Kosten bei Kündigungsschutzklage

25. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1257 Beiträge, 206x hilfreich)
Kosten bei Kündigungsschutzklage

Hallo,

X war noch nie in einer solchen Situation und ist daher völlig unerfahren.
X hat heute mündlich erfahren, dass er betriebsbedingt gekündigt wird. (Schriftlich wird zeitnah erfolgen).
Da X bisher noch nie gekündigt wurde, und auch noch nie in irgendeiner Weise einen Rechtsstreit hatte, ist das völliges Neuland für ihn und sein Kopf voller Fragezeichen. Damit es nicht zu unübersichtlich wird, hier erstmal die ersten Fragen (weitere werden sicherlich folgen)

1. Ist eine Kündigungsschutzklage bei betriebsbedingter Kündigung überhaupt sinnvoll? Ich meine, wenn die Kündigung eindeutig "unrecht" wäre (z.B. bei Schwangerschaft), dann sind die Chancen ja gut. Aber bei einer betriebsbedingten? Müssen hierfür bestimmte Kriterien Seitens des AG erfüllt sein, oder reicht ein blosses "wir wollen Kosten sparen" (auch wenn die Rendite eigentlich gut ist)?

2. X ist Berufsrechtsschutzversichert. Er würde sich also einen Anwalt nehmen wollen. Da es in einer Kündigungsschutzklage ja meistens auf einen Vergleich (=Abfindung) hinausläuft, fragt X sich, ob die Rechtsschutz die Kosten überhaupt übernimmt? Folgender Passus steht dazu in den Versicherungsbedingungen:
"Der Versicherer trägt nicht:
- Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnis zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn dass eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetzlich vorgeschrieben ist"
Das Fettgedruckte ist so verschwurbelt formuliert, dass X nicht weiss, was das heisst. Könnte das jemand bitte in Otto-Normal-Verständlich formulieren? Zahlt die Versicherung nun oder nicht? Oder nur in irgendwelchen Ausnahmefällen?

Falls die Versicherung nicht zahlt/zahlen muss:
3. In diesem Fall würde es ja Sinn machen, Klage ohne Anwalt einzureichen. (Geht ja scheinbar im Arbeitsrecht).
Welche Kosten würden dann auf X zukommen (Jede Partei zahlt ja seine Kosten selbst, oder)?

Danke schonmal für Euren Input

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Versicherung sollte angemailt werden zur Frage der Kostenübernahme. An Telefonate erinnert sich im Ernstfall keiner.

Im ersten Schritt findet nach Einreichung einer Klage eine sogenannte Güteverhandlung statt, in der der Richter versucht, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber herbeizuführen. Diese Verhandlung dauert ungefähr 15 Minuten und da wird kaum auf Inhalte eingegangen. Das kann man nun doch auch mal ohne Anwalt machen.
Wenn sich da AN und AG nicht einigen, dann findet irgendwann später die nächste Verhandlung statt und für die Güteverhandlung fallen ein paar Euro Gerichtsgebühren an.

Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage für Sie kostenlos, wenn Sie das ohne Anwalt machen wollen. Das würde ich dann doch von der Antwort der Versicherung auf die Mail abhängig machen.

Wie groß ist das Unternehmen?
Gibt es einen Betriebsrat?
Wie lange haben Sie da gearbeitet?
Halten Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse über das Unternehmen die Kündigung für berechtigt?
Gibt es wirklich betriebliche Gründe?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Ergänzung zu 1)
bei einer betriebsbedingten Kündigung prüft das Gericht aber nur, ob auch tatsächlich ein Personalabbau stattfindet (z.B. Schließung der Abteilung XY), und ob eine Sozialauswahl hätte stattfinden müssen bzw. richtig ausgeführt wurde.
Ob die Entscheidung, die Abteilung XY zu schließen, wirtschaftlich sinnvoll ist, das prüft ein Gericht nicht. Unternehemensstrategische Entscheidungen sind nicht auf juristischem Weg angreifbar.
(Extrembeispiel: Wenn eine Firma, die in Deutschland mit Gewinn arbeitet, beschließt die Produktion nach China zu verlagern, um noch mehr Gewinn zu machen, dann ist eine Kündigungsschutzklage mit dem Argument , die Firma habe auch in Deutschland schon ausreichend Gewinn gemacht, aussichtslos.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1257 Beiträge, 206x hilfreich)

Danke, ich werde also auf alle Fälle K-Schutzklage einreichen und vorher noch mit der Versicherung abklären.

Zitat:
Wie groß ist das Unternehmen?

um die 100 MA
Zitat:
Gibt es einen Betriebsrat?

Nein
Zitat:
Wie lange haben Sie da gearbeitet?

leider nicht ganz 2 Jahre (Ich weiss, falls es auf eine Abfindung hinausläuft wird es vermutlich max. 1 Monatgehalt betragen - aber ich verdiene nicht schlecht und auch das wäre immerhin besser als nichts!)
Zitat:
Halten Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse über das Unternehmen die Kündigung für berechtigt?

Eigentlich nicht. Mündlich wurde mir nur mitgeteilt, dass es um Kosteneinsparungen geht.
Zitat:
Gibt es wirklich betriebliche Gründe?

Das ist ja die Frage: WAS sind betriebliche Gründe? Reicht da die Antwort "Kosteneinsparungen"?

Nehmen wir mal an, dem Gericht reicht der Grund "Kosteneinsparung". Folgendes habe ich im Internet gefunden:
Zitat:
Liegt der betriebliche Kündigungsgrund vor, muss der Betrieb außerdem die Auswahl der betroffenen Mitarbeiter anhand einer Sozialauswahl treffen. Diese Sozialauswahl legt die Kriterien fest, die bei der Wahl der Mitarbeiter angelegt wurden.

Ist auch nur eines dieser Kriterien nicht erfüllt, liegt der dringende Verdacht nahe, dass die Kündigung unwirksam oder sozial nicht gerechtfertigt und damit unzulässig ist.


Eine Sozialauswahl hat es nicht gegeben. Ich wurde gekündigt, weil ich die kürzeste Betriebszugehörigkeit habe. (Mündliche Aussage)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1257 Beiträge, 206x hilfreich)

Ach, vergessen zu erwähnen: oberstes Ziel bei der K-Schutzklage ist tatsächlich die Fortführung des Arbeitsverhältnisses und nicht die Abfindung. Letztere nur, wenn ersteres eben nicht erfolgversprechend ist.

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