Klagt man nach bewiesener Unschuld, was bringt es

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
HoFa74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Klagt man nach bewiesener Unschuld, was bringt es

Guten Tag,

zunächst möchte ich mich bedanken das es so ein Forum gibt und sich Menschen mit Problemen anderer befassen.

Problem:

Ein Gast soll lt. Ihm vor Ort Bar gezahlt haben.
3 Wochen später mahnt die Buchhaltung o.g. Gast an, die Rg. zu begleichen, da diese im Hotelsystem als nicht beglichen erschien. Gast überweist offenen Betrag.

7 Tage später, heißt es seitens des Gastes plötzlich es wäre vor Ort gez. worden, jedoch hätte er hierfür keine Quittung. Es gäbe hiefür 2 Zeugen die pers. vor Ort waren.

Hotel besteht auf sein Recht, ohne Quittung keine Rückzahlung des überwiesenen Geldes.

Gast droht nun dem Mitarbeiter (Nicht dem Hotel) mit einer Klage. Das Hotel steht zu seinem Mitarbeiter und will die Klage zunächst abwarten...........

Streitwert: 180 €

Jetzt die eigentlichen Fragen :-)
Was wäre das für eine Anzeige ? Diebstahl ?
Wie sähe da die Verhandlung aus ? Basierend auf o.g. Details?
Im Falle des Freispruchs, sollte der beschuldigte dann klagen ? Was würde das bringen ?

Vielen Dank für einige interessante antworten und ich bitte um Entschuldigung wenn ich in das falsche Forum gepostet habe.

mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Gast droht nun dem Mitarbeiter (Nicht dem Hotel) mit einer Klage

Warum? Weil der nach seinem Kenntnisstand davon ausgehen muss, dass die Rechnung noch offen ist?
Da die Schuld gegenüber dem Hotel besteht, kann der Gast nicht den Mitarbeiter als Privatperson angreifen: Auf dieser Ebene besteht weder eine Forderung noch eine Schuld.

Fakt ist, was beweisbar ist.

Es gäbe hiefür 2 Zeugen die pers. vor Ort waren.

Welche Personen waren das denn? Mitarbeiter vom Hotel oder Begleiter des Gastes?

PS: Die Frage passt auch wirklich nicht ins Arbeitsrecht, besser unter generelle Themen.

-- Editiert am 05.01.2011 16:32

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#2
 Von 
HoFa74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo HeHe,

also lt. dem Gast sollen zwei Zeugen (Die Tochter, sowie ein Bekannter/Verwandter) vor Ort gewesen sein, die alles ganz genau aussagen können. Das mit 4x 50€ gez. wurde. Das das Rückgeld von 20€ als Trinkgeld "gespendet" wurde. Wer der Mitarbeiter an dem Tag war (namentlich).

Man hatte ein treffen seitens des Hotels organisiert um das Problem aus der Welt zu schaffen. Das seltsame war bei der Zusammenkunft kannte niemand den Mitarbeiter, der an dem besagten "Tat"-Tag vor Ort war. Er wurde zu Beginn des Gespräches mit allen Parteien sogar nach seinem Namen gefragt.

Der Mitarbeiter ist natürlich fertig mit der Welt und redet immer mit ich verklag die auch........ Ich frage mich halt, wofür oder was würde das bringen, kann er das überhaupt ?

Tut mir leid mit dem falschem Forum :-/

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

... fragt sich, ob ein gericht überhaupt eine solche klage annehmen wird. der gast kann da hotel verklagen - das ist die streitebene. der MA ist nur gehilfe des hotels - welcher art sollte denn die rechtsbeziehung gast:MA sein?
eine gegenklage könnte vielleicht wegen verleumdung o.ä. versucht werden, um druck aufzubauen, oder so. ob es was bringt? zusätzlichen stress allemal


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-- Editiert am 05.01.2011 17:11

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Die Unschuld wird hier wohl kaum erwiesen werden. Nur wenn die Zeugen aussagen würden, dass alles erlogen und erstunken wäre, wäre die Unschuld beweisbar. Andere Möglichkeit wäre, dass sich die Zeugen in Widersprüche verfangen würden und diesen eine Falschaussage nachweisbar wäre. Dies ist jedoch selten der Fall.

Die Möglichkeit, dass der MA das Geld an sich genommen hat wird man nie ganz ausräumen können. Eine Unschuld zu beweisen ist daher so gut wie unmöglich.

Ich vermute aber, dass der Gast den MA nicht mit einer Klage sondern einer Strafanzeige gedroht hat. Denn sollte seine Darstellung zutreffen, ist es nicht ausgeschlossen, dass der MA diesen Betrag nicht eingebucht hat sondern sich widerrechtlich angeeignet hat. Das wäre m.E. Unterschlagung. Ich sehe es daher nicht als unmöglich an, dass dieser Strafanzeige nachgegangen werden könnte.

quote:
Hotel besteht auf sein Recht, ohne Quittung keine Rückzahlung des überwiesenen Geldes.


Anstatt hier auf sein vermeintliches Recht zu berufen, wäre hier die Frage zu stellen, ob an dem fraglichen Tag vielleicht annähernd 180 € zuviel in der Kasse waren. Das würde die Sache doch aus der Welt schaffen.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 05.01.2011 18:54

0x Hilfreiche Antwort

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