Kosten für Weiterbildung zurückzahlen?

23. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rimic
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Weiterbildung zurückzahlen?

Hallo,

aus verschiedenen Gründen, ist das Vertrauensverhältnis zu meinem Arbeitgeber mittlerweile gestört. Somit habe ich mich entschieden, zu kündigen. Nun ist es aber so, dass der Arbeitgeber mir eine Weiterbildung für rund 3500€ finanziert hat und ich unterschrieben habe, mich für 3 Jahre an den Betrieb zu binden. Sollte ich vor diesen 3 Jahren aus dem Betrieb ausscheiden oder die Weiterbildung nicht bestehen, muss ich die Weiterbildung zurückzahlen.

Nun ist es aber so, dass ich in verschiedenen Foren gelesen habe, dass so ein Vertrag eventuell nichtig sei. Zum einen habe ich die Befürchtung, dass die Laufzeit von 3 Jahren zu lang ist. Meine Weiterbildung erstreckt sich über 1 1/2 Jahre (also ca. 3 Monate reine Weiterbildung). Zudem habe ich gelesen, sofern der AG verantwortlich für das Ausscheiden des Arbeitnehmers verantwortlich ist (in meinem Fall: Vertrauensverhältnis gestört / Schweigepflicht nicht eingehalten), muss ebenfalls die Weiterbildung nicht zurückgezahlt werden.

Hat jemand damit schon Erfahrung?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Rimic):
dass so ein Vertrag eventuell nichtig sei.


Ja, das kann schon sein. Wird hier aber niemand feststellen können, sondern eher ein Anwalt, der in die Unterlagen schauen kann. http://www.juraforum.de/lexikon/rueckzahlungsklausel-weiterbildungskosten

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

In jedem Fall ist es so, dass nicht die volle Summe zurückgezahlt werden muss. Man arbeitet die Fortbildungskosten also im Laufe der Zeit ab. Im vorliegenden Fall (3500€ und 3 Jahre) rechnet es sich doch recht einfach. Für jeden Monat, der nach Abschluss der Weiterbildung bereits vergangen ist, können Sie rund 100€ von der Summe abziehen. Ob die Bindung auf 3 Jahre rechtswirksam ist, muss ein Anwalt klären.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.414 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen