Konventionalstrafe für Arbeitgeber

30. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go496541-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Konventionalstrafe für Arbeitgeber

Hallo !

Die Firma, in der ich gerade tätig bin, wird von einem US amerikanischen Unternehmen übernommen.
Dieses Unternehmen hat zugsichert, den Standort in Deutschland zu erhalten.
Um dieser Absichtserklärung ein wenig Substanz zu verleihen, möchte ich in den Arbeitsvertrag eine Klausel über eine Konventionalstrafe aufnehmen lassen, die mir eine Entschädigung im sechstelligen Bereich zusichert, falls das Unternehmen den Standort doch aufgibt.
Ist eine solche Klausel zulässig, oder kann sich das Unternehmen mit dem Hinweis auf einen Verstoß gegen die guten Sitten o.ä. aus der Verpflichtung stehlen?

Grüße,
Uwe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Wenn das Unternehmen so blöd ist, so was zu unterschreiben, okay. Aber warum sollte ein Unternehmen so etwas unterschreiben?

wirdwerden

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#2
 Von 
go496541-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich eine tragende Funktion in der jetzigen Firma habe.
Wenn ich jetzt gehe, dann geht ein Auftrag im Wert >20 Mio. flöten.

Die Frage war aber, ob eine solche Klausel wirklich bindend ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von go496541-49):
Ist eine solche Klausel zulässig

Je nach Formulierung schon.



Zitat (von go496541-49):
Wenn ich jetzt gehe, dann geht ein Auftrag im Wert >20 Mio. flöten.

Ich kann mir nicht vorstellen, das es bei solch tragenden Funktionen keine Backupstrategie gibt. Denn man kann ja jederzeit unerwartet ausfallen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go496541-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go496541-49):
Wenn ich jetzt gehe, dann geht ein Auftrag im Wert >20 Mio. flöten.

Ich kann mir nicht vorstellen, das es bei solch tragenden Funktionen keine Backupstrategie gibt. Denn man kann ja jederzeit unerwartet ausfallen ...

Startup. Keine Backup. Fliegen auf Sicht. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Bei diesen Vorstellungen kann kein Forum helfen. Da sollte man einen Anwalt aufsuchen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Im Bereich Führungskräfte der obersten Ebene eines Großkonzerns ist es nicht unüblich Vertragslaufzeiten und Abstandszahlungen zu vereinbaren, Zahlungen per Bankbürgschaft garantieren zu lassen, und sonstige Kreativität in die Verträge einzubringen. Ob das bei einem Start-Up auch funktioniert und sich ein US-Investor derartiges abpressen lässt sei mal dahingestellt, ich würde nicht damit rechnen. Ansonsten ist das ein Fall für einen versierten Anwalt, der allerdings auch "versierte" Stundensätze verrechnet.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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