Kollege unterschlägt Informationen

4. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
legeArtis
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Kollege unterschlägt Informationen

Hallo, zusammen!
Ich bin Mitarbeiter im Rettungsdienst. Folgendes hat sich ereignet:
Aufgrund eines Bagatell-Defektes an einem unserer Krankentransportfahrzeuge, musste zwischen zwei Einsätzen (keine Notfälle, sondern geplante Transporte) das Equipment unseres Fahrzeugs auf ein Ersatzfahrzeug umgeräumt werden. Kurz bevor meine Kollegin und ich mit dem Umräumen fertig waren, kam ein anderer Kollege und stauchte mich regelrecht zusammen, warum wir immernoch nicht unterwegs seien. Eine Terminfahrt habe an eine andere Rettungswache abgegeben werden müssen, weil wir zu langsam umräumen würden. Die Leitstelle (das Gehirn des Rettungsdienstes, das disponierende Organ...) habe sich schon beim zuständigen Vorgesetzten über uns beschwert.
Später erfuhr ich, dass diese Leitstelle insgesamt zwei Mal angerufen hat, einmal um uns zu sagen, dass wir uns beeilen sollen, da ja die Fahrt anstände, das zweite Mal um uns mitzuteilen, dass die Fahrt jetzt durch ein anderes Fahrzeug übernommen wird, und wir aus diesem Grund mit Konsequenzen zu rechnen hätten.
Fakt ist, dass wir von dem Anruf der Leitstelle erst erfahren haben, nachdem der Kollege uns mitteilte, dass die Fahrt anderweitig disponiert wurde. Wir wurden also nahezu 20 Minuten lang nicht über den ersten Anruf ("beeilt Euch bitte") informiert.
Man droht mir jetzt mit einer Abmahnung (eine Stellungnahme soll ich heute verfasse). Ich jedoch finde, dass das Verhalten des Kollegen ursächlich für diesen ganzen Ärger ist, nicht die Tatsache, dass wir das Fahrzeug umgeräumt hatten.
Natürlich würde ich gerne das Verhalten dieses "Kollegen" in meine Stellungnahme einflechten, jedoch fehlt mir im Moment einfach die Idee, wie ich das Ganze nennen soll. "Mobbing" scheint mir in diesem Fall noch nicht angebracht. Wer hat einen Idee und vielleicht auch einen Tipp, wie ich vorgehen kann.

Danke im Voraus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

ihr habt also von der geplanten Fahrt gewußt und euch ordnungsgemäß als nicht einsatzfähig abgemeldet?

Wenn die Leistelle einem Kollegen von euch sagt, dass es eilig wäre usw., dann ist das das Problem des Kollegen. Er hat euch nichts übermittelt.

Und auch teilweise der Leitstelle, die sich ja auf euren Status verlassen sollte und nicht auf Drittpersonen!

Also relaxt auf irgendwelche Konsequenzen warten und den Vorgang in Ruhe schildern.

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Hi,
in der Stellungnahme formulierst du es genauso, wie du es hier geschrieben hast, eben den Vorfall so genau wie möglich beschreiben, daraus geht ja das Versäumnis des Kollegen auch hervor.

Von Mobbing kann man hier wirklich noch nicht reden.

Sollte es wirklich zu einer Abmahnung kommen, Gegendarstellung scheiben und diese zur Pesonalakte legen lassen.

Gruss




0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Für mich ergibt sich hier lediglich folgende Fragen:
Ob und wann die Leitstelle von der Umräumaktion ordnungsgemäß informiert wurde, und auch wann ihr wieder einsatzfähig wart?
Wer entschied, daß der erste Wagen nicht ohne Reparatur einsatzfähig war? War diese Entscheidung korrekt?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.556 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen