Hallo, liebe User-Gemeinde,
eine vielleicht nicht ganz alltägliche Frage!
Klageeinreichung vorm AG wegen - meiner Meinung nach - "Kündigung zu Unrecht"!
Mit welchen Kosten - egal, ob als Gewinner oder Verlierer, im Sinne eines Urteils - muss ich rechnen, bzw. entstehen mir als Kläger überhaupt am Ende irgendwelche Kosten?
Vielen Dank!
MfG, Peter.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
Klage vorm Arbeitsgericht!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Gerichtskosten die du bereits bezahlt hast und wenn du einen Anwalt hast den auch noch.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Danke @mustermann,
habe es schon fast befürchtet, vielleicht könntest du mir sagen, was da so ungefähr auf mich zukommen - so in etwa?
P.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Danke @mustermann,
du bist unbezahlbar!
P.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
Bei einer Kündigungsschutzklage wird das dreifache Monatsbruttogehalt als Streitwert genommen. Hiernach berechnen sich die Gerichts- und Anwaltskosten.
Wenn Sie uns miteilen, wieviel Sie im Quartal brutto verdienen, kann man gut berechnen, was der ganze Spaß kostet.
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"justice"
hallo justice,
klar kann ich das, es betrifft zwar meinen großen Sohn, aber auch kein Problem - Ihnen vielen Dank für Ihre Mühe!
Er hat so um die 1200E netto, bei Steuerklasse1,
könnten also schon an ca.2000E brutto rankommen!
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
Sehr geehrter Peter-N.,
bei 1200 netto könnte das Ausgangsbrutto ca. 1750 € betragen, der Streitwert also, wenn nicht noch ausstehendes Gehalt, Zeugnis o.ä. hinzukommen, betrüge 5250 €.
Die Gerichtsgebühren beliefen sich dann auf 136, die Anwaltskosten bei einem Vergleich (der im Kündigungsrechtstreit häufig ist) nach RVG ca. 1430 € - es sei denn Sie treffen eine Vergütungsvereinbarung, was nach RVG nicht nur zulässig, sondern gewollt ist.
Bei dem Gehalt Ihres Sohnes, unterstellt man eine Miete von 350 €, Hausrat-, Haftpflicht- und Autoversicherung und die Raten für Urlaub oder Waschmaschine kommt man schnell in den Grenzbereich von Prozesskostenhilfe (PKH). Ich habe mal ein paar realistische Angaben in mein PKH-Berechnungsprogramm eingegeben und kam auf PKH mit ratenweiser Rückzahlung von 45 € für längstens 48 Monate. Hat der Sohn ein paar Ausgaben mehr, kann es auch schnell bei einer 0-Rate liegen.
Wenn Sie die Kosten der Berufung wissen wollen, dann rechnen Sie einfach den gleichen Betrag nochmal hinzu.
Freundliche Grüße
N. Unruh
! Man brauch vor dem Arbeitsgericht keinen Anwalt. Der erste Termin ist eine Güteverhandlung die man locker alleine durchstehen kann. Wenns schlecht läuft reicht es dann noch einen Anwalt zu nehmen
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Sehr geehrte Rechtsanwältin Unruh,
an Ihnen meinen herzlichsten Dank, Sie haben mir, bzw. meinem Sohn, schon sehr und vorallendingen ausführlich, geholfen.
Er - mein Sohn - hat ca. 500E an Ausgaben mtl., alles mit eingerechnet, dazu noch einen Konsumkredit von etwa 180E mtl. abzutragen, er wohnt in München, da ist von Hause aus alles sowieso ein bisschen teurer.
Vielleicht von mir eine philosophische Frage, wenn ich nur genau wüsste, ob ein Rechtsstreit letztendlich für meinen Sohn positiv ausgehen würde, dann würde ich ihm in der Sache unterstützen!
Was würde denn eine rechtsverbindliche "Erst-Auskunft" einer in Arbeitsrecht bewanderten Anwältin oder eines Anwalts für Kosten verursachen?
Ihnen nochmals herzlichen Dank!
Freundliche Grüße,
Peter.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
@mustermann,
selbstverständlich auch dir mein Dankeschön für deine Unterstützung,
Grüße, P.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
quote:
Was würde denn eine rechtsverbindliche "Erst-Auskunft" einer in Arbeitsrecht bewanderten Anwältin oder eines Anwalts für Kosten verursachen?
