Hallo !
Die Firma, in der ich gerade tätig bin, wird von einem US amerikanischen Unternehmen übernommen.
Dieses Unternehmen hat zugsichert, den Standort in Deutschland zu erhalten.
Um dieser Absichtserklärung ein wenig Substanz zu verleihen, möchte ich in den Arbeitsvertrag eine Klausel über eine Konventionalstrafe aufnehmen lassen, die mir eine Entschädigung im sechstelligen Bereich zusichert, falls das Unternehmen den Standort doch aufgibt.
Ist eine solche Klausel zulässig, oder kann sich das Unternehmen mit dem Hinweis auf einen Verstoß gegen die guten Sitten o.ä. aus der Verpflichtung stehlen?
Grüße,
Uwe
Konventionalstrafe für Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn das Unternehmen so blöd ist, so was zu unterschreiben, okay. Aber warum sollte ein Unternehmen so etwas unterschreiben?
wirdwerden
Weil ich eine tragende Funktion in der jetzigen Firma habe.
Wenn ich jetzt gehe, dann geht ein Auftrag im Wert >20 Mio. flöten.
Die Frage war aber, ob eine solche Klausel wirklich bindend ist.
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ZitatIst eine solche Klausel zulässig :
Je nach Formulierung schon.
ZitatWenn ich jetzt gehe, dann geht ein Auftrag im Wert >20 Mio. flöten. :
Ich kann mir nicht vorstellen, das es bei solch tragenden Funktionen keine Backupstrategie gibt. Denn man kann ja jederzeit unerwartet ausfallen ...
ZitatWenn ich jetzt gehe, dann geht ein Auftrag im Wert >20 Mio. flöten. :
Ich kann mir nicht vorstellen, das es bei solch tragenden Funktionen keine Backupstrategie gibt. Denn man kann ja jederzeit unerwartet ausfallen ...
Startup. Keine Backup. Fliegen auf Sicht.
Bei diesen Vorstellungen kann kein Forum helfen. Da sollte man einen Anwalt aufsuchen.
wirdwerden
Im Bereich Führungskräfte der obersten Ebene eines Großkonzerns ist es nicht unüblich Vertragslaufzeiten und Abstandszahlungen zu vereinbaren, Zahlungen per Bankbürgschaft garantieren zu lassen, und sonstige Kreativität in die Verträge einzubringen. Ob das bei einem Start-Up auch funktioniert und sich ein US-Investor derartiges abpressen lässt sei mal dahingestellt, ich würde nicht damit rechnen. Ansonsten ist das ein Fall für einen versierten Anwalt, der allerdings auch "versierte" Stundensätze verrechnet.
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