Kostenübernahme Brille

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
JoergAT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenübernahme Brille

Hallo Zusammen!

Folgender Sachverhalt:
Bei Flexarbeiten in der Arbeit sind mir in den Zwischenraum von Brille und getragener Schutzbrille Flexfunken eingedrungen, wodurch beide Brillengläser im Bereich des direkten Sichtfeldes beschädigt wurden.
Die Versicherung zahlt die Brille ebenso wenig, wie die BG.
Auch mein AG stellt sich quer...

Was nun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von JoergAT):
Die Versicherung zahlt die Brille ebenso wenig, wie die BG.
Auch mein AG stellt sich quer...

Dein Arbeitgeber hat Dir eine neue Schutzbrille auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Oder Du machst keine Flexarbeiten mehr.


Bei der eigenen Brille kommt es darauf an, wieso da Funken zwischen geraten können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
JoergAT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Schutzbrille schliesst nicht zu 100% mit dem Kopf ab.
Davon hat sich auch der AG überzeugen können...

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von JoergAT):
Die Schutzbrille schliesst nicht zu 100% mit dem Kopf ab.

Dann wäre die eine Frage, ob das eine Brille war die als korrekte Schutzausrüstung gilt.
Falls nein, wäre die andere Frage ob der Arbeitnehmer das bemerkt und bemängelt hat. Und warum er trotz mangelhafter Schutzausrüstung dennoch die Arbeit aufnahm.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

Der AG wäre wohl in der Haftung, wenn ihn ein Verschulden träfe - sehe ich aber nicht.

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