Hallo,
Ich bin jetzt seit ca 5 wochen aus psychischen gründen krank geschriben war auch schon beim amtsarzt damit den mein chef angeheuert hat .
Er sagte zu mir das ich zu meiner hausärztin gehen sollte und die muss mir ein attest ausstellen das ich aus gesundheitlichen gründen nicht mehr in diesem beruf arbeiten darf.bin bis dienstag noch krank geschriben danach kann ich dann mit dem attest fristlos kündigen laut amtsarzt. jetzt aber meine frage am wochenende ist bei uns kirmes und da würde ich gerne hingehen .da ich der meinung bin das es meiner psyche auch gut tun wird mal wieder was mit freunden zu unternehmen .
wenn mich nun aber mein chef sieht kann mir da i-was passieren also kann der i-was machen weil kündigen werde ich ja näöchste woche sowieso am dienstag kann halt nur noch nicht eher das attest abholen da meine hausärztin bis dienstag im Urlaub
ist .
danke im vorraus
-----------------
""
Krank - kann ich zur Kirmes? Wenn mich nun aber mein Chef sieht?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bist Du Dir sicher, dass Du da was nicht mißverstanden hast? Solange Du arbeitsunfähig bist, muß Deine Hausärztin Dir eine AUB ausstellen. Und wenn Du wieder gesund bist, dann kannst Du arbeiten. Wenn Du dauerhaft arbeitsunfähig bist, aus was für Gründen auch immer, dann bekommst Du weiterhin Krankengeld.
Für eine fristlose Kündigung sehe ich hier überhaupt keinen Raum. Und, Du handelst Dir eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld ein.
Grundsätzlich kann man alles tun, was den Genesungsprozess nicht verzögert. Also auch auf die Kirmes gehen. Nur, in dem Zusammenhang wie hier kommen mir da schon Bedenken auf. Aber abgesehen davon: mir kommen hier schon Bedenken auf. Der Amtsarzt meinte also, Dein gelber Zettel würde nicht erneuert werden? Also bist Du arbeitsfähig, oder wie?
wirdwerden
-----------------
""
also ich war beim amtsarzt habe dem erklärt warum ich diese psychischen probleme habe ..dann haben wir halt drüber geredet und er meinte dann das ich zu meinem hausarzt gehen soll der mir ein attest austellt wo drin steht das ich in diesem beruf aus gesundheitlichen gründen nicht weiterarbeiten kann damit kann ich dann fristlos kündigen und habe wegen dm attest auch einen schutz vor der drei monatigen sperre so sagte er es und er wird ja wohl wissen was er sagt und nein ich habe es nicht falsch verstanden also die psychischen probleme hängen auch mit der arbeit zusammen deswegen kann ich diesen beruf auch nicht weiter ausüben da er mich einfach nur kaputt macht !
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Amtsarzt als arbeitsrechtlicher Berater. Toll! Habt Ihr über REHA-Möglichkeiten gesprochen? Das ist normalerweise der erste Schritt. Du schiesst Dir wahrscheinlich hier ein Riesen-Eigentor. Warst Du schon bei der AfA zur Beratung?
Außerdem wird die Ärztin Dir garantiert kein Attest darüber ausstellen, dass Du in Deinem Betrieb nicht mehr arbeiten kannst. Beispiel: ein Bäcker hat eine Mehlstauballergie. Da wird die Ärztin auch nicht schreiben, er könne nicht mehr als Bäcker arbeiten. Sie wird schreiben, er darf keinen direkten Hautkontakt mit Mehl haben.
Mensch, pass auf. So, wie Du Dir das vorstellst, läuft das auf gar keinen Fall. Auch dürfte der Amtsarzt bis kommende Woche kaum sein Gutachten fertig haben.
wirdwerden
-----------------
""
Oh man jetzt bin ich verwirrt
Der Amtsarzt sagt mir es geht und du sagst es geht nicht !!