VORSICHT das kann teuer werden, ANWALT VORHER FRAGEN, der solls auf nen Zettel schreiben was es kostet und nur soweit arbeiten bis das vereinbarte Geld aufgebraucht ist. Das kann man auch auf den Zettel schreiben.
Ich würde es selbst versuchen
Geh zu Gericht und diktiert die Klage "Ich will meine Job zurück". Dann geht ohne Anwalt zu Gütetermin. Der Richter erklärt dann die Sach und Rechtslage bereits ziemlich eindeutig. Das ganze kostet nur die Gerichtsgebühr.
Würde ich immer machen wenn ich auf schwachen Beinen stehe.
Erklärt der Richer das man im Recht ist kann man immer noch für das weitere Verfahren nen Anwalt nehmen. Die meisten Richter sind sehr nett.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
ja @mustermann,
du wirst sicherlich Recht haben, bin auch deiner Meinung, diese Sache für meinen Sohn mit meiner Unterstützung selbst in Angriff zu nehmen!
Vielen Dank!
P.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
quote:
Was würde denn eine rechtsverbindliche "Erst-Auskunft" einer in Arbeitsrecht bewanderten Anwältin oder eines Anwalts für Kosten verursachen?
Sehr geehrter P-N.,
wenn ich 'rechtsverbindliche Auskünfte' für Angelegenheiten, die vor Gericht gehen, geben könnte, dann, sehr geehrter Peter-N,, könnte ich mir Honorare leisten, von denen ich mir sogar einen beheizten Platz auf der Südtribüne im Westfalenstadion leisten könnte ... ;-)
Aber eine sachkundige Erstberatung kostet bei mir ca. 75 € + MWST, vielleicht bei KollegInnen 60 oder auch 300 € - das müssen Sie die KollegInnen fragen. Erstberatung heisst, dass Sie über Kosten, Verfahrensweg und Aussichten aufgeklärt werden. Erstberatung heisst auch, dass wenn Ihnen nach zwei Tagen noch eine Frage einfällt, die 'Uhr nicht neu anfängt zu laufen', sondern, wenn das eine einfache Nachfrage ist, Sie einfach eine Antwort bekommen. Wenn Sie allerdings nach drei Monaten anrufen 'ich habe da in meinem neuen Job ein ganz ähnliches Problem' - nein, das ist keine Erstberatung mehr ...
Grundsätzlich prüfe ich im Rahmen einer Erstberatung, ob dem Klienten Beratungshilfe bzw. PKH zusteht. Bei Beratungshilfe bekomme ich dann volle 30 € vom Staat und 10 € vom Mandanten.
Um sich eine Vorstellung von meiner Beratungsintensität zu machen dürfen Sie gerne meine (arbeits-)rechtlichen Auskünfte bei fea anklicken
http://www.123recht.net/anwalt.asp?id=104451&state=antworten
Freundliche Grüße
N. Unruh
Na und was sagt der "böse Anwalt" bevor er mit die vollen Gebühren um die Ohren haut: ICH BIN LIEB UND WILL NUR SPIELEN :-)
Traue keinem Anwalt der nicht schriftlich fixieren will was er mündlich zusichert. Da gibts welche die eröffnen mit der gegebenen Blankovollmacht das Verfahren, Vergleichen sich und die ganz bösen unterschlagen dann die Kohle...
Es gibt viele nette freundlichen günstige und faier Anwälte. Ich kenn einen, wer noch, der macht aber kein Arbeitsrecht
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Sehr geehrte Rechtsanwältin Unruh,
quote:
wenn ich 'rechtsverbindliche Auskünfte' für Angelegenheiten, die vor Gericht gehen, geben könnte, dann, sehr geehrter Peter-N,, könnte ich mir Honorare leisten,...
Ja, sicher, eine etwas unglücklich formulierte Frage, sorry!
Wenigstens weiß ich, dass Sie "Dortmund-Fan" sind, auch nicht sooo schlecht!
Dann bedanke ich mich auf's Freundlichste für Ihre Auskunft!
MfG, Peter.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
hallo mustermann,
man denkt sich ja immer etwas bei so einer Fragestellung, bin nämlich schon einmal - vor geraumer Zeit - böse auf die Nase gefall'n.
Danke, dass du mich unterstützt hast.
MfG, P.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
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