Ich habe eine professionelle Arbeitszeugnisanalyse (qualifiziertes Arbeitszeugnis) durchführen lassen. Die Arbeitszeugnisanalyse hat viele Mängel hervorgebracht (hätte ich nie gedacht). Leider bin ich auch mit einigen Zeugnisnoten unzufrieden (teilweise Note 3 erhalten, insgesamt aber 2). Im Internet habe ich gelesen, dass ich bei Streitigkeiten bezüglich der Arbeitszeugnisnoten nur innerhalb einer bestimmten Frist Klage einreichen kann (im Artikel hat bereits ein Arbeitsgericht 10 Monate nach Zeugnisausstellung eine Klage nicht mehr zugelassen). Das Zeugnis wurde am 30.9.2013 ausgestellt und hat mich per Post circa eins bis zwei Wochen später erreicht. D.h. ist jetzt ungefähr sechs Monate her.
Natürlich werde ich jetzt erst einmal meinem ehemaligen Arbeitgeber
eine verbesserte Version meines Arbeitszeugnisses schicken und dann warte ich seine Antwort/Reaktion ab.
Meine Frage/n: Wie lange kann ich Klage wegen den Zeugnisnoten einreichen? Welche Fristen muss ich einhalten?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
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Klagefrist beim Arbeitsgericht Zeugnisnoten
14. März 2014
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Frage vom 14. März 2014 | 08:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Klagefrist beim Arbeitsgericht Zeugnisnoten
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#1
Antwort vom 14. März 2014 | 10:00
Von
Status: Senior-Partner (6997 Beiträge, 3920x hilfreich)
Gesetzlich festgelegte Fristen gibt es dafür nicht. Hier arbeiten die Gerichte mit Verwirkung. Die wird jedoch einzelfallabhängig beurteilt.
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