-----------------
""
Vielleicht mal bei der AfA schlau machen, Stichwort Sperrfristen? Und wenn die Dir schriftlich geben, dass es geht, dann geht es. Sonst nicht.
wirdwerden
-----------------
""
-- Editiert wirdwerden am 01.09.2011 16:53
Ich habe dem amtsarzt ja auch drauf angesprochen wie es dann mit der sperre läuft da meinte er so ja genau dafür ist das attest da einmal für dein chef damit du sofot ohne einhaltung von fristen kündigen kannst und einml fürs arbeitsamt um die sperrfrist zu umgehen .aber ich danke dir für deine antworten werde morgen mal einen termin machen beim arbeitsamt mal sheen was die sagen
-----------------
""
Bist Du schon mal auf die Idee gekommen, dass jetzt ohnehin die Lohnfortzahlung ausläuft und der Amtsarzt mit seinem bedenklichen Rat der Krankenkasse viel Geld erspart? Du bist dann nicht mehr aub geschrieben, also bekommst Du kein Geld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann, wenn Du so kündigst, eventuell sogar Schadensersatzansprüche geltend machen. Und bei der AfA bist Du in einer Sperre.
wirdwerden
-----------------
""
Wenn Du dem Rat des Amtsarztes vertraust, prophezeie ich Dir, dass Du innerhalb kürzester Zeit bei H4 landest! Ob ein hausärztliches Attest ausreicht, um der Sperre beim ALG zu entkommen, wage ich zu bezweifeln. Das Erste ist dann, dass Dich die AfA auffordert, beim medizinischen Dienst Deine Arbeitsfähigkeit erneut überprüfen zu lassen.
Zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit bedarf es mehr als ein „Attest" vom Hausarzt.
Wieso solltest Du überhaupt ALG I beziehen können, wenn Du dem Arbeitsmarkt wegen Krankheit/Berufsunfähigkeit gar nicht zur Verfügung stehst?
Wenn Du weiter arbeitsunfähig bist, bekommst Du Krankengeld für bis zu 72 Wochen. Das Krankengeld ist höher als ALG. Schon aus diesem Grund ist es völlig unsinnig jetzt selbst zu kündigen.
Bei weiterem Bestehen der Erkrankung wird die Krankenkasse Dich zum MDK schicken und Dich auffordern eine Reha zu beantragen. Ggf. kommt auch eine Umschulung durch den Rentenversicherungsträger in Betracht. All dies sind jedenfalls bessere Möglichkeiten als selbst zu kündigen!
Wurdest Du von der Hausärztin auch behandelt? Oder hat sie nur eine AU ausgestellt?
Du solltest als erstes Deine Hausärztin um eine Überweisung zur Mitbehandlung an einen Facharzt für Psychiatrie bitten (und dort auch hingehen!).
Von dem Kirmesbesuch mit Freunden rate ich Dir dringend ab, besonders wenn Du Dich da feiernd Deinem Chef präsentieren würdest! Teilnahme an öffentlichen Spaßveranstaltungen wird doch regelmäßig als Indiz für gesundheitliches Wohlbefinden gewertet.
-----------------
""
Danke nachtmieze! Ich dachte schon, es läge an mir. Zumal das, was der TE benötigt, doch gar nicht von der Hausärztin durch eine AUB abgedeckt werden kann. Wie soll das laufen? Und das Gutachten des MDK liegt dann auch noch nicht vor. Hinzu kommt noch, dass man ja auch gar nicht weiss, ob derjenige nicht in demselben Betrieb anderweitig einsetzbar ist.
Na ja, hoffentlich nimmt er den Rat an.
wirdwerden
-----------------
""
@Keltrok
Na Du hast ja bei der Erstellung des Postings so einige Tatsachen weggelassen, die zur Einschätzung Deiner Situation schon wichtig gewesen wären! Ich bin erst durchgestiegen, nachdem ich Deine anderen Beiträge gelesen habe.
Richtig ist wohl eher, dass Du Dein Ausbildungsverhältnis als Maurer hinschmeißen willst. Und das, nachdem Du schon einmal durch die Prüfung gefallen bist und nun in der Verlängerung bist.
Während der Ausbildung kann längere Krankheit natürlich auch dazu führen, dass Du gar nicht zur Prüfung zugelassen wirst.
Ehrlich gesagt reitest Du momentan immer weiter in den Misthaufen, wenn Du jetzt auch noch Deine Ausbildung ohne Abschluss hinschmeißt.
Du hast keine anderen Probleme als die Frage, ob Du wohl am WE mit Deinen Freunden auf die Kirmes gehen solltest?
Ich weiß nicht, ob Dir noch zu raten ist bei dem was Du so verzapfst!
-- Editiert nachtmieze am 01.09.2011 22:14
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
18 Antworten
-
24 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten