nicht.

Wenn es Ihnen besser gefällt: Der AG kann auch außerhalb des Strafrechts natürlich noch zulässiger Weise Änderungen im Dienstplan vornehmen. Wenn er das nicht dürfte, dann wäre ja jedwede Umgestaltung auch im Fall von Ausfall von Mitarbeitern unmöglich. Auch die nachträgliche Eintragung der tatsächlich geleisteten Arbeit oder evtl. der Kranktage ist zulässig. Dass es im Fall der TS zum Teil falsch gelaufen ist, darüber sind sich alle einig. Nur ein Schaden für die TS ist bisher nicht ersichtlich, wenn der AG wirklich 5 Tage insgesamt für die Woche 01.06. bis 07.06. zahlt.

1x Hilfreiche Antwort

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