Hallo,
aus verschiedenen Gründen, ist das Vertrauensverhältnis zu meinem Arbeitgeber mittlerweile gestört. Somit habe ich mich entschieden, zu kündigen. Nun ist es aber so, dass der Arbeitgeber mir eine Weiterbildung für rund 3500€ finanziert hat und ich unterschrieben habe, mich für 3 Jahre an den Betrieb zu binden. Sollte ich vor diesen 3 Jahren aus dem Betrieb ausscheiden oder die Weiterbildung nicht bestehen, muss ich die Weiterbildung zurückzahlen.
Nun ist es aber so, dass ich in verschiedenen Foren gelesen habe, dass so ein Vertrag eventuell nichtig sei. Zum einen habe ich die Befürchtung, dass die Laufzeit von 3 Jahren zu lang ist. Meine Weiterbildung erstreckt sich über 1 1/2 Jahre (also ca. 3 Monate reine Weiterbildung). Zudem habe ich gelesen, sofern der AG verantwortlich für das Ausscheiden des Arbeitnehmers verantwortlich ist (in meinem Fall: Vertrauensverhältnis gestört / Schweigepflicht nicht eingehalten), muss ebenfalls die Weiterbildung nicht zurückgezahlt werden.
Hat jemand damit schon Erfahrung?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Kosten für Weiterbildung zurückzahlen?
23. Juni 2016
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Frage vom 23. Juni 2016 | 10:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Weiterbildung zurückzahlen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 23. Juni 2016 | 10:25
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitatdass so ein Vertrag eventuell nichtig sei. :
Ja, das kann schon sein. Wird hier aber niemand feststellen können, sondern eher ein Anwalt, der in die Unterlagen schauen kann. http://www.juraforum.de/lexikon/rueckzahlungsklausel-weiterbildungskosten
#2
Antwort vom 23. Juni 2016 | 10:34
Von
Status: Schüler (244 Beiträge, 92x hilfreich)
In jedem Fall ist es so, dass nicht die volle Summe zurückgezahlt werden muss. Man arbeitet die Fortbildungskosten also im Laufe der Zeit ab. Im vorliegenden Fall (3500€ und 3 Jahre) rechnet es sich doch recht einfach. Für jeden Monat, der nach Abschluss der Weiterbildung bereits vergangen ist, können Sie rund 100€ von der Summe abziehen. Ob die Bindung auf 3 Jahre rechtswirksam ist, muss ein Anwalt klären.
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