Kosten für Anwalt überall gleich?

26. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
BerlinKlaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Anwalt überall gleich?

Hallo zusammen,
Ich bin leider nicht ganz schlau geworden aus den vielen Seiten im Inet.

Ist es egal zu welchem Anwalt man geht bei einer Kündigungsschutzklage?

Mal abgesehen von der fachlichen Qualifikation.

Es geht rein um die Kosten. Also sollte nach meinen Recherchen bei jedem Anwalt, über den Streitwert, die Summe der Anwaltskosten klar definiert sein. Bis auf minimale Abweichungen eventuell für Kopien etc.
Oder liege ich hier falsch?


Zum Hintergrund,
Ziel ist die Abfindung, da mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine rechtmäßige Kündigung vorliegt. Dann ist ja der Vergleich das Ende des Prozesses ohne Gerichtskosten und der Streitwert würde sich bei ca. 15.000€ einfinden.


Danke für eure Unterstützung.

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
Es geht rein um die Kosten. Also sollte nach meinen Recherchen bei jedem Anwalt, über den Streitwert, die Summe der Anwaltskosten klar definiert sein. Bis auf minimale Abweichungen eventuell für Kopien etc.
Oder liege ich hier falsch?


Die Vergütung von Anwälten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese stellen aber eher einen "gesetzlichen Mondestlohn" dar, unter dem Anwälte (zumindest gerichtlich) nicht tätig werden dürfen.

Höhere Honorare können durch individuelle Vereinbarung aber sehr wohl vereinbart werden.

Der Feld-, Wald- und Wiesenanwalt wird wohl eher zu einer Vertretung nach dem RVG bereit sein. Bei einem Großkanzleianwalt wirst du da hingegen vergessen können.

Gruß
AZ

-----------------
""

-- Editiert arbeits-zorro am 26.02.2015 15:24

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Grundsätzlich ist das RVG aber bundesweit gültig.
Deshalb sind fallen auch bundesweit die gleichen Kosten an - wenn nach RVG abgerechnet wird.

Ich denke aber nicht, dass es schwer sein sollte, für ein ganz gewöhnliches Arbeitsgerichtsverfahren einen Anwalt zu finden, der nach RVG abrechnet.
Wenn ohnehin ein Vergleich angestrebt wird, ist das für den Anwalt nicht allzuviel Arbeit. Und für einen Vergleich darf er nach dem RVG die Einigungsgebühr abrechnen, so dass er auch bei Abrechnung nach RVG ganz ordentlich verdient.

Dir ist aber bekannt, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren jede Seite seine eigenen Anwaltskosten trägt? Die Regel, dass der "Verlierer" die Anwaltskosten des "Siegers" tragen muss, gilt vor dem Arbeitsgericht nicht(!).
Es wäre nicht das erste Mal, dass von der ausgehandelten Vergleichssumme mehr als die Hälfte für Anwaltskosten draufgeht.

Wenn man ohnehin vergleichsbereit ist, könnte man zunächst versuchen (außergerichtlich) selbst und ohne Anwalt mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung zu feilschen.




-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn der Betroffene eine Rechtsschutzversicherung hat. Die übernimmt normalerweise Arbeitsrechtsgebühren, allerdings auch nur, wenn nach dem RVG abgerechnet wird.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.789 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